Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Verschiedenes
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Wortprotokoll |
Herr Quell regt an, wie bei der Urwahl sowie der Stichwahl, die Ergebnisse aus den Wahllokalen allen interessierten Bürgern in der Kommunalen Halle mitzuteilen. Herr Bucher teilt mit, dass die Organisation des Wahlabends mit der Stadtverwaltung abgesprochen wird.
Von der Presse wurde zum Verständnis nachgefragt, wie nun ganz genau der Ablauf mit den Wahlscheinen für die Heimbewohner sein wird.
Herr Bucher erläutert, dass er, sowie sein Stellvertreter Herr Brandt, sich im Vorwege mit den Heimleitungen abstimmen werden, wie viele Wahlscheine ausgestellt werden sollen. Mit den Wahlscheinen haben die Heimbewohner auch die Möglichkeit beim beweglichen Wahlvorstand als auch im Wahllokal per Urnenwahl zu wählen. Er weist darauf hin, dass der Regelfall die Urnenwahl ist. Die Briefwahl stellt nicht den Regelfall dar und soll auch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Gründen Anwendung finden. Aus diesem Grund muss den Heimbewohnern die Urnenwahl durch die beweglichen Wahlvorstände ermöglicht werden.
Herr Prof. Dr. Tiedje merkt an, dass ein Prüfung des glaubhaft zu machende Grundes für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen fast unmöglich sei. Herr Bucher berichtet, dass ein Nachweis nicht erbracht werden muss. Es muss lediglich eine Glaubhaftmachung durch den Antragsteller erfolgen. Eine Prüfung durch die Gemeindewahlleitung ist nicht erforderlich.
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