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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Durchführung der Wiederholung der Stichwahl des Bürgermeisters  

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl
TOP: Ö 3
Gremium: Wahlausschuss für die Bürgermeisterwahl Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr Bucher trägt vor, dass der vorgeschlagene Termin, für die Wiederholung der Stichwahl zum Bürgermeister, 01

 

Herr Bucher trägt vor, dass mit Scheiben vom 11.05.2007 der Landrat des Kreises Pinneberg, Kommunalaufsicht, unter Bezugnahme auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts die Stichwahl vom 26.03.2006 für ungültig erklärt hat. Gleichzeitig hat der Landrat die Wiederholung der Stichwahl angeordnet. Der vorgeschlagene Termin für die Wiederholung der Stichwahl zum Bürgermeister, 01.07.2007, wurde nach Absprache mit der Stadtverwaltung von der Kommunalaufsicht festgesetzt. Auch sei dieser Termin insofern gut, da er noch vor der Sommerpause liegt.

 

Herr Bucher erläutert, dass keine neuen Beisitzer in den Wahlausschuss gewählt werden, da es bereits einen gewählten Wahlausschuss gibt. Lediglich ein neuer Wahlleiter war zu wählen, da der bisherige von seinem Amt zurückgetreten ist. Als Wahlleiter wurde er selbst gewählt und als seinen Stellvertreter hat er Herrn Heinz Brandt ernannt.

 

Als Bürgermeisterkandidaten bleiben die Kandidaten Nils Hammermann und Ralf Gercken zugelassen. Neue Wahlvorschläge können nicht zugelassen werden. Die Rücknahme bisher zugelassener Wahlvorschläge ist ausgeschlossen.

 

Vor dem Wahltermin wird voraussichtlich ein neues Gemeinde- und Kreiswahlgesetz in Kraft treten. Nach Maßgabe des Landrates des Kreises Pinneberg, Kommunalaufsicht, findet die Wiederholungswahl gemäß § 54 in Verbindung mit § 41 GKWG nach den bei der Ursprungswahl geltenden Vorschriften statt. Dabei sind die Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes im Urteil vom 08.03.2007 zu berücksichtigen.

 

 

 

Anmerkung des Gemeindewahlleiters:

Nach der Sitzung des Gemeindewahlausschusses hat sich das Innenministerium, Landeswahlleitung, mit der Wiederholung der Stichwahl beschäftigt. Voraussichtlich wird am 31.05.2007 ein Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften in Kraft treten. Eine Beschlussfassung durch den Landtag ist zwischenzeitlich erfolgt. Das Innenministerium vertritt die Rechtsauffassung, dass bei der Wiederholung der Stichwahl die vom Landtag beschlossenen Änderungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung zu berücksichtigen sind. Dies wird bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl berücksichtigt.

 

 

Nach dem Zeitplan wird mit Stichtag 27.05.2007 ein neues Wählerverzeichnis erstellt. Dies ist notwendig, da die Ursprungswahl bereits länger als sechs Monate zurückliegt. Bis 10.06.2007 werden die Wahlberechtigen Wahlbenachrichtigungskarten erhalten, welche entsprechend für diese Wahl angepasst werden.

 

Herr Bucher berichtet, dass es bewegliche Wahlvorstände in den Wahlbezirken 1 und 2 geben wird, damit eine Urnenwahl in allen drei Altenheimen möglich ist.

 

Ferner berichtet Herr Bucher, dass die Parteien bereits schriftlich gebeten wurden, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände einzureichen. Die Informationsveranstaltung für die Wahlvorstände findet am 25.06.2007 in der Kommunalen Halle statt.

 

Am 14.05.2007 hat ein Arbeitsgespräch zur Vorbereitung der Wahl im Rathaus Barmstedt stattgefunden.

 

Mit Schreiben vom 14.05.2007 wurde den Kandidaten Ralf Gercken und Nils Hammermann mitgeteilt, dass der Landrat des Kreises Pinneberg seine bisherige Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl aufgehoben hat, die Wahl für ungültig erklärt hat und als Termin für die Wiederholung der Wahl Sonntag, den 01.07.2007 bestimmt hat.

 

Abschließend berichtet Herr Bucher, dass einziges Ziel der Gemeindewahlleitung die Durchführung einer rechtlich einwandfreien Wahl unter Berücksichtigung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes und den Maßgaben der Kommunalaufsichtsbehörde ist.

 

Abschließend teilt er noch mit, dass die nächste Sitzung des Gemeindewahlausschusses voraussichtlich am 02.07.2007 stattfindet, in der das Wahlergebnis festgestellt wird.

 

Herr Sternberg erkundigt sich hinsichtlich der beweglichen Wahlvorstände, ob diese zu bestimmten Uhrzeiten tätig sind und ob die Heimbewohner verpflichtet sind, dort zu wählen.

 

Herr Bucher führt aus, dass die Heimbewohner selbstverständlich auch im Wahllokal wählen können. Der bewegliche Wahlvorstand muss aus mindestens drei Personen bestehen, damit dieser auch beschlussfähig ist. Er wird in einem mit der Heimleitung vereinbarten Zeitraum die Urnenwahl in der Einrichtung durchführen.

 

Des Weiteren fragt Herr Sternberg nach, durch welche Maßnahmen gewährleistet ist, dass die Personen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen werden, damit es nicht zu einer mehrfachen Stimmabgabe einer Person kommen kann?

 

Herr Bucher erläutert, dass für die Heimbewohner ein Wahlschein ausgestellt wird. Bei der Ausstellung des Wahlscheins wird automatisch im Wählerverzeichnis ein „W“ eingetragen.

 

Herr Quell fragt an, ob dann die Heimbewohner trotzdem noch eine Möglichkeit auf Briefwahl hätten, sollte es zu einem Verhinderungsgrund am Wahltag kommen und ob es rechtens sei, dass die Heimbewohner nur in einem bestimmten Zeitraum wählen können und nicht von 08:00 bis 18:00 Uhr, wie es in den Wahllokalen möglich ist?

 

Herr Bucher beantwortet dies, dass selbstverständlich auch die Heimbewohner ein Recht auf Briefwahl haben. Auch dass in den Heimen nur zu bestimmten Zeiten gewählt werden kann ist nach den wahlrechtlichen Vorschriften so vorgesehen.

 

Herr Quell fragt außerdem noch nach, ob in den Wahlvorständen auch wieder Mitarbeiter der Verwaltung sitzen werden.

 

Hierzu teilt Herr Bucher mit, dass die Wahlvorstände noch nicht besetzt sind und dass hier erst einmal die Vorschläge der Parteien und Wählergruppen abgewartet werden müssten.

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