Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erstellung eines Kanalkatasters  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Bernd Reimers verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt

Bürgermeister Bernd Reimers verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt.

Die Gemeinden in Schleswig Holstein sind auf Grund der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (SüVO) dazu verpflichtet ein Kanalkataster bis zum 22.02.2012 zu erstellen.

Die Gemeinde Westerhorn verfügt derzeit über ein Kanalkataster in Planform. In diesen Plänen ist der größte Teil der Kanalisation eingezeichnet. Bei größeren Gemeinden sollen die Sachdaten sowie die Lagedaten der Abwasserkanalisation in einem grafischen Informationssystem (GIS) verwaltet werden. Die Erstellung eines GIS Systems wird meist in mehreren Schritten erarbeitet:

-          Vermessung der Schächte, Hauskontrollschächte und Straßenabläufe

-          Einlesen der Daten ins GIS-System und Erstellung von Inspektionsplänen

-          Kanalreinigung und optische Inspektion der Abwasserkanalisation

-          Einlesen und Erarbeitung des vollständigen GIS-Systems

-          Erstellung eines Sanierungskonzeptes auf Grundlage der Informationen aus dem

GIS-System

 

Für die Erstellung diese GIS-Systems sowie für die Vermessung und Inspektion der Abwasserkanalisation sollte von der Gemeinde in den Folgejahren die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt werden.

Außerdem wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg einen Antrag auf Verlängerung der Fristen zur Durchführung der Dichtheitsuntersuchung zu beantragen. 

 

Herr John Höft schlägt vor, die Erstellung eines Kanalkatasters in der Gemeindevertretung vorstellen zu lassen. Bürgermeister Bernd Reimers schlägt hierfür einen Sondertermin vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Pinneberg einen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Durchführung der Dichtigkeitsuntersuchung zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

10  Ja- Stimmen             

0    Nein- Stimmen             

0    Enthaltungen             

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner