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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen hier: Offenlegung des Planentwurfes  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
VO/2010-681 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen
hier: Offenlegung des Planentwurfes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Bernd Reimers berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung

Bürgermeister Bernd Reimers berichtet zum Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Leitender Verwaltungsbeamter Jörg Bucher erläutert den Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes. Das Aufstellungsverfahren zur 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen ist im Aufstellungsverfahren so weit fortgeschritten, dass die Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen kann. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sind bereits durchgeführt worden. Die Anregungen und Bedenken wurden in einer Abwägungsunterlage zusammengestellt. Hierfür müssen alle 4 Gemeinden den Planentwurf einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes sowie den wesentlichen der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen billigen und zur Auslegung bestimmen. Dies ist in den Gemeinden bereits größtenteils geschehen, jedoch in teilweise recht unterschiedlichen Planungsphasen, so dass jetzt eine erneute Beschlussfassung über die Offenlegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB notwendig wird, die in allen 4 Gemeinden die aktuellsten  Planungen berücksichtigt.

 

Die Planungsziele sind allen Gemeinden bekannt, hier bleibt lediglich noch zu erwähnen, dass es seit der 1. Planung verschiedene Änderungswünsche der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen und Westerhorn gibt, die bereits im Vorwege mit der Landesplanungsbehörde positiv abgestimmt wurden und in die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes eingebracht werden sollen. Die Gemeinde Bokel wünscht eine Änderung im Bereich F. Hier können nur die Flächen berücksichtigt werden, für die entsprechende Verträge für den Sandabbau abgeschlossen worden sind. Dies trifft für 2 Flurstücke aus dem genannten Bereich nicht zu und insofern sollen diese beiden Flächen aus der jetzigen Planung herausgenommen werden. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen möchte für die Ansiedlung eines Lebensmittelfachmarktes auf einem Grundstück in einer Größe von 5.400 qm mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm ein Sondergebiet mit entsprechender Verkaufsflächenbeschränkung darstellen und eine Änderung der im Bereich Steinstraße/Ecke Dorfstraße bereits während der letzten Flächennutzungsplanänderung überplanten Bereiches erweitern. Dort wurde ein Teilstück bei der Planung vergessen. Die Gemeinde Westerhorn möchte 2 Flächen, die an die Bebauungsplangrenzen der B-Pläne Lerchenweg und Halenbruk der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen grenzen und als Bolz- und Spielplatz genutzt werden, entsprechend der vorhandenen Nutzung überplanen. Weiter wünscht die Gemeinde die Überplanung einer Fläche im nördlichen Bereich der Gemeinde in der Nähe von mehreren Gewerbebetrieben und Wohnbebauung für die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes.

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1. Genehmigung des Planentwurfes:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt, den Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen zu genehmigen.

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.

 

10  Ja- Stimmen             

0    Nein- Stimmen             

0    Enthaltungen             

 

 

Zu 2.

 

10  Ja- Stimmen             

0    Nein- Stimmen             

0    Enthaltungen

 

 

Zu 3.

 

10  Ja- Stimmen             

0    Nein- Stimmen             

0    Enthaltungen

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