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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 a) Antrag des SV-Hörnerkirchen auf Anschaffung eines Torwagens für dne Sportplatz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Amtsvorsteher Bernd Reimers verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt. Leitender Verwaltungsbeamter Jörg Bucher stellt die wesentlichen Grunddaten der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen dar.
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich in Einnahme und Ausgabe jeweils 33.400 EUR auf neu jeweils 1.196.100 EUR.
Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 15. November 2006 mit Wirkung ab 01. Januar 2008 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amt Hörnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2009 ergab sich ein Abrechnungsbetrag von 424.641,26 EUR. Aufgrund der geleisteten Vorauszahlung von 432.476,00 EUR wurden dem Amt 7.834,74 EUR erstattet. Die Vorauszahlung für 2010 wurde auf 459.206,00 EUR festgesetzt. Per Saldo kann die Veranschlagung bei der Haushaltsstelle 0600-6721 damit von 460.000 EUR um 8.600 EUR auf 451.400 EUR reduziert werden.
Das Arbeitsverhältnis mit dem an der Grund- und Hauptschule beschäftigten Hausmeistergehilfen wird gemäß Beschluss des Amtsausschusses vom 10. Mai 2010 um ein Jahr bis zum 30.06.2011 verlängert. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden soll je zur Hälfte in der Schule und in der Kindertagesstätte Küsterkoppel abgeleistet werden. An zusätzlichen Personalkosten entstehen 6.900 EUR, die anteilig von der Kirchengemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte erstattet werden.
Für Sanierungsarbeiten an der Schule und der Sporthalle werden weitere Mittel von insgesamt 24.000 EUR bereitgestellt. Der weit überwiegende Teil dieses Betrages ist für die Sanierung des Mehrzweckraumes bestimmt.
Der Anteil des Amtes Hörnerkirchen an den Unterkunfts- und Heizungskosten im Rahmen des SGB II reduziert sich um 5.400 EUR auf neu 54.600 EUR.
Das sommerliche Wetter in diesem Jahr hat zu einem Anstieg der Besucherzahlen im Strandbad Bokel geführt. Die Einnahmen aus den Badegebühren erhöhen sich um 2.500 EUR auf neu 6.500 EUR. Für die Unterhaltung insbesondere der sanitären Anlagen sind zusätzlich 1.000 EUR veranschlagt.
Der Bauhof des Amtes Hörnerkirchen wurde ab 2010 mit dem Bauhof der Stadt Barmstedt zusammengelegt. Die noch 2009 vom Bauhof Hörnerkirchen erbrachten Leistungen wurden abgerechnet und mit 5.700 EUR als Einnahme veranschlagt.
Die Umlage für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen erhöht sich von 277.800 EUR um 15.000 EUR auf neu 292.800 EUR (Beträge sind gerundet). Die Umlage dient der Finanzierung der anderweitig nicht gedeckten Ausgaben für die Schule im Einzelplan 2 des Verwaltungshaushalts und der Kapitaldienstleistungen für den für eine Schulbaumaßnahme aufgenommenen Kredit. Die Berechnung der Schulumlage ist der 1. Nachtragshaushaltssatzung beigefügt.
Die Amtsumlage erhöht sich von 636.500 EUR um 7.100 EUR auf neu 643.600 EUR (Beträge sind gerundet). Die Festsetzung erfolgt mit einem Umlagesatz von 21,79 v. H. gegenüber bisher 21,55 v. H. der Umlagegrundlagen auf Basis der endgültigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2010. Die Berechnung der Amtsumlage ist der 1. Nachtragshaushaltssatzung beigefügt.
Die im Verwaltungshaushalt veranschlagte Deckungsreserve wird von 5.000 EUR auf 25.000 EUR erhöht. Damit soll ein Ausgleich für voraussichtlich uneinbringliche Forderungen geschaffen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Erstattung von Mietkosten in Höhe von 17.833,83 EUR sowie diverse Nebenforderungen im Rahmen der Vollstreckung.
Das Volumen des Vermögenshaushaltes erhöht sich in Einnahme und Ausgabe jeweils um 94.100 EUR inklusive der Finanzierung des Schulbusses auf neu jeweils 119.700 EUR. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen erhöht sich von 0 € auf nunmehr 62.000 €. Die geänderten Haushaltsansätze sind im Einzelnen im 1. Nachtragshaushaltsplan und der 1. Änderungsliste zum Nachtragshaushalt dargestellt.
Die wesentlichen Inhalte des 1. Nachtrages zum Vermögenshaushalt sind:
Die Sanierung des Knaben-WC an der Grund- und Hauptschule wurde kassenmäßig abgeschlossen. Für die Schlussabrechnung werden 2.100 EUR mit diesem Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme hat somit Gesamtkosten von 30.439,83 EUR verursacht. Kalkuliert waren ursprünglich 35.000 EUR. Die Finanzierung des Mehrbedarfs von 2.100 EUR erfolgt durch eine Entnahme aus der Schulrücklage. Der Bestand der Schulrücklage vermindert sich dadurch auf rd. 39.300 EUR.
Für die Errichtung einer Unterstellmöglichkeit für den Bauhof entstehen Gesamtkosten von voraussichtlich rd. 24.000 EUR. Hiervon waren 8.000 EUR bereits 2008 veranschlagt. Zusätzlich zu veranschlagen sind somit 16.000 EUR. Die Finanzierung dieses Mehrbedarfs erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Rücklagenbestand vermindert sich dadurch auf rd. 39.200 EUR. In den Herstellungskosten sind rd. 9.000 EUR für den Einsatz der Bauhofmitarbeiter enthalten. Dieser Betrag wird auf die nach dem Vertrag über die Zusammenlegung der Bauhöfe des Amtes Hörnerkirchen und der Stadt Barmstedt vom Amt Hörnerkirchen und den amtsangehörigen Gemeinden abzunehmende Jahresleistung des Bauhofes angerechnet.
Die Anschaffung eines Schulbusses ist mit Ausgaben von rund 76.000 € bei Einnahmen der Versicherung von 14.000 €. Dies ergibt Eigenmittel von rund 62.000 €, die durch die Aufnahme eines Kredites zu finanzieren sind.
Bürgermeister Siegfried Winter spricht die erhebliche Steigerung der Kosten bei dem Bau einer Unterstellmöglichkeit für den Bauhof an. Die Durchführung der Maßnahme durch die Verwaltung ist sehr bitter. Bürgermeister Friedrich Pommerening teilt mit, dass der jetzige Bau des Carports mit der ursprünglichen Planung nichts mehr zu tun hat. Es ist nicht verständlich, dass hier so hohe Kosten unnütz entstanden sind. Bürgermeister Wolfgang Münster hält die vorgelegten Zahlen ebenfalls für nicht nachvollziehbar. Angesichts der Abrechnung der Personalkosten über die vom Amt abzunehmenden Leistungen sind die Kosten nicht ganz so drastisch.
Die Leiterin des Fachamtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung, Frau Ulrike Karvink, erläutert die zusätzlich entstandenen Kosten für die Erdarbeiten, die Pflasterung usw.. Der Umfang der Arbeiten ist auch mit ihr nicht abgestimmt worden. Ein derartiger Sachverhalt wird zukünftig nicht mehr vorkommen.
8 a) Antrag des SV-Hörnerkirchen auf Anschaffung eines Torwagens für den Sportplatz
Amtsvorsteher Reimers berichtet zum Antrag des SV-Hörnerkirchen. Benötigt wird ein Torwagen, um die Tore des Sportvereines auf dem Platz transportieren zu können. Der Verein verfügt nicht über die finanziellen Mittel, um den Torwagen zu beschaffen. Es werden Kosten von rund 900 € entstehen.
Bürgermeister Wolfgang Münster verweist auf die Förderrichtlinien des Amtes. Einer Regelung außerhalb dieser Förderrichtlinien wird er nicht zustimmen.
Herr Ulrich Konkel hält ebenfalls eine Einhaltung der Förderrichtlinien für erforderlich.
Herr Konrad Kreimer weist auf das Entfernen der Tore zur Pflege des Rasens hin.
Amtsvorsteher Reimers schlägt vor, die Beratung und Beschlussfassung zu vertagen. Er wird ein Gespräch mit dem SV-Hörnerkirchen führen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 gemäß Entwurf vom 14.09.2010.
Zu 8.a)
Der Amtsausschuss beschließt, die Beratung und Beschlussfassung zu dem Antrag des SV-Hörnerkirchen zu vertagen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
1 Enthaltungen
Zu 8. a)
6 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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