Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Sicherung der Tore auf dem Sportplatz
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Wortprotokoll |
Der Hamburger Fußballverband hat mitgeteilt, dass bewegliche Tore auf dem Sportplatz während des Spielbetriebes wie auch danach gesichert sein müssen.
Die Haftung liegt beim Verein. Die Übungsleiter sollen daher schriftlich eingewiesen werden, die Vorgaben des Verbandes zu erfüllen. Die Tore sind entweder mit Ketten/Schlössern oder auch entsprechenden Bodenhülsen am Spielfeldrand zu sichern.
Herr Bernstein teilt mit, dass z.Zt. 4 bewegliche Tore vorhanden sind und nur 1 Torwagen, ein zweiter wird dringend gebraucht. Der Verein kann momentan die Kosten dafür nicht aufbringen, nach einem vorliegenden Angebot wären rd. 1.000 Euro zu zahlen.
Es wird nachgefragt, ob das Amt die Kosten übernehmen könnte.
Herr Reimers erklärt, die Angelegenheit mit in den nächsten Amtsausschuss zwecks Entscheidung zu nehmen.
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