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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bericht des Straßenläufers  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2010-683 Bericht des Straßenläufers
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Ulrike Karvink
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Axel Schmidt verweist auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, die einen Berichtszeitraum von 3 Monaten enthält

 

Ausschussvorsitzender Axel Schmidt verweist auf die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt, die einen Berichtszeitraum von 3 Monaten enthält. Diese Berichte gehen über das Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung direkt an den Bauhof und notwendige Arbeiten werden dann entsprechend durchgeführt. Herr Jürgen Busse weist auf das Fehlen von Mängelmeldungen im Bereich der Firma Schmidt in der Gebrüderstraße hin. Herr Peter Gottschalk wünscht sich für die Erfassung in der Mängelliste nicht nur die öffentlichen Bereiche, sondern auch die Hinweise von Mängeln im Bereich der privaten Grundstücke, die über das Ordnungsamt verfolgt werden müssen. Hier spricht Herr Axel Schmidt einige private Grundstücke in der Johannisstraße an, die ebenfalls durch das Ordnungsamt angeschrieben werden müssten. Herr Jochen Perner weist auf die nachlässige Pflege der Gehwege und Rinnsteine zum Beispiel am Spitzerfurth hin und spricht sich für eine Änderung der Straßenreinigungssatzung aus. Festgelegt ist hier eine Reinigung nach Bedarf, die allerdings schwer zu bemessen ist. Dies sollte in eine zeitliche Bestimmung abgeändert werden. Herr Peter Gottschalk weist auf eine gerichtliche Entscheidung hin, die diese Regelung nicht zulässt.

Abschließend wird auf einen Schaden im Gehwegbereich vor der Kindertagesstätte in der Gebrüderstraße hingewiesen, der kurzfristig vom Bauhof beseitigt werden muss.

Der Ausschuss beschließt, dass der Straßenläufer auch private Grundstücke mit auflisten möge, um Mängel über das Ordnungsamt anmahnen zu lassen.

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