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Auszug - Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Thomas Rohde erläutert die Vorlage zu den Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010.
Die Mehrkosten im Bereich der Kindertagesstätten rühren daher, dass mehr Kinder aus Bokel zur KiTa Küsterkoppel geschickt wurden. Herr Bürgermeister Münster erklärt, dass die Berechnung der Beiträge nach der Anzahl der Kinder und der Berechnungsmonate ermittelt werden.
Herr Rohde merkt an, dass die Anzahl der Kinder rückläufig seien, aber die Zahl der KiTa-Plätze zukünftig laut Beschluss der Bundesregierung erhöht werden soll.
Herr Bürgermeister Münster verspricht zu klären, evtl. frei stehende Räume in der Schule für die KiTa zu nutzen, um ggfs. eine KiTa zur Kosteneinsparung schließen zu können.
Der Vorsitzende merkt an, dass bei der Ortsentwässerung Mehrausgaben für die Reinigung der Kanäle entstanden sind.
Die Mehrausgaben für die Abwasserbeseitigung sind durch die Nachberechnung der Abwasserabgabe für die Jahre 2006-2008 entstanden.
Herr Bürgermeister Münster erklärt, dass aufgrund eines Softwareproblems beim Finanzverwaltungsamtes S.-H. der Gemeinde die Abwasserabgabe nicht in Rechnung gestellt wurde.
Herr Scharrel berichtet, dass die Mittel der Rücklage zugeführt worden sind und somit für die Nachzahlung zur Verfügung stehen. Die Rücklage beläuft sich derzeit auf 44.000 EUR.
Herr Bürgermeister Münster erklärt, dass ein neuer Durchflussmesser beschafft wird. Es besteht die Hoffnung, dass dadurch geringere Kosten anfallen werden.
Der Ausschuss bittet Herrn Rennekamp, die Kostenschwankungen zw. den Jahren 2006 und 2007 zu ermitteln und den Ausschussmitgliedern zu erläutern.
Herr Rohde berichtet, dass sich die Mehrausgabe bei der Kreisumlage durch die absichtliche Nichterhöhung von 37,75% auf 39,00% ergeben hat.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 19. August 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 40.638,10 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen: 5
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
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