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Auszug - Wahl der ersten stellvertretenden Bürgervorsteherin oder des ersten stellvertretenden Bürgervorstehers
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgervorsteher Kahns verweist auf die Vorlage und den Antrag der CDU/FDP-Fraktion. Mit Wirkung vom 06.09.2010 ist der erste stellvertretende Bürgervorsteher Herr Manfred Raddatz durch schriftliche Erklärung von seinem Amt zurückgetreten und hat sein Mandat in der Stadtvertretung niedergelegt. Somit ist die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers des ersten stellvertretenden Bürgervorstehers erforderlich. Die ursprüngliche Wahl des Bürgervorstehers und der Stellvertreterin und des Stellvertreters in der konstituierenden Sitzung der Stadtvertretung am 24.06.2008 erfolgte nach dem gebundenen Vorschlagsrecht nach § 33 (2) Gemeindeordnung. Danach ist Herr Raddatz nach dem gebundenen Vorschlagsrecht auf Vorschlag der CDU/FDP-Fraktion zum Bürgervorsteher gewählt worden.
Für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers des ersten stellvertretenden Bürgervorstehers ist die die CDU/FDP-Fraktion ebenfalls vorschlagsberechtigt. Herr Ortwin Schmidt schlägt Frau Inga Habeck als erste stellvertretende Bürgervorsteherin vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 18
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 5
Frau Inga Habeck nimmt die Wahl zur ersten stellvertretenden Bürgervorsteherin der Stadt Barmstedt an. Frau Habeck bedankt sich bei denjenigen, die Sie gewählt haben. Ihr Dank gilt aber auch denjenigen, die sie nicht gewählt haben.
Bürgervorsteher Kahns verpflichtet Frau Habeck durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in die Tätigkeit als erste stellvertretende Bürgervorsteherin der Stadt Barmstedt ein.
Bürgervorsteher Kahns unterbricht die Sitzung um 19.20 Uhr für fünf Minuten.
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