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Auszug - Bebauungsplan Nr. 10 "Ecke Dorfstrasse/Florastrasse" der Gemeinde Westerhorn hier: Stellungnahme der Gemeinde
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Jens Fischer verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet aus der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses. Die Gemeinde Westerhorn betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10. Das Ziel der Planung besteht in der Ansiedlung eines örtlichen Zimmereibetriebes in einem bisher als Hofstelle genutzten Plangebiet. Der B-Plan soll als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden auch die Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB um eine Stellungnahme bis zum 30.06.2010 gebeten. Die Festsetzungen ergeben sich aus den als Anlage beigefügten im Entwurf vorliegenden Planzeichnungen und den dazugehörenden textlichen Festsetzungen und der ebenfalls im Entwurf vorliegenden Begründung. Der Bau- Wegeausschuss hat keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 10 „Ecke Dorfstraße / Florastraße“ der Gemeinde Westerhorn zur Kenntnis. Dem Entwurf wird zugestimmt und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Abstimmungsergebnis:
13 Ja- Stimmen:
0 Nein- Stimmen:
0 Enthaltungen:
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