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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen des Bürgermeisters  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt
TOP: Ö 4
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

Bürgermeister Nils Hammermann berichtet zu folgenden Angelegenheiten:

Bürgermeister Nils Hammermann berichtet zu folgenden Angelegenheiten:

 

4.1. Nachlass Nelke, Gründung einer Stiftung

Der Testamentsvollstrecker hat auf eine telefonische Nachfrage vom 16.04.2010 mitgeteilt, dass die endgültge Abrechnung des Nachlasses voraussichtlich noch im April 2010 abgeschlossen werden kann. Sollte sich diese Aussage bestätigen, könnten der Hauptausschuss am 25.05.2010 und die Stadtvertretung am 08.06.2010 die Satzung zur „Nelke-Stiftung“ beschließen.


4.2. Hundesteuerbestandsaufnahme

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Barmstedt sind Hunde innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme in den Haushalt oder den Betrieb bei der Stadt anzumelden. Die Verwaltung hat im Rahmen einer eventuellen Hundesteuerbestandsaufnahme zunächst einen Entwurf einer Postwurfsendung erarbeitet. Die Verteilung der Postwurfsendung an alle Haushalte verursacht Kosten von rd. 900,00 €. Herr Scharrel ergänzt, dass mit einem zusätzlichen Steueraufkommen von 20 – 25 % zu rechnen ist.

Bürgermeister Hammermann bittet um Stellungnahme, ob eine Postwurfsendung durchgeführt werden soll? Das Ergebnis der Postwurfsendung soll vor einer eventuellen Hundesteuerbestandsaufnahme abgewartet werden.

Aus dem Hauptausschuss wird hierzu Zustimmung signalisiert.


4.3.   Änderung der Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfond („“ 16 und 17 FAG)

Die Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfond wurde hinsichtlich der Voraussetzungen für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen geändert:

Weitere Voraussetzung ist bei Gemeinden, dass die Hebesätze

für die Grundsteuer A

auf mindestens 330 v.H.

ab 01.01.2011 auf mindestens 350 v.H.

ab 01.01.2013 auf mindestes 360 v.H.

für die Grundsteuer B

auf mindestens 350 v.H.

ab 01.01.2011 auf mindestens 370 v.H.

ab 01.01.2013 auf mindestes 380 v.H.

und für die Gewerbesteuer

auf mindestens 350 v.H.

ab 01.01.2013 auf mindestens 360 v.H.

festgesetzt worden sind.

 

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