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Auszug - Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen hier: Erhöhung der Wertgrenzen nach § 8 a der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Pommerening erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Angesichts der anstehenden Entschlammung der Klärteichanlage sollten die höheren Wertgrenzen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung für den Zeitraum der Umsetzung der Maßnahmen abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Osterhorn angewendet werden. Fragen zur Vergabeverordnung werden von der Verwaltung beantwortet.
Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass die freihändigen Vergaben laut Vorlage nach entsprechenden Preisumfragen erfolgen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Vergabe von Aufträgen die Wertgrenzen nach § 8 a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung abweichend von der Ausschreibungs- und Vergabeverordnung der Gemeinde Osterhorn anzuwenden. Ab dem 25.11.2010 gilt die Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Osterhorn mit ihren Wertgrenzen für die Vergabe von Aufträgen wieder in vollem Umfang.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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