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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 10 hier: Offenlegung des Planentwurfes a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:37 - 20:45 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2010-523 Aufstellung des B-Planes Nr. 10
hier: Offenlegung des Planentwurfes
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Unger erläutert die Beratung im Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verlehr Westerhorn

 

Herr Unger erläutert die Beratung im Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn.

Nachdem der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, kann die Gemeinde Westerhorn die Offenlegung des Planentwurfes nach § 3 Abs.2 BauGB veranlassen. Hierfür ist notwendig, den erarbeiteten Entwurf zu genehmigen und über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger sonstiger öffentlicher Belange zu beschließen

 

Beschluss:

 

Beschluss:

 

a. Genehmigung des Planentwurfes:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt, den Entwurf der Aufstellung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Florastraße zu genehmigen.

 

 

b. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen

 

 

c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend: Keine

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmungsergebnis:

 

a.              13 Ja-Stimmen

                0 Nein-Stimmen

                0 Enthaltungen             

 

b.              13 Ja-Stimmen

                0 Nein-Stimmen

             0 Enthaltungen

 

c.               13 Ja-Stimmen

                0 Nein-Stimmen

             0 Enthaltungen

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