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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 10 hier: Offenlegung des Planentwurfes a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Unger erläutert die Beratung im Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn.
Nachdem der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, kann die Gemeinde Westerhorn die Offenlegung des Planentwurfes nach § 3 Abs.2 BauGB veranlassen. Hierfür ist notwendig, den erarbeiteten Entwurf zu genehmigen und über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger sonstiger öffentlicher Belange zu beschließen
Beschluss:
a. Genehmigung des Planentwurfes:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt, den Entwurf der Aufstellung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Florastraße zu genehmigen.
b. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen
c. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend: Keine
Abstimmungsergebnis:
a. 13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
b. 13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
c. 13 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
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