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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 09.02.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

2

2.1.

 

Bürgervorsteher Wilfried Quell verliest die schriftliche Anfrage von Herrn Herbert Kruse zum ruhenden Verkehr und zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Reichenstrasse bzw. der Innenstadt. Er verweist auf den Vermerk der Verwaltung. Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Gemeinden unter 20.000  Einwohnern ist die Polizei zuständig. Diese Gemeinden können auf Antrag beim Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung erhalten und den ruhenden Verkehr selbst überwachen.  Aufgrund des benötigten zusätzlichen

Personals und der damit verbundenen (nicht unerheblichen Kosten) wurde bisher auf eine Antragstellung verzichtet. Der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich unterliegt nicht den gleichen Regelungen der verkehrsberuhigten Bereiche nach der StVO sondern gleicht in ihrer Auswirkung den Zonen-Beschilderungen (Tempo 30 Zone). Das heißt, dass lediglich die Höchstgeschwindigkeit beschränkt ist. Eine Halte- und Parkbeschränkung ist hier nicht vorgesehen. Hier gelten also die allgemeinen Regelungen des § 12 StVO, wonach auf Fahrbahnen nur geparkt werden darf, wenn eine ausreichende Restfahrfläche vorhanden bleibt. Diese Fläche ist durch entsprechende Kommentierungen und durch die Recht-sprechung (OLG Düsseldorf) auf mindestens 3,05 m festgelegt. In Barmstedt wird die Fahrbahn durch den grau gepflasterten Regenablauf von dem Gehweg getrennt. Das Parken auf den Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Das Halte- und Parkverbot gilt natürlich grundsätzlich auch für die grau ge-

pflasterten Bereiche der Einmündungen und Kreuzungen (z.B. Volksbank/Twisselmann, Sky-Markt/Rathaus, Perfumerie/Rathaus, Sass/Ibe).

Im Bereich der Stadt Barmstedt gibt es sicherlich Bereiche, wo durch das Zulassen von Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand auch eine gewisse Verlangsamung des Straßenverkehrs bewirkt werden soll. Dies gilt jedoch nicht für Verkehrsbereiche, die einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h oder weniger unterliegen.

Das „wilde Parken“ zwischen Markt und Bahnhofstraße wird seitens der Stadt

ausdrücklich nicht gewollt bzw. geduldet.

 

2.2.

 

Herr Reimer Offermann spricht als Grundstückseigentümer in der Strasse Düsterlohe den seit Jahren schlechten Zustand der Straße an. Auch im Hinblick auf die dort befindliche Jugendbildungsstätte und die Sportanlage des SSV-Rantzau ist die Situation nicht hinnehmbar. Er überreicht einen schriftlichen Antrag an Bürgermeister Hammermann.

 

2.3.

 

Frau Helga Pergande spricht den Zustand der Straßen und Wege angesichts der winterlichen Witterung an. Bürgermeister Hammermann teilt mit, dass er in seinem Bericht auf die Situation eingehen wird.

 

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