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Auszug - 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier:Genehmigung des Entwurfes / Auslegung des Planentwurfes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Jürgen Busse informiert die Anwesenden über den Sachverhalt und weist hierbei insbesondere auf die Lage des Änderungsbereiches hin. Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Seniorenwohnanlage ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Eine im Flächennutzungsplan als Grünfläche deklarierte Fläche muss als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt werden. Am heutigen Tage soll hierfür eine Empfehlung an die Stadtvertretung über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ausgesprochen werden. Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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