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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 der Stadt Barmstedt, nördlich "Gebrüderstraße", östlich "Mühlenstraße", westlich "Danziger Straße" und "Stettiner Straße" und südlich "Königsberger Straße"; hier: Aufstellungbeschluss  

Sitzung des Bauauschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 20.01.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2024-490 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 der Stadt Barmstedt, nördlich "Gebrüderstraße", östlich "Mühlenstraße", westlich "Danziger Straße" und "Stettiner Straße" und südlich "Königsberger Straße"; hier: Aufstellungbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, Jennifer
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr O. Schmidt stellt den TOP vor.

 

Frau Bremer-Wilms kritisiert, dass die Umwandlung in ein Gewerbegebiet zu einer hohen Lärmbelastung der Anwohner führt. Sie erwähnt, dass die Meierei bereits das Grundstück A besitzt und zusätzlich der Stadt Alternativen anbieten soll.

Frau Döpke erläutert, dass durch den Bau von Stellplätzen die anliegenden Straßen entlastet werden sollen, da die Mitarbeiter/innen der Meierei aktuell in den Straßen parken.


Beschluss:

 

1. Für das Gebiet nördlich der "Gebrüderstraße", östlich der "Mühlenstraße", westlich der "Danziger Straße" und der "Stettiner Straße" und südlich der "Königsberger Straße" wird der für den Bebauungsplan Nr. 58 der Stadt Barmstedt „Meierei“, in Kraft getreten am 02.05.2005, die 1. Änderung aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

- Schaffung von Stellplätzen

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentlichkeitsveranstaltung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

2

Nein- Stimmen:

7

Enthaltungen:

2


 

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