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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 16 "KiTa" für das Gebiet nördlich des "Sportplatzes", östlich der "Lindenstraße", westlich des "Schulweges" und südlich des Ortskerns, hier; Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Di, 21.01.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: Das durch den Vorsitzenden unterzeichnete Einladungsschreiben ist als Anlage beigefügt.
VO/2024-486 Bebauungsplan Nr. 16 "KiTa" für das Gebiet nördlich des "Sportplatzes", östlich der "Lindenstraße", westlich des "Schulweges" und südlich des Ortskerns,
hier; Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Bürgermeister eröffnet den Tagesordnungspunkt.

Frau Behrendt erläutert den Stand des Bebauungsplans.

Die Planerin, Frau Westphal von der AC Planergruppe, stellt das Projekt vor:

Es werden folgende Fragen gestellt:

  • Es wird gefragt, ob die UNB bereits etwas zum Knickumbruch gesagt habe.

Frau Westphal antwortet, dass nach einer Rücksprache mit der UNB zu der erhaltenen Stellungnahme während der frühzeitigen Beteiligung zugesichert wurde, dass der Knickumbruch letztendlich möglich sei.

  • Es wird gefragt, ob die Festsetzung der 50 % Begrünung der Dachfläche erforderlich sei, da dies als problematisch angesehen wird und eine Erhöhung der Kosten für die Kita bedeuten könnte. Es wird angeregt, diese Festsetzung entweder herauszunehmen oder die Gründe der Festsetzung im Detail zu erläutern. 

Diese Entscheidung wird von der Verwaltung mit der beauftragten Ingenieurin überprüft.

  • Dazu wird weiter gefragt, in Bezug auf die mögliche Vergrößerung der Regenrückhaltebecken, ob die Notwendigkeit der Dachbegrünung dadurch ausgeschlossen werden könnte.

In anderen Worten, im Falle einer Erweiterung der Regenrückhaltebecken, ob auf das Gründach verzichtet werden kann.

Die Verwaltung antwortet, dass diese Frage bereits an die Ingenieurin gestellt wurde und dass wir auf eine Antwort warten.

Die Antwort wird von der Ingenieurin an die Verwaltung zu Beginn der KW 5 2025 übermittelt.

  • Es wird gefragt, ob der Bebauungsplan entsprechend der aktuellen GRZ noch Spielraum im Vergleich zum aktuellen Projekt lässt, im Falle einer Vergrößerung der Kita.

Es wurde geantwortet, dass noch Spielraum vorhanden ist.

  • Die Festsetzung zur Dachbegrünung und der Wasserwirtschaft wird weiter diskutiert. Die Sorge liegt in den Kosten eines Gründachs. 

Es wird erklärt, dass eine Dachbegrünung heutzutage kostengünstiger sein könnte.

Es wird ferner erläutert, dass die Dachbegrünung in Verbindung mit Solarthermie und PV eine positive Wechselwirkung hat, da die Verdunstung die PV-Anlagen kühlen kann.

  • Es wird gefragt, ob auf diese Festsetzungen zur PV und Dachbegrünung verzichtet werden könnte.

Die Planerin antwortet, dass diese Festsetzungen von den unteren Behörden angefordert wurden und notwendig sind, um die positiven Stellungnahmen der TöB zu erhalten.

  • Es wird gefragt, ob die UNB/UWB Kenntnis darüber hat, dass eine Dachbegrünung nicht von der Gemeinde gewünscht ist. Es wird darum gebeten, sicherzustellen, dass der Wunsch, keine Dachbegrünung zu haben, der UNB bekannt gemacht wird, und der UNB eine Erklärung darüber zu geben, wo die Anforderung für eine Dachbegrünung liegt.

Die Verwaltung hat das wasserwirtschaftliche Konzept ohne Dachbegrünung der UWB übermittelt, und es wurde so geändert, um eine positive Stellungnahme der UWB zu erhalten.

Dies wird jedoch auf diese Anfrage hin nochmals mit der UWB diskutiert.

  • Die Mitglieder des Ausschusses sind sich nicht sicher, und es wird daher angestrebt, die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Dachbegrünung zwischen UWB und UNB zu klären sowie auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Anforderung basiert.

Dies soll erläutert werden.

  • Es wird gefragt, ob eine Zisterne in der Wasserbilanzierung angerechnet ist. 

Die Planerin antwortet, dass dies nicht im Bebauungsplan detailliert sein kann, solange das Bauvorhaben nicht definiert ist. Die Frage wird an den zuständigen Fachplaner für das Hochbauprojekt gerichtet.

  • Es ist den Ausschussmitgliedern nicht klar, dass das wasserwirtschaftliche Konzept des Bebauungsplans sicherstellen soll, dass das Regenwasser gemäß den Richtlinien des AR-W vor dem genauen Entwurf des Hochbaus geplant wird.
  • Es wird gefragt, ob die berechnete Regenwassermenge und die vorgesehene Fläche für das Regenrückhaltebecken bedeuten, dass dieses sehr tief ausfällt, und ob dies den Unterhalt erschwert oder verteuert.

Die Frage wird an die Ingenieurin weitergeleitet, um dies zu klären.

  • Es wird gefragt, was der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans bedeutet, wenn er jetzt beschlossen wird, und ob es später noch Spielraum gibt, die Festsetzung der Dachbegrünung im Bauvorhaben zu ändern. 

Es wird erklärt, dass, wenn es so beschlossen wird, die Dachbegrünung verpflichtend ist.

  • Es wird auch gefragt, ob nach Beschluss des aktuellen Entwurfs eine Vergrößerung der festgesetzten Flächen für die Regenrückhaltebecken im Bebauungsplan möglich ist.

Eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans nach Entwurfsbeschluss erfordert einen neuen Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss.

  • Es wird gefragt, in Bezug auf die Zufahrt zur Lindenstraße, den Austausch mit der LBV und die Sicherstellung der Sicherheit der Kinder. Es wird gefragt, was von Seiten der Bauleitplanung dafür geplant ist. Es wird angestrebt, dass die Sorgen der Mitglieder zur Verkehrssicherheit in Bezug auf die Planung der KITA von der LBV berücksichtigt werden. Ein Zebrastreifen oder eine Ampel werden als Vorschläge in Betracht gezogen. 

Es wird verifiziert und ggf. nochmals mit der LBV geprüft. Dies soll auch in den zukünftigen Kosten der KITA berücksichtigt werden.

  • Herr Richter erwähnt, dass er den Entwurf des Bebauungsplans vorher nicht gesehen hat.

Gemäß dem Bauleitplanungsverfahren wird der Entwurf in dieser Sitzung der Gemeindevertretung bekannt gemacht, um über seine Freigabe zur formellen Beteiligung zu entscheiden.

  • Zudem äußert er, dass er mit dem aktuellen Entwurf aufgrund der abgestimmten Planung der Landesstraße durch die LBV nicht einverstanden ist.

Hier wird von der Verwaltung erklärt, dass die Lage des Projekts keine andere Lösung ermöglicht, die mit der LBV abgestimmt wäre. Die vorliegende Lösung ist die einzige, die zuvor diskutiert und als mögliche Lösung für den Bebauungsplan betrachtet wurde. 

  • Die Mitglieder finden die aktuelle Erschließung aufgrund der vorherigen Planung merkwürdig, und daher wird der Beschluss wieder an die Verwaltung zurückgewiesen. Es wird gefragt, was die aktuellen Erläuterungen zur Zeitplanung und zu den Kosten bedeuten.

Es wird von der Planerin auch erklärt, dass die Erschließung wie abgestimmt an Sie weitergegeben wurde und diese Wünsche in Bezug auf die Erschließung vorher nicht bekannt waren, da bei einer anderen Planungshierarchie die Erschließung liegt. Seitens der Erschließung erklärt Frau Behrendt, dass vom Land mitgeteilt wurde, dass die Planung der Verkehrssicherheit nach der weiteren Planung der Kita erfolgen würde. Es handelt sich dabei um eine Aktion-Reaktion-Behandlung.

 

Erläuterungen:

 

Bericht zur Dachbegrünung:

Quelle: Sass & Kollegen
Im Rahmen des ersten TÖB-Verfahrens wurden Auflagen zur Dachbegrünung festgelegt. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, diesen Punkt aus dem Konzept zu streichen.

Quelle: AC PLANERGRUPPE – Umweltbericht
Die Frage, ob es vertretbar sei, im Rahmen der Abwägung gegen eine Dachbegrünung zu entscheiden, wurde wie folgt beantwortet:
Aus Sicht der AC PLANERGRUPPE ist dies nicht vertretbar. Sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch das Baugesetzbuch verpflichten zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hinsichtlich des Klimaschutzes. Eine negative Abwägung wäre nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Maßnahme technisch nicht umsetzbar ist oder erhebliche andere Gründe dagegen sprechen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, da das wasserwirtschaftliche Konzept belegt, dass die Maßnahmen umsetzbar sind.

Vorteile der Dachbegrünung:

  • Verlängerung der Lebensdauer der Dachabdichtung
  • Verbesserung der Wärmedämmung und Lärmminderung
  • Hitzeschutz und Energieeinsparungen
  • Optimierung der Leistung von Photovoltaikanlagen
  • Verbesserungen des Mikroklimas und Bindung von Schadstoffen
  • Kostenreduktion durch geringere Niederschlagswassergebühren
  • Regenwasserrückhalt und Entlastung der Kanalisation bei Starkregenereignissen

Fördermöglichkeiten:
Der Kreis Pinneberg fördert die Neuanlage von Gründächern mit 20 bis 30 € pro Quadratmeter. Diese Option könnte insbesondere für die KiTa geprüft werden.

 

Bericht zum Regenrückhaltebecken (Regenrückhaltebecken)

Quelle: Sass & Kollegen
Die Möglichkeit einer Vergrößerung des Regenrückhaltebeckens wurde geprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine umfangreiche Erweiterung nicht möglich ist, da die vorhandene Fläche nicht ausreicht. Um die geforderten Rückhaltevolumina zu decken, wären alternative Maßnahmen wie Versickerungseinrichtungen sinnvoll.

Wasserhaushaltsbilanzierung:
Versickerungsanlagen bieten Vorteile hinsichtlich Verdunstung, Versickerung und Reduzierung des Abflusses. Ein Rückhaltebecken allein kann diese Vorteile nicht erreichen. Die bestehende Fläche des Beckens kann für die Bilanzierung genutzt werden, aber eine zusätzliche Versickerungsmulde wurde als sinnvoll erachtet.

Bohrungen zur Platzierung von Sickerelementen:
Untersuchungen zeigten, dass nicht alle Bereiche der Fläche für Versickerung geeignet sind. Zusätzliche Bohrungen wurden durchgeführt, um geeignete Standorte für Sickerelemente zu identifizieren, was sich als zielführend erwies.

 

Bericht zur Erschließung der Lindenstraße

Quelle: Sass & Kollegen
Die Verkehrssicherheit der Kinder wurde durch den geplanten Geh- und Radweg sowie eine Furt im Einmündungsbereich bereits berücksichtigt. Nach Rücksprache mit dem LBV wurde der Bau einer Bedarfsampel aufgrund niedriger Querungszahlen ausgeschlossen. Auch die Anordnung einer Spielstraße wurde abgelehnt.

Erschließungsvariante 4:
Auf Grundlage der Gespräche mit dem LBV wurde die Variante 4 entwickelt und abgestimmt. Der Schutz der Fußgänger wird durch den südlich gelegenen Gehweg gewährleistet.

Weitere Abstimmungen:
Die finale Zustimmung des LBV wird im Genehmigungsverfahren erfolgen. Beschilderungen und Markierungen sollen erst im Rahmen der Ausführungsplanung mit der Verkehrsbehörde abgestimmt werden.

Begründung zur gewählten Erschließung:
Eine Erschließung über den Schulweg wurde geprüft, jedoch aus folgenden Gründen verworfen:

  • Die UNB stimmte einem großflächigen Knickdurchbruch nicht zu.
  • Die bestehende Fahrbahn ist nicht ausreichend dimensioniert, um größere Fahrzeuge wie Feuerwehr- oder Lieferfahrzeuge aufzunehmen.

 

 

 

 


Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kita“ für das Gebiet nördlich des Sportplatzes, östlich der Lindenstraße, westlich des Schulweges und südlich des Ortskerns sowie die Begründung werden bis zur Klärung der offenen Fragen von der Verwaltung zurückgezogen. .

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