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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 70 - Küsterkamp hier: Genehmigung des Entwurfes / Auslegung des Planentwurfes  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2009-427 Aufstellung des B-Planes Nr. 70 - Küsterkamp
hier: Genehmigung des Entwurfes / Auslegung des Planentwurfes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Axel Schmidt, berichtet aus der Sitzung der Ausschusses, verweist auf die Vorlage der Verwaltung und erläutert den Sachverhalt detailliert

Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Axel Schmidt,  berichtet aus der Sitzung der Ausschusses, verweist auf die Vorlage der Verwaltung und erläutert den Sachverhalt detailliert. Die Forderungen der Politik unter anderem auf Begrenzung der Verkaufsflächen und der Höhe und Anordnung des Gebäudes sind von dem Investor in dem letzten Planentwurf teilweise berücksichtigt worden.

 

Herr Michael Schönfelder erklärt, dass die FWB-Fraktion dem vorliegenden B-Plan zustimmen wird. Es war ein schwieriger Entscheidungsprozeß. Durch die Diskussionen in der Fraktion hat sich der Investor nochmals bewegt und die bereits erwähnten Änderungen in dem Entwurf vorgenommen. Die FWB-Fraktion hätte einen modernen Aldi-Markt am jetzigen Standort und einen vergrößerten Nahversorger im Norden der Stadt favorisiert. Herr Schönfelder spricht die einzelnen Bedenken der FWB-Fraktion zu dem Projekt an. Die Einbeziehung des Wischhofgeländes in die Planungen war die rettende Idee für das drohende Scheitern des Projektes.

Die schwerwiegenden Bedenken der FWB-Fraktion gegen das Projekt sind mit der aktuellen Planung zum größten Teil beseitigt worden.

 

Herr Ortwin Schmidt teilt mit, dass nach Auffassung der Fraktion kein Subzentrum in Barmstedt entstehen soll. Seit der konstruktiven Weiterentwicklung der Planung seit Ende Oktober sind gute Kompromisse zwischen den Interessen der Stadt und des Investors gefunden worden. Er vertritt die Auffassung, dass an der REWE-Umfahrung weiter festgehalten werden sollte. Die CDU/FDP-Fraktion wird dem Bebauungsplan ebenfalls zustimmen.

 

Herr Helmut Welck geht auf die Herstellung von Aldi-Produkten im Lebensmittelbereich und im Non-Food-Bereich ein. Der Konzern Aldi ist verantwortlich für die geringen Milchpreise der Landwirte und gibt mittelständischen Unternehmen, die Produkte für Aldi erstellen, kaum die Luft zum Atmen.

Zudem besteht im Barmstedt keine Versorgungslücke im Bereich des Einzelhandels. Pro 1.000 Einwohner/innen werden in Barmstedt über 500 m² Verkaufsflächen zur Verfügung stehen. Die Marktsättigung liegt bei 300 – 350 m² pro 1.000 Einwohner/innen. Die Erweiterung von Aldi und der Bau eines neuen Vollsortimenters ist anhand der vorhandenen Verkaufsflächen aus städtebaulicher Sich nicht zu begründen. Er weist auf die Verkehrssituation in der Innenstadt und die Lärmbelästigung hin. Bei einer Umsetzung des Bebauungsplanes ist es schwierig einen Nahversorger im Norden der Stadt zu schaffen bzw. zu erhalten. Das Grundstück der Stadt wird zu einem Discount-Preis an den Investor veräußert.

 

Herr Heinz Brabandt erklärt, dass Aldi nach Auffassung der SPD-Fraktion in die Innenstadt gehört. Eine Verlagerung des Aldi-Marktes in den Norden der Stadt hätte nicht die Unterstützung der Fraktion gefunden. Die Argumente der Ball-Fraktion in Bezug auf die Herstellung der Produkte und die Arbeitsplätze hält er für lebensfremd. Der Wettbewerb kann durch die Politik nicht reguliert werden. Die SPD-Fraktion wird dem Bebauungsplan ebenfalls zustimmen.

 

Herr Dr. Günter Thiel teilt mit, dass die Veränderungen in der Plandiskussion positiv zu bewerten sind. Allerdings hat der Investor seine Vorstellungen größtenteils durchgesetzt. Er gibt zu bedenken, dass das Verkehrsgutachten nur ausschnittsweise vorliegt. Aus diesem Grund kann eine seriöse Entscheidung nicht getroffen werden. Das Lärmgutachten bezieht sich nicht auf die jetzt vorliegende Variante. Prognosen für die Zunahme des LKW-Verkehrs in der Innenstadt liegen nicht vor. Das ist aus seiner Sicht nicht akzeptabel. Die Attraktivität der Innenstadt steigt nicht durch die Umsetzung der Planung. Es wird nach seiner Auffassung zu weiteren Leerständen von Geschäften in der Innenstadt kommen.

 

Herr Ortwin Schmidt vertritt die Auffassung, dass mit dem Bebauungsplan Nr. 46 die Ansiedelung eines weiteren Versorgers im Norden der Stadt weiter möglich ist. Investoren hierfür werden gefunden.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1.      Der Entwurf des B-Planes Nr. 70 der Stadt Barmstedt – für das Gebiet am Küsterkamp (Aldi) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt;

2.      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

16  Ja- Stimmen             

4    Nein- Stimmen             

1    Enthaltungen             

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