Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen des Verbandsvorstehers
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Löhr berichtet von einem Gespräch im Dezember 2024 mit Herrn Werner und Herrn Knaak als Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Barmstedt und Amt Hörnerkirchen, in dem der Fortbestand der Verwaltungsarbeit für den WUV bei der Stadt Barmstedt vorerst bis zum 31.12.2025 gesichert wurde.
Dann erzählt Er von einTreffen der Verwaltungsleitungen über zukünftige Wege, die Prozesse zwischen dem WUV, den Ämtern und Gemeinden besser zu gestalten. Ein Papier mit den besprochenen Abläufen wird Er noch liefern. Im Einzelnen sollen die Bürgermeister der Gemeinden bei Beauftragungen und Abnahmen mehr eingebunden werden.
Bei Beauftragungen werden die Bürgermeister informiert und über ein Protokoll mit Fristsetzung für Einwendungen zeitnah eingebunden. Nach Fristablauf gilt die Maßnahme als abgestimmt und wird vom WUV beauftragt.
Bei Abnahmen werden die Bürgermeister zeitnah eingeladen. Analog der Beauftragung wird ein Protokoll an alle Beteiligten verteilt nach dessen Fristablauf die Abnahme vom WUV erteilt wird.
Der formelle Weg vom WUV erfolgt wie bisher über die Ämter zur Verteilung an die Gemeinden.
Ein weiteres Thema des Treffens der Verwaltungsleitungen war die Reduzierung der Mitglieder der Verbandsversammlung auf die 38 Bürgermeister. Die Bürgermeister können entsprechend ihrem Straßen und Wegeanteil mit Stimmrecht ausgestattet werden. Die Bürgermeister können sich dann durch eine Person vertreten lassen. Hierfür wird eine Satzungsänderung vorbereitet.
Abschließend berichtet Er, dass für die Überweisung der Rechnungen im Haushaltsjahr 2024 nicht mehr genügend Ausgabemittel zur Verfügung stehen, da in 2024 sehr viele Rechnungen aus den Jahren 2021 bis 2023 abgearbeitet worden sind. Es besteht eine Dringlichkeit
wenn diese Mittel in Höhe von ca. 533.000,- € noch für das Haushaltsjahr 2024 ausgegeben werden sollen. Daher wäre jetzt eine ÜPL zu unterschreiben und der Beschluss dann in der nächsten Verbandsversammlung nachzuholen. Aus dem Vorstand werden keine Einwände gegen dieses Verfahren erhoben. Herr Löhr unterschreibt somit in der Runde die ÜPL.
Herr Fink erläutert noch mal zum Thema Abnahmen, dass hiermit auch dem Wunsch Rechnung getragen wird, dass die Gemeinden mehr eingebunden werden und dass die Abnahme zeitnäher erfolgt. Die Abnahme muss aber rechtlich durch den WUV erfolgen, daher ist das Verfahren ein guter Weg.
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