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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse  

Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt - Fortsetzung der Sitzung vom 26.11.2024
TOP: Ö 12
Gremium: Hauptausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
 
Wortprotokoll

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Es ist niemand mehr anwesend.

Der Vorsitzende berichtet, dass unter Ausschluss der Öffentlichkeit folgende Beschlüsse gefasst wurden:

 

TOP 2 Barmstedter Stoppelmarkt – Konzept und Vertrag

Der Stoppelmarkt wird ab 2026 durch die Stadtverwaltung unter Einbeziehung der regionalen Institutionen, Vereine und Gewerbetreibende organisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine Organisation ab 2026 zu schaffen.

 

TOP 4 Vorgehen Austraße 17

Der Stadtvertretung wird empfohlen das Vorgehen zur Austraße zu beschließen.

 

TOP 5 Vertragsangelegenheiten Mittelweg

Der Stadtvertretung wird empfohlen einer Änderung eines Überlassungsvertrages zuzustimmen.

 

TOP 6 Bebauungsplan Nr. 81 ,,Vollversorger am Knüppeldamm" der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm" hier; Abschluss eines städtebaulichen Vertrages

Der Stadtvertretung wird empfohlen einen städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 81 „Vollversorger am Knüppeldamm“ der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ zu beschließen.

 

TOP 7 Grundstücksangelegenheit; hier Anfrage zur Nutzung eines Grundstücks entlang der AKN-Trasse

Der Stadtvertretung wird empfohlen keine Verhandlungen bezüglich eines Verkaufs eines Grundstückes zu führen.

 

TOP 10 Personalangelegenheiten

Der Hauptausschuss beschließt, dass im Jahr 2025 eine monatliche Auszahlung pro Mitarbeiter in Höhe von 25,00 € über eine Guthabenkarte erfolgt

 

TOP 11 Verfahren vor dem LAG – Vergleichssumme

Der Hauptausschuss beschließt für ein Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht für den Fall einer Einigungsverhandlung eine Abfindungssumme anzubieten.

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