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Auszug - Bebauungsplan Nr. 81 ,,Vollversorger am Knüppeldamm" der Stadt Barmstedt für das Gebiet westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich der Straße "Knüppeldamm", hier; erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr O. Schmidt (Vorsitzender Bauausschuss) führt in das Thema ein.
Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 81 für das Gebiet westlich der „Lutzhorner Landstraße“ und südlich der Straße „Knüppeldamm“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 19 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
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De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76