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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 14
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 12.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
Zusatz: Achtung: Geänderter Sitzungsort! Die Sitzung findet im Lindenhof statt.
VO/2024-264 Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kühl, Antonia
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Riepen teilt mit, dass diese Thematik im Vorwege ausgiebig beraten und von Herrn Goos erklärt wurde. Herr Reiner begründet die Empfehlung des Finanzausschusses für die Variante 2. Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über die Variante 2.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.875.693,60 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 1.419.583,39 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 2.200.000,

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.095.277.

 

Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von -409.653,12 EUR wird gem. § 26 (1) GemHVO durch die Ausgleichsrücklage gedeckt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

12

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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