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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024  

Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 14
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 27.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2024-264 Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Goos, Hinnerk
2. Kühl, Antonia
Federführend:FB 200 Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Goos stellt den Sachverhalt vor und erläutert den Unterschied der zwei Varianten.

Nach kurzer Diskussion wird sich auf die 2. Variante geeinigt mit der Änderung, dass die Allgemeine Rücklage 2.200.000,00 € betragen soll.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen

Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.875.693,60 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 1.419.583,39 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue

Rücklagen:

 

Variante 2 - Eigene Festlegung

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 2.200.00,00 €,

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 2.095.277,00 €.

 

Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von -409.653,12 EUR wird gem. § 26 (1) GemHVO durch

die Ausgleichsrücklage gedeckt:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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