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Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2010 mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2013
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Reimers verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Von der FWW-Fraktion liegt ein Antrag hinsichtlich der Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern vor. Herr Konrad Kreimer erläutert den Antrag der FWW-Fraktion. Die Erhöhung, wie im Entwurf vorgeschlagen, beläuft sich gegenüber dem Vorjahr von den Beträgen her um rund 12 %. Die Fraktion hat den Sachverhalt nach der Sitzung des Finanzausschusses noch mal beraten. Nach Auffassung der Fraktion ist eine wie vom Finanzausschuss vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B für die Bürgerinnen und Bürger nicht zumutbar. Die FWW-Fraktion schlägt vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 330 v.H. und für die Gewerbesteuer auf 380 v.H. festzusetzen. Herr John Höft vertritt die Auffassung, dass es gerechter ist, die Gewerbesteuer stärker zu erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger im Gegenzug weniger zu belasten. Zudem können die Personengesellschaften, die die Mehrheit der Gewerbebetriebe in der Gemeinde stellen, die Gewerbesteuer im Rahmen der Einkommenssteuer wieder absetzen.
Bürgermeister Reimers gibt zu bedenken, dass die Kapitalgesellschaften, die nunmehr mehr belastet werden sollen, die Arbeitsplätze in der Kommune vorhalten. Herr Harry Unger weist darauf hin, dass sich die Belastung der Grundstückseigentümer im Betrag auf rund 20 – 40 € im Jahr beläuft. Er spricht sich für eine kontinuierlich geringe Erhöhung aus, statt einer großen Erhöhung alle paar Jahre. Bürgermeister Reimers weist in diesem Zusammenhang auf den zu erwartenden Rückgang an Steuereinnahmen in den nächsten Jahren und die Mindestsätze für den Erhalt von Zuweisungen hin.
Über den Antrag der FWW-Fraktion wird abgestimmt.
Im Anschluss berichtet die Vorsitzende des FinanzausschussesFrau Kerstin Rubart aus der Sitzung des Ausschusses und stellt die wesentlichen Inhalte der Haushaltssatzung für das Jahr 2010 vor.
Beschluss:
A)
Die Gemeindevertretung beschließt, auf Antrag der FWW-Fraktion abweichend vom Vorschlag des Finanzausschusses die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer A: von 310 v.H. auf 330 v.H.
Grundsteuer B: von 310 v.H. auf 330 v.H.
Gewerbesteuer: von 340 v.H. auf 380 v.H.
B)
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2013 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen. Die Gemeindevertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zu A):
6 Ja- Stimmen
6 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
Der Antrag der FWW-Fraktion ist damit abgelehnt.
Zu B):
12 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Enthaltungen
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