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Auszug - Hebesatzsatzung 2025
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Schulte stellt die Vorlage vor. In dem Zusammenhang weist er daraufhin, dass einzelne Grundbesitzer/innen künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, allerdings durch die Reform Ungerechtigkeiten bei der Bewertung beseitigt werden. Im Gremium wird sich für die aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform ausgesprochen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, sie Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Barmstedt (Hebesatzsatzung) in der vorliegenden Form und Fassung zu beschließen und die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer vom 18.12.2018 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27.12.2023 mit Wirkung zum 01.01.2025 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 9 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 2 |
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