Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen der Bürgermeisterin
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Wortprotokoll |
Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen:
Anträge auf Gewährung von Fehlbetragszuweisungen
Jeweils mit Schreiben vom 22.10.2024 hat die Stadt Barmstedt die Anträge auf Gewährung von Fehlbetragszuweisungen für die Jahre 2022 und 2023 zurückgenommen.
Für das Jahr 2022 hat das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg mitgeteilt, dass es für dieses Jahr eine Zuweisung aus dem Gewinn der Stadtwerke in Höhe von ca. 370.000 € berücksichtigen würde, die das verbliebene strukturelle Defizit von ca. 72.000 € bei weitem überdecken würde. Die Verfolgung des Antrages erscheint daher aussichtslos und würde unnütz Ressourcen verbrauchen.
Das Jahr 2023 hat mit einem Überschuss von ca. 1,698 Mio. € abgeschlossen, sodass trotz einer zugeflossenen Fehlbetragszuweisung in Höhe von ca. 1,410 Mio. € ohnehin kein strukturelles Defizit aufgelaufen ist.
Für das Jahr 2021 wurde uns zwischenzeitlich mit Schreiben vom 11.11.2024 ein Fehlbetrag in Höhe von 2.203.093,85 € als unvermeidbar anerkannt, das Schreiben wird dem Protokoll beigefügt. Wenige Tage später ist dieser Betrag abzüglich der bereits im Jahr 2022 zugeflossenen Abschlagszahlung von 500.000 € zugeflossen. In dem Bewilligungsschreiben wurden neben den bereits im Gutachten des GPA genannten Beträgen noch weitere als vermeidbar eingestuft. Hier erfolgt noch eine Prüfung, inwiefern hier eine Gegendarstellung eingereicht wird.
Gemeindeschlüsselzuweisungen
Die nun endgültig festgesetzten Gemeindeschlüsselzuweisungen für 2024 fallen ca. 200.000 € schlechter im Vergleich zur vorläufigen Festsetzung (vorläufige Festsetzung: 4,354 Mio. €; endgültige Festsetzung: 4,155 Mio. €) aus. Das sind knapp 5 % der vorläufig festgesetzten Summe. Die Zuweisungen für die zentralen Orte sinken um ca. 5.000 € (vorläufige Festsetzung: 997.300 €; endgültige Festsetzung: 992.700 €). Es ergibt sich damit eine merkbare Verschlechterung der Ertragslage.
Die zu Grunde gelegten Einwohnerwerte beruhen auf der Feststellung des Zensus 2022, die bekanntlich eine starke Korrektur nach unten für Barmstedt brachten. Der Grundbetrag pro Einwohner ist annähernd gleichgeblieben.
Gestrichene Kreismittel für Schulsozialarbeit
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises hat beschlossen, dass die Kreismittel von 400.000 € für die Schulsozialarbeit gestrichen werden. Für Barmstedt macht dies einen Anteil von 75.000 € (Stand 2024) aus. Der Kreis stellt nur noch 30.000 € für die Supervision zur Verfügung. Es folgt noch der Finanzausschuss am 03.12., doch die Durchsetzung des Beschlusses gilt als sicher.
Die 200.000 € für die Beratungsleistung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (JuKidS) sollen erhalten bleiben. Hieraus erhält die Stadt Barmstedt, Stand 2024, einen Anteil von 21.250 €.
Nutzung des Rantzauer Sees
Der Ausschuss für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz hat in seiner vergangenen Sitzung zum Thema Nutzung des Rantzauer Sees getagt. Hierzu ist auch ein Bericht der Barmstedter Zeitung, vom 21.11.2024, ergangen.
Nach erfolgter Klärung kann nun klargestellt werden, dass es eine entsprechende Allgemeinverfügung durch entsprechende Ausschilderung am See geben wird, die die private Bootnutzung und das SUP, sowie Betreten der Uferbereiche untersagt. Ob vorhandene Schilder ergänzt werden können oder neue bestellt werden müssen, ist noch zu prüfen.
Die Verwaltung folgt damit dem Beschluss des Ausschusses für Klima, Nachhaltigkeit und Naturschutz.
Rüstwagen der Feuerwehr
Der Rüstwagen der Feuerwehr wird voraussichtlich erst im Februar 2026 fertigstellt sein. Dies teilte der Hersteller in den letzten Tagen mit. Die Verzögerung wird unter anderem mit längeren Lieferzeiten für bestimmte Bauteile angegeben. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung bereits mit dem Land gesprochen und um Fristverlängerung für den Abruf der Fördermittel bis März 2026 gebeten. Diesem Antrag hat das Land bereits zugestimmt. Hier geht es um 190.000 € Förderung.
Austausch zur AKN-Strecke A3 am 23.10.2024
Von der AKN wurde mitgeteilt, dass auf der Strecke A3 neuere Züge eingesetzt werden können, welche auch eine bessere Barrierefreiheit im Vergleich zu den alten Zügen bieten. Ab dem 15.12.2024 soll der Fahrplan verstärkt werden, sodass in Richtung Henstedt-Ulzburg stündlich ein weiterer Zug laut Fahrplan fahren soll. In Fahrtrichtung Elmshorn sollen ebenfalls weitere Züge fahren.
Personalangelegenheit - Winterdienst
Der Tarifvertrag Winterdienst ist seitens der Gewerkschaften dbb und der komba, per Info vom 20.09.2024, für die Winterdienstsaison 2024/2025 gekündigt worden. Dies versetzt die Kommunen in die Pflicht der Anwendung der Regularien des TVöD, was zu einer Erhöhung der Entschädigung der Rufbereitschaften führt.
Das bedeutet höhere Pauschalen: Für die Winterdienst-Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden wird nun für Montag bis Freitag das Zweifache und für Samstag, Sonntag sowie Feiertage das Vierfache des tariflichen Stundenentgeltes als Pauschale gezahlt.
Als Beispiel genannt:
- Werktage: Die Entschädigung für die Rufbereitschaft gemäß Entgeltgruppe 3 Stufe 3 TVöD steigt auf 35,60 Euro, statt 14,21 €.
- Wochenenden und Feiertage: Die Entschädigung erhöht sich auf 71,30 Euro statt 21,34 €.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76