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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
VO/2009-384 Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz Scharrel
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Pommerening trägt den Sachverhalt vor

rgermeister Pommerening trägt den Sachverhalt vor. Er erklärt, dass die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt und der Amtsausschuss des Amtes Hörnerkirchen die Grundsatzbeschlüsse zur Integration des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt gefasst haben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen vertraglichen Regelungen auszuarbeiten und zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Bürgermeister Pommerening verweist auf den beigefügten Vertragsentwurf und beantragt, gemäß Beschlussvorschlag zu beraten und zu beschließen.

Herr Jürgen Langbehn verweist auf den § 6 (4) S. 2 des Vertragsentwurfes und teilt mit, dass er die Formulierung „Der Einsatz teurer Spezialmaschinen ist hiervon nicht erfasst“r sehr unbestimmt hält.

Herr Heinz Scharrel erklärt, dass hiermit spezielle Großgeräte, wie z.B. ein Kranwagen gemeint sind, die nur in besonderen Ausnahmefällen zum Einsatz kommen. Der Einsatz von kleineren Geräten ist im ermittelten Stundensatz enthalten.

Herr Langbehn verweist außerdem auf die Höhe des ermittelten Stundensatzes für die Mitarbeiter des Bauhofes. Der Stundensatz beläuft sich auf 35,- EUR. Das Amt Hörnerkirchen hat immer mit 26,- EUR kalkuliert.

Herr Scharrel führt aus, dass die Verwaltung ursprünglich einen Stundensatz in Höhe von 40,- EUR ermittelt hat. Da der Bauhof kostendeckend arbeiten muss, wurde ein Stundensatz in Höhe von 35,- EUR festgelegt. Für die Gemeinde Osterhorn entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Ausgaben wurden in der gleichen Höhe veranschlagt wie bisher. 

Nach einer kurzen Diskussion kommt die Gemeindevertretung Osterhorn zu folgendem Beschluss:
 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Osterhorn stimmt dem Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 28. Juli 2009 zwischen der Stadt Barmstedt, dem Amt Hörnerkirchen und den Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn über die Eingliederung des Bauhofes des Amtes Hörnerkirchen in den Bauhof der Stadt Barmstedt zu. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 7             

Nein- Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0             

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