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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 83 "Wohnprojekt Rantzau" der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich, südlich und westlich der Straßen "Rantzau", westlich der Schlossinsel sowie östlich der Pinneberger Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauauschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt
VO/2024-321 Bebauungsplan Nr. 83 "Wohnprojekt Rantzau" der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich, südlich und westlich der Straßen "Rantzau", westlich der Schlossinsel sowie östlich der Pinneberger Landstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Behrendt stellt auf Bitten die Vorlage vor. Der B-Plan wird, wie in gewohnter Weise, vorhabenbezogen erfolgen und mit dem Investor wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Es entsteht eine Diskussion über die Darstellung der Anlagen, da hier das Flurstück 21/4 und 21/11 unterschiedlich markiert sind. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die Verwaltung die bildliche Darstellung prüft und überarbeitet und der Beschluss wie geplant gefasst wird. Eine nachträgliche Anpassung (Verkleinerung des Gebiets) durch das entscheidende Gremium kann zur Not erfolgen.


Beschluss:

 

1. Für das Gebiet nördlich, südlich und westlich der Straßen "Rantzau", westlich der Schlossinsel sowie östlich der Pinneberger Landstraße“ wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 der Stadt Barmstedt beschlossen. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Förderung von Wohnbauflächen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soweit die Aufforderung zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB), soll schriftlich erfolgen.

 

 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen  Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Bau GB soll in Form einer               Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werde. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

9

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

1


 

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