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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit/ Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2009-438 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
8.1. Genehmigung des Planentwurfes
8.2. Beteiligung der Örrentlichkeit/ Auslegungsbeschluss
8.3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Winter verweist auf die Vorlage der Verwaltung und den vorliegenden Entwurf zur 8

Bürgermeister Winter verweist auf die Vorlage der Verwaltung und den vorliegenden Entwurf zur 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes. Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses, Herr Jens Fischer, berichtet aus der Sitzung des Ausschusses.

 

Herr Werner Harms schildert die Einstellung der SPD-Fratkion zur Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung eines Verbrauchermarktes. Nach Auffassung der Fraktion sind ausreichend Gewerbegrundstücke für die Errichtung eines Marktes vorhanden. Ursprünglich wurde die Aussage getroffen, dass die Ansiedelung in einem Mischgebiet zulässig ist. Nunmehr soll die Ausweisung eines Sondergebietes erfolgen.

Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass die Errichtung eines Marktes grundsätzlich in einem Mischgebiet möglich ist. Voraussetzung für die Ausweisung eines Mischgebietes ist eine Ausweisung von Wohnflächen und Gewerbeflächen (Durchmischung). Im vorliegenden Fall kann die Gemeinde derzeit keine weiteren Wohnflächen ausweisen, da sie das von der Landesplanungsbehörde zugewiesene Entwicklungspotential bereits überschritten hat. Insofern bleibt nur eine Ausweisung der Fläche als Sondergebiet. Weiter kann die Gemeinde bei der Ausweisung der Fläche als Sondergebiet Festsetzungen bezogen auf den Verbrauchermarkt, so z.B. eine Kaufflächenbegrenzung usw. festsetzen.

 

Herr Werner Harms spricht sich in diesem Zusammenhang für die Erstellung eines neutralen Einzelhandelsgutachtens aus. Die bestehende Unzufriedenheit sollte geklärt werden. Danach sollte weiter über die Ansiedelung eines Discounters beraten werden.

 

Herr Andreas Welling erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese grundsätzlich mit einem weiteren Gutachten kein Problem hat, das Planverfahren aber weiter betrieben werden soll.

Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass die Erstellung eines Gutachtens auch noch während des Planverfahrens aufgrund möglicher Einwände und Bedenken der Öffentlichkeit erfolgen kann.

 

Die SPD-Fraktion stellt den folgenden Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Entscheidung über die Erstellung eines Gutachtens über die Wirtschaftlichkeit eines weiteren Verbrauchermarktes in Brande-Hörnerkirchen durch ein unabhängiges Unternehmen in die Ausschüsse zu verweisen.

Beschluss:

Beschluss:

 

A)

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Entscheidung über die Erstellung eines Gutachtens über die Wirtschaftlichkeit eines weiteren Verbrauchermarktes in Brande-Hörnerkirchen durch ein unabhängiges Unternehmen in die Ausschüsse zu verweisen.

 

B)

 

1.      Genehmigung des Planentwurfes

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen beschließt, den Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen unter Einbeziehung der genannten Änderungswünsche zu genehmigen.

 

C)

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss:

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch durchzuführen und den Flächennutzungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.

 

D)

 

3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zu A)

 

12  Ja- Stimmen             

0    Nein- Stimmen             

0    Enthaltungen             

 

Zu B)

 

7    Ja- Stimmen             

5    Nein- Stimmen             

0    Enthaltungen

 

Zu C)

 

12  Ja- Stimmen             

0    Nein- Stimmen             

0    Enthaltungen

 

Zu D)

 

12  Ja- Stimmen             

0    Nein- Stimmen             

0    Enthaltungen

 

 

 

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