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Auszug - Bildung einer Ausgleichsrücklage mit Wirkung zum 01.01.2024
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Hinnerk Goos erläutert die Vorlage ausführlich und geht dabei auf die verschiedenen Aspekte zur Bildung der neuen Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024 ein. Herr Goos stellt dabei die verschiedenen Varianten vor und hebt die jeweiligen Vor- und Nachteil heraus.
Herr Goos beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Nach einer eingehenden Diskussion spricht sich der Finanzausschuss für den Beschlussvorschlag der Variante 1 aus:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bokel bildet mit Wirkung vom 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.253.879,21 € (Stand: 31.12.2023) und der Ergebnisrücklage in Höhe von 411.594,21 € (Stand: 31.12.2023) folgende neue Rücklagen:
Variante 1 - Minimale Allgemeine Rücklage:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 949.506,22 €,
2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.796.716,32 €.
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 324.047,08 € wird gem. § 26 (2) GemHVO mit einem Anteil in Höhe von 83.598,71 € der Allgemeinen Rücklage und mit einem Anteil in Höhe von 240.448,37 € der neuen Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage (1.033.104,93 €) beläuft sich damit auf 20 % der Bilanzsumme (5.165.524,63 €) des Jahresabschlusses 2023.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 5 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0
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