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Auszug - Anhebung der Realsteuerhebesätze
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Thomas Rohde trägt den Sachverhalt vor. Die Festsetzung der Realsteuerhebesätze erfolgt durch die Haushaltssatzung. Wegen der besonderen Bedeutung wird die Problematik aber in einem eigenständigen Tagesordnungspunkt beraten. Die Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds erfordern als Voraussetzung für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen ist die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 330 v. H. sowie für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf jeweils 350 v. H. Festzustellen ist aber, dass die Mittel des Kommunalen Bedarfsfonds nur in begrenzter Höhe zur Verfügung stehen und die Zahl der Antragsteller voraussichtlich steigen wird. Von daher sollte die diesbezügliche Erwartungshaltung nicht zu hoch angesetzt werden.
In der anschließenden Aussprache wird zum Ausdruck gebracht, dass Steuererhöhungen im Widerspruch zu den von der Bundesregierung beabsichtigten Steuerentlastungen stehen. Die Gemeinde Bokel sollte es als Herausforderung ansehen, mit den zurzeit zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen. Von daher sollte zurzeit von einer Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B abgesehen werden. Gleichwohl muss die weitere Haushaltsentwicklung im Hinblick auf eine ggf. künftig erforderlich werdende Anpassung der Hebesätze aufmerksam beobachtet werden. Eventuelle Erhöhungen müssten den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt werden. Dies könnte dann zu gegebener Zeit im Rahmen einer Einwohnerversammlung erfolgen. Anders stellt sich der Sachverhalt bei der Gewerbesteuer dar. Hier kommt es bei den Personenunternehmen, die nahezu 90 % des Steueraufkommens zahlen, zu einer Umschichtung von der Einkommensteuer zur Gewerbesteuer mit den dargestellten Entlastungswirkungen. Von daher sollte eine Anhebung des Hebesatzes von zurzeit 340 v. H. auf 380 v. H. beschlossen werden. Sollten sich die Rahmenbedingungen zum Beispiel bei einem Wechsel des derzeitigen Steuersystems aufgrund von Steuerrechtsänderungen neu darstellen, müsste auch wieder über die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes beraten werden.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Bokel, die Realsteuerhebesätze im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt neu festzusetzen:
Grundsteuer A | 310 v. H. (unverändert) |
Grundsteuer B | 310 v. H. (unverändert) |
Gewerbesteuer | 380 v. H. (bisher 340 v. H.) |
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 3
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
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