Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Rückübertragung einer Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 5 Amtsordnung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Riepen erläutert den Sachverhalt.
Das Gremium berät sich.
Es wird sich über Themen, wie außenstehende Vereine beraten und auch die Auswirkungen auf den bestehenden Haushalt werden kurz angesprochen.
Andere Vereine, wie beispielsweise die Landfrauen können über überregionale Zuschüsse gefördert werden.
Die Anträge für Sportförderungen müssen bis zum September des Vorjahres beantragt werden, daher hat dies vorerst keine Auswirkungen auf den laufenden Haushalt. Sollten Auswirkungen entstehen, wird dies in den Vorlagen dementsprechend aufgelistet werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verlangt gemäß § 5 Abs. 4 S. 1 AO vom Amt Hörnerkirchen die Rückübertragung der vormals gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 AO auf das Amt übertragene Aufgabe „Förderung des Sportes (Artikel 13 Abs. 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein)“ mit Wirkung zum 01.07.2024.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 13 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
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