Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Mitteilungen und Anfragen
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Wortprotokoll |
Die SH-Netz hat auf Basis der zur Verfügung stehenden Daten eine Einschätzung hinsichtlich Wärmeplanung durchgeführt. Die in Bokel vorzufindenden Rahmenbedingungen sind nicht geeignet, eine Wärmenetzversorgung aufzubauen. Die geringe Wärmeabnahme je Trassenmeter (Wärmeliniendichte) hat zur Folge, dass bei konventionellen Wärmenetztemperaturen, die zur Beheizung des Gebäudebestands notwendig sind, hohe Wärmenetzverluste resultieren. Es sind weder Großverbraucher noch bestehende Energiequellen im Gemeindegebiet vorhanden, sodass neben der Investition in die Wärmeleitung hohe Investitionen in eine Wärmequelle notwendig sind. Folglich wird mit hohen Wärmekosten (> 20 ct/kWh) zu rechnen sein. Aus Sicht der HanseWerk Natur ist es nicht zu empfehlen, ein Wärmenetz in Bokel zu errichten. Wärmenetzdaten:
Anzahl Gebäude 305 Stück, Gesamtlänge 12.139; Wärmebedarf1 5.346 MWh; Wärmeliniendichte* 0,44 MWh/m; Kosten Wärmenetz* 9,3 Mio € *Schätzung HAWN.
Für die Heizungserneuerung sollen Angebote eingeholt werden.
Die Stadt Barmstedt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n) Mitarbeiter(in) für den städtischen Bauhof als Gemeindearbeiter/in im Amtsbereich Hörnerkirchen.
Auf Amtsebene ist Frau Möller zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit eingestellt worden.
Es gibt für das Jahr 2024 eine Zuweisung für den Radverkehr. Für Bokel bedeutet dies eine Summe von rund 1.500 €. Mögliche Maßnahmen die in 2024 noch umgesetzt werden müssen. Alternativ ist es im Einvernehmen möglich die Mittel auch an Nachbargemeinden zu „übergeben“. Mögliche Maßnahmen:
- Radwege: Neu-, Um und Ausbau (z. Bsp. Lückenschlüsse)
- Sanierung, Beseitigung von Wurzelaufbrüchen
- Einrichtung von Fahrradstraßen
- Schutzstreifen
- Knotengestaltung
- Abstellanlagen (Bügel, Boxen, Fahrradparkhäuser, Überdachungen inkl. Beleuchtung)
- Radwegebeleuchtung
- Feste Zählstellen
- Lichtsignalanlagen („kluge Ampeln“)
- Piktogramme, Markierungen
- Servicestationen
- Schräge Mülleimer an Radwegen
- Haltegriffe, Fußabstellmöglichkeiten an Ampeln
LEP-Teilfortschreibung Windenergie an Land Beteiligung Entwurf Teilfortschreibung "Windenergie an Land"
Am 11. Juni 2024 hat die Landesregierung dem Entwurf für neue Vorgaben zur Windenergie im Landesentwicklungsplans (LEP) zugestimmt. 36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung sollen bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren zur sogenannten Teilfortschreibung Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021 läuft vom 25. Juni bis zum 9. September 2024. Es wurde am 17. Juni 2024 im Amtsblatt Schleswig-Holstein bekannt gemacht. Die Unterlagen (Plantext, Plankarte und Umweltbericht) stehen auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH zur Verfügung. Am 15. Januar 2024 hatte die Landesplanungsbehörde ihre Planungsabsichten bekannt gemacht. Erstmalig enthält der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie auch eine Plankarte der Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung), deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist.
Gemeindeöffnungsklausel
Um die Energiewende in Deutschland voranzubringen, hat der Bund das Baugesetzbuch (BauGB) geändert. Seit dem 14. Januar 2024 können gemäß § 245e Absatz 5 BauGB Gemeinden Windenergieflächen auch außerhalb von Vorranggebieten planen. Da die Landesregierung weiterhin eine Konzentrationsplanung für die Windenergienutzung im Land anstrebt, hat sie entschieden, die Planungsmöglichkeiten der Kommunen auf die Windenergie-Potenzialflächen zu beschränken, die nicht von Ausschlusskriterien betroffen sind und zum Beispiel genügend Abstand zu Siedlungen haben.
Um hierfür eine rechtliche Grundlage zu haben, ist das Landesplanungsgesetz (LaplaG) geändert und ein neuer Paragraph 13b eingefügt worden. Er ermöglicht Gemeinden über ein Zielabweichungsverfahren Windenergieflächen außerhalb von Vorranggebieten zu planen, wenn dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie zum Beispiel Mindestabstände. Die Gesetzesänderung ist am 7. Juni 2024 in Kraft getreten.
Am Mittwoch, den 03. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Gemeindezentrum Klein Nordende Schulstr. 3, 25336 Klein Nordende wird es ein weiteres Treffen zu der möglichen Gründung eines Landschaftspflegevereins für den Kreis Pinneberg geben.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76