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Auszug - Erstellung eines Kanalkatasters hier: Vorstellung des Kanalkatasters und Dichtigkeitsprüfung der Grundstücksanschlüsse
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Wortprotokoll |
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister Herrn Rennekamp, der sowohl über seine Tätigkeit bei den Stadtwerken als auch im Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung im Rathaus der Stadt Barmstedt für diesen Bereich zuständig ist. Außerdem begrüßt er als weiteren Vortragenden Herrn Grisard vom Ing.-Büro Grisard und Pehl.
Herr Rennekamp erläutert mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation die rechtlichen Grundlagen für die Erstellung eines Kanalkatasters und die dabei erforderlichen Dichtigkeitsprüfungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Rechtsgrundlage ist neben dem Wasserhaushaltsgesetz (Bundesgesetz) und dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Das Land hat entschieden, dass für Schleswig-Holstein als anerkannte Regel der Technik die DIN 1986 Teil 30 anzuwenden und einzuhalten ist. Die Gemeinde hat diese Vorgaben umzusetzen und letztlich auch die Grundstückseigentümer zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anzuhalten.
Herr Grisard berichtet über die Vermessungsarbeiten im öffentlichen Netzbereich. Die Untersuchungen werden in den nächsten Jahren in Abschnitten weitergeführt. Er schildert ausführlich, was der Privateigentümer zu tun hat, wie dies zu erfüllen ist (entweder Druckprobe oder Kamerainspektion) und welche Kosten dabei entstehen werden. In diesem Zusammenhang bietet die Gemeinde den Grundstückseigentümern an, dass im Zuge der öffentlichen Arbeiten auch die privaten Prüfungen zu einem günstigen Kurs mit durchgeführt werden können, wenn der jeweilige Grundstückseigentümer dies will. Dabei bleibt es jedem unbenommen, sich selbst ein Angebot einer anderen Firma einzuholen und gegebenenfalls diese zu beauftragen.
Zu diesem Thema gibt es Informationen über das Internet; es soll aber auch eine schriftliche Information erstellt und im Bürgerbüro für Interessierte bereitgehalten werden.
In der anschließenden Diskussion wird auf die rechtliche Prüfung dieses Sachverhaltes in Quickborn verwiesen, wonach die rechtliche Verpflichtung der Eigentümer unter Umständen nicht gegeben sein soll. Eine entsprechende Klärung des dortigen Sachverhaltes bleibt sicher abzuwarten. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen geht aber von der Rechtmäßigkeit aus und wird die eingeleiteten Aufgaben weiterführen.
In diesem Zusammenhang wird klargestellt, dass die Gemeinde bis 2012 ihre Aufgaben zu erfüllen hat, der Privateigentümer bis zum Jahre 2015 in der Pflicht steht. Der Zeitraum für eine Wiederholungsprüfung beträgt unabhängig vom tatsächlichen Prüfungszeitpunkt dann 20 Jahre, läuft also bis 2035.
Zweck der Aktion ist generell der Grundwasserschutz. Bei defekten Leitungssystemen muß eine Sanierung in angemessener Zeit erfolgen. Letztlich wird die Gemeinde die Pflicht gegenüber säumigen Grundstückseigentümern durchsetzen müssen.
Bürgermeister Winter dankt den Referenten für ihre Ausführungen.
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