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Auszug - Mitteilungen der Bürgermeisterin
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Wortprotokoll |
Die Bürgermeisterin berichtet über folgende Themen:
LKW-Verbot Kampstraße
Der am 25.01.2023 beim Kreis Pinneberg gestellte Antrag bezüglich der Aufstellung eines LKW-Verbots für die Kampstraße ist nun mit Bescheid vom 23.02.2024 schriftlich abgelehnt worden. Zur Begründung (in Kurzfassung) führt der Kreis Pinneberg folgende Argumente an:
- Der Kreis sieht keine zwingende Notwendigkeit für die Beschilderung, da dort keine Problemlage mit LKW vorliegt (keine dokumentierten Unfälle mit LKW-Beteiligung),
- Es gilt alle Interessen untereinander abzuwägen. Nicht alles was aus Sicht der Anwohner/innen wünschenswert ist, liegt auch im Interesse aller Verkehrsteilnehmer/innen und dem fließenden Verkehr.
- Ein Test-Befahrung mit einem ca. 16 m langen LKW-Gespann hat ergeben, das ein unfallfreies Passieren möglich ist und die Schleppkurven erwiesen sich als ausreichend.
Die rechtlichen Mittel, seitens der Verwaltung, zur Durchsetzung eines LKW-Verbotes, sind mit diesem Ablehnungsbescheid ausgeschöpft. Ein Widerspruchs- und Klageverfahren durch die Stadt Barmstedt ist nicht möglich, da die Stadt Barmstedt als Straßenbaulastträger fungiert. Ein Widerspruchs- oder Klageverfahren ist damit nur noch durch direkt betroffene Einwohnerinnen und Einwohner möglich.
Der Ablehnungsbescheid wird dem Protokoll als Anlage beigefügt
Hierzu gibt es einzelne Nachfragen, welche seitens der Verwaltung beantwortet werden und es erfolgt ein kurzer Meinungsaustausch über die Situation.
Zudem merkt Herr Eggert an, dass im Einmündungsbereich Kampstraße/Austraße ein mobiles Halteverbot aufgestellt wurde und fragt nach, ob dies im Rahmen der Befahrung aufgestellt wurde. Die Verwaltung bezieht hierzu Stellung und teilt mit, dass die Befahrung der Kampstraße nicht der Grund für die Aufstellung der Halteverbote ist.
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Anlagen: | |||||
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1 | Ablehnungsbescheid Kreis Pinneberg LKW-Durchfahrtsverbot Kampstraße und Gr. Kamp, Barmstedt (1475 KB) |
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