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Auszug - Bebauungsplan Nr. 16 "Alte Gärtnerei" für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenwegs" sowie 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerhorn; hier a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag. Sodann kommt es zum Beschluss.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 16 und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenwegs" verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 16 und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenwegs", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 10 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Auf Nachfrage wird von Investorenseite berichtet, dass die entsprechenden Bauanträge nach jetzigem Zeitplan im Januar bei der Bauaufsicht des Kreises eingereicht werden sollen. Mit einem Baubeginn ab Juli 2024 und einer Bauzeit von 18 Monaten wird gerechnet. Abschließend wird investorenseitig die Umsetzung des Bauprojektes nochmals zugesagt.
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