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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.04.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel

von Montag, dem 11. April 2005, im Landgasthof „Bokelseß“ ,

Bokelsesser Str. 14, 25364 Brande-Hörnerkirchen

 

 

 

Beginn: 19.00 Uhr

Ende:                  19.35 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

              - Bürgermeister Johannes Pingel                                                             

- Manfred Delfs

- Silke Karstensen

- Meik Kröger

- Wolfgang Münster

- Kurt Rohde

- Wilhelm Schnoor

 

b)     nicht stimmberechtigt

 

              - Amtsangestellter Niss vom Amt Hörnerkirchen

    - Oberamtsrat Bucher vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

c)  es fehlten

 

-          Bettina Münster  -  entschuldigt –

-          Rainer Timm  -  entschuldigt  -

 

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren mit Einladung vom 24.03.2005 auf Montag, den 11.04.2005 zu 19.00 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Die Gemeindevertretung war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

Die Sitzung fand im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung mit den Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden statt.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Bürgermeister Pingel den TOP 2 „Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.03.2005“ auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung zu verschieben. Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

Abstimmergebnis:                7 dafür             

 

 

Tagesordnung:

 

1.                 Einwohnerfragestunde

2.                 Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen

3.                 Mitteilungen und Anfragen

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung - Einwohnerfragestunde:

 

In der von allen den Gemeindevertretungen gemeinsam durchgeführten Einwohnerfragestunde werden seitens der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern keine Fragen gestellt.

 

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung – Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen:

 

Frau Wiebke Becker von der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH stellt den 1. Entwurf zur 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes auf Basis der Planungsanzeige und der Stellungnahmen der Genehmigungsbehörden vor. Bürgermeister Pingel verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass nach einem Gespräch mit dem Fachdienst Bauordnung des Kreises Pinneberg das Verfahren für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund des großen Zeitverzuges seit Unterbrechung der bisherigen Planungen neu zu beginnen ist. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der Erörterung der Planungsanzeige in den Gemeindevertretungen die wesentlichen Änderungswünsche der Gemeinden berücksichtigt sind und somit das Planverfahren nunmehr zügig durchgeführt werden kann und nach dem Zeitplan bis Dezember 2005 abgeschlossen werden kann.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

 

Die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn beabsichtigen die 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufzustellen. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll die Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH in Bokel beauftragt werden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden wird das Amt Hörnerkirchen beauftragt.

 

 

 

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.  

 

Abstimmergebnis:    6  dafür

 

Herr Meik Kröger war wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend.

 

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung - Mitteilungen und Anfragen:

 

Es erfolgen folgende Mitteilungen und Anfragen.:

 

3.1              Herr Pingel erkundigt sich nach der Einholung der Vergleichsangebote für die Prüfung der Brücken im Amtsgebiet. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass die Einholung von Vergleichsangeboten noch erfolgen wird.

 

 

 

 

 

 

                               Bürgermeister                                                                       Protokollführer

 

 

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