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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.03.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn

am Montag, dem 07. März 2005, im Gemeindezentrum „Lindenhof“ ,

Bahnhofstr. 25, Westerhorn

 

 

Beginn:  19.30 Uhr

Ende:                   21.05 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

              -Bürgermeister Bernd Reimers                                                             

-Helma Burkhardt                                                                                                  

-Thomas Grafe

-Regina Jandt

-Konrad Kreimer                                                                                           

-Alfred Marx                                                                        

-Magda Mauckisch

    -Kay Sierk

-Harry Unger

-Sönke Wischmann

 

b)     nicht stimmberechtigt

 

              -Oberamtsrat Bucher vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

c)     es fehlten

 

-Wolfgang Huckfeldt  - entschuldigt –

 

             

Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren mit Einladung vom 15.02.2005 auf Montag, den 07.03.2005 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Die Gemeindevertretung war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

Die Beratungen und Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 14 und 15 fanden in nicht öffentlicher Sitzung statt.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Bürgermeister Reimers den Tagesordnungspunkt 4 wie folgt zu erweitern:

 

„Top 4 – Betrieb der Kläranlage / Zustandsbericht / Anschaffung von 2 Abwasserpumpen“

 

 

Tagesordnung:

 

1.                 Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten)

2.                 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2004

3.                 Bericht des Bürgermeisters

4.                 Betrieb der Kläranlage/ Zustandsbericht /Anschaffung von 2 Abwasserpumpen

5.                 Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Westerhorn

6.                 Indirekteinleiterüberwachung

hier: Übertragung der Aufgaben auf den Abwasserzweckverband

7.              Kreisentwicklungskonzept  - KEK – des Kreises Pinneberg

8.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der Bahnhofstrasse, östlich der Gärtnerstrasse und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“

9.     1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Erlenweg“

10. Unterhaltungsarbeiten Dorfstrasse

11. Ergebnis der überörtlichen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des    Kreises Pinneberg für die Haushaltsjahre 2000-2002

hier: Kenntnisnahme und Stellungnahmen zum Prüfungsbericht

12.              Mitteilungen und Anfragen

13.      Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)

 

nicht öffentlich

 

14. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der Bahnhofstrasse, östlich der Gärtnerstrasse und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“

15. Abschluss eines Erschließungsvertages für die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der Bahnhofstrasse, östlich der Gärtnerstrasse und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“

 

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung - Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern keine Fragen gestellt.

 

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2004:

 

Die allen Gemeindevertretern/innen in Ablichtung zugegangene Sitzungsniederschrift vom 09. Dezember 2004 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

 

Abstimmergebnis:  10 dafür

Zu Punkt 3 der Tagesordnung – Bericht des Bürgermeisters:

 

Bürgermeister Reimers berichtet zu folgenden Angelegenheiten:

 

3.1

Aufgrund des Winterwetters mit Schneefall, Eisglätte usw. sind die Amtsarbeiter des Amtes Hörnerkirchen mit der Schneeräumung der Fahrradwege und der Schulwege beschäftigt. Ausschließlich diese Wege werden vom Amt Hörnerkirchen im Rahmen des Winterdienstes von Eis und Schnee befreit. Bürgermeister Reimers teilt weiter mit, dass er selbst mit Trecker und Schneeschild Schneeverwehungen auf den Gemeindestraßen beseitigt hat.  

 

3.2

Das Geschwindigkeitsmessgerät des Amtes hat mehrfach in der Bahnhofstraße im Bereich der Kreuzung des Schulweges Gärtnerstraße/Bahnhofstraße/Bokelseßer Straße gestanden. Durch die Versetzung des Ortsausgangsschildes konnte das Tempo der Kraftfahrzeuge reduziert werden, da die Fahrzeugführer die Versetzung des Ortsschildes angenommen haben und das Schild an dem jetzigen Standort besser zu sehen ist. Die Auswertungen des Geschwindigkeitsmessgerätes haben ergeben, dass rd. 90 % der Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten zwischen 50 und 60 km/h in dem Bereich fahren. Eine Verkehrszählung für die Errichtung einer Bedarfsampel ist bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg beantragt worden. 

 

3.3

In der Gärtnerstraße wurde eine Straßenlampe umgesetzt, da diese genau in der geplanten Einfahrt eines Baugrundstückes gestanden hat.

 

3.4.

Im Erlenweg ist wiederum ein Pfahl eines Baumes von einem PKW angefahren worden. Der Pfahl muss entsprechend gerichtet werden. Hinsichtlich des von einem PKW – Fahrers bereits in der Vergangenheit beschädigten Baumes teilt Bürgermeister Reimers mit, dass der Schädiger nicht bereit ist, einen Baum zu pflanzen. Hier wird im Frühjahr eine Pflanzung durch die Gemeinde Westerhorn erfolgen, die Kosten werden dem Schädiger in Rechnung gestellt. Die Beschädigung des Baumes wurde der Polizeistation Hörnerkirchen gemeldet.

 

3.5.

Die Stellungnahme zur Planungsanzeige zur 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes des Amtes Hörnerkirchen wurde seitens der Landesplanungsbehörde nunmehr abgegeben. Die von den amtsangehörigen Gemeinden vorgesehenen Änderungen wurden seitens der Landesplanungsbehörde gebilligt.

 

 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung – Betrieb der Kläranlage / Zustandsbericht / Anschaffung von 2 Abwasserpumpen:

 

Bürgermeister Reimers berichtet zum Betrieb der Kläranlage der Gemeinde Westerhorn. Derzeit läuft der Betrieb der Kläranlage unrund. Die Ergebnisse der Selbstüberwachung hat für die Grenzwerte BSB und CSB ergeben, dass diese nicht eingehalten worden sind.

 

 

Insgesamt wurde vom Abwasserzweckverband, der nunmehr die Selbstüberwachung für die Gemeinde durchführt, festgestellt, dass eine nicht ausreichende Reinigungsleistung vorliegt. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Bürgermeister Reimers teilt mit, dass diesbezüglich ein Gespräch mit der Wasserbehörde unter Beteiligung von Frau Weissmann vom Abwasserzweckverband am Mittwoch, dem 09. März 2005 stattfinden wird. Hier sollen die weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Reinigungsleistung der Klärteichanlage abgestimmt werden.

 

Bürgermeister Reimers teilt weiter mit, dass 2 neue Abwasserpumpen angeschafft werden mussten. Es hat in der Vergangenheit tägliche Verstopfungen in der Straße „Im Eichengrund“ gegeben. Die Pumpen waren regelmäßig aufgrund von Fremdkörpern (Hygieneartikel) im Abwasser verstopft. Bei einer anderen Pumpe ist aufgrund der ständigen Verstopfungen der Motor durchgebrannt. Seitens der Gemeinde wurden daher im Wege der Eilentscheidung 2 Pumpen mit anderen Einzugsverfahren und z.B. härteren Schneidrädern der Firma Hydrostahl angeschafft. Die Kosten je Pumpe belaufen sich auf 1.941,65 € und sind gegenüber den bisher verwendeten Pumpen der zentralen Ortsentwässerung Westerhorn nur unwesentlich teurer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch den Einsatz der leistungsfähigeren Pumpen Unterhaltungskosten in erheblichem Umfang eingestellt werden können.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Anschaffung von 2 Pumpen der Firma Hydrostahl zum Preis von jeweils 1.941,65 € zu.

 

Abstimmergebnis:  10 dafür

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung – Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Westerhorn:

 

Bürgermeister Reimers berichtet, dass die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerhorn auf ihrer Jahreshauptversammlung am 14. Januar 2005 Herrn Kay Sierk zum Wehrführer gewählt hat. Er verweist insofern auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen. Nach § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, der Wahl von Herrn Kay Sierk zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Westerhorn zuzustimmen.

 

Abstimmergebnis:  9 dafür

 

Herr Kay Sierk war wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Beschlussfassung im Sitzungsraum nicht anwesend.

 

Bürgermeister Reimers teilt Herrn Sierk den Beschluss der Gemeindevertretung mit. Er ernennt Herrn Sierk durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Westerhorn. Im Anschluss an die Ernennung vereidigt Bürgermeister Reimers Herrn Kay Sierk.

 

Bürgermeister Reimers übermittelt abschließend die Glückwünsche der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn zur Wahl und Ernennung zum Wehrführer und wünscht sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Herrn Kay Sierk. Herr Sierk bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

 

Bürgermeister Reimers teilt mit, dass die Verabschiedung des ehemaligen Wehrführers, Manfred Berger, am 20. März 2005 um 14.00 Uhr im Gemeindezentrum Lindenhof stattfindet.

 

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung – Indirekteinleiterüberwachung:

hier: Übertragung der Aufgaben auf den Abwasserzweckverband

 

Bürgermeister Reimers berichtet zur Übertragung der Indirekteinleiterüberwachung auf die Gemeinden und verweist auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 14.02.2005. Am 22. Februar 2005 hat eine Informationsveranstaltung des Amtes Hörnerkirchen stattgefunden, an der ein Großteil der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter aller amtsangehörigen Gemeinden teilgenommen hat. Die Informationsveranstaltung wurde durchgeführt von Frau Heike Weissmann vom Abwasserzweckverband Pinneberg. Bürgermeister Reimers verweist weiter auf den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft über die Durchführung der gemäß § 33 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein zu erfüllenden Aufgaben der Indirekteinleiterüberwachung sowie der Indirekteinleiterüberwachung gemäß Satzungsrecht. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 28.02.2005 mit dem Sachverhalt ebenfalls beschäftigt und empfohlen, die Aufgabe der Genehmigung und Überwachung von Indirekteinleitungen gemäß § 33 Landeswassergesetz und die erweiterte Aufgabenerledigung in der kommunalen Indirekteinleiterüberwachung auf den Abwasserzweckverband oder an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu übertragen. Weitere Angebote zur Erledigung der Indirekteinleiterüberwachung sollen seitens des Amtes Hörnerkirchen eingeholt werden.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe der Genehmigung und Überwachung von Indirekteinleitungen gemäß § 33 Landeswassergesetz und die erweiterte Aufgabenerledigung in der kommunalen Indirekteinleiterüberwachung auf den Abwasserzweckverband Pinneberg oder an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu übertragen. Weiter stimmt die Gemeindevertretung dem Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Amt Hörnerkirchen und Abwasserzweckverband zu.

 

 

Abstimmergebnis:   10 dafür          

  

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt 7 der Tagesordnung – Kreisentwicklungskonzept – KEK – des Kreises Pinneberg:

 

Bürgermeister Reimers berichtet zum Kreisentwicklungskonzept  „KEK“ des Kreises Pinneberg. Bisher wurden die Entwicklungen und Planungen der Gemeinde in einem Kreisentwicklungsplan aufgenommen. Der Kreisentwicklungsplan wurde in einem zeitlichen Rahmen von 5 Jahren überarbeitet. Es kann jedoch festgestellt werden, dass viele Vorhaben und Entwicklungen, die im Kreisentwicklungsplan dargestellt worden sind, nicht in die Realität umgesetzt worden sind. Bei dem Kreisentwicklungskonzept handelt es sich um ein dynamisches Verfahren, das jederzeit entsprechend der Entwicklung angepaßt sind. Seitens des Amtes haben Amtsvorsteher Harry Unger und LVB Jörg Bucher an dem Auftaktworkshop am 14. Januar 2005 teilgenommen. Auf das Ergebnisprotokoll, das jedem Mitglied der Gemeindevertretung vorliegt, wird verwiesen. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 28. Februar 2005 mit dem Kreisentwicklungskonzept beschäftigt. Oberamtsrat Bucher teilt hierzu mit, dass es bei dem Kreisentwicklungskonzept für die beteiligten Gemeinden darum geht, ihre Ziele und Planungen zu konkretisieren und in den Planungsraum einzubringen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Gemeinde zugleich Gewerbegebiete, Baugebiete, Freizeiteinrichtungen u.s.w. vorhalten kann. Vielmehr geht es darum, sich in der Region des Kreises Pinneberg zu positionieren und Schwerpunkte zu setzen. Ziel ist die Positionierung des Kreises Pinneberg in der Metropolregion Hamburg. Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen gehören zu dem Planungsraum mit der Stadt Barmstedt und den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Rantzau. Voraussichtlich im April 2005 wird eine Sitzung des Nachbarschaftsausschusses mit der Stadt Barmstedt und dem Amt Rantzau stattfinden, auf der auch das Kreisentwicklungskonzept als Thema behandelt wird.

 

Die Gemeindevertretung nimmt vom vorgenannten Sachverhalt Kenntnis.

 

 

Zu Punkt 8 der Tagesordnung – Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der Bahnhofstraße, östlich der Gärtnerstraße und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“:

 

Bürgermeister Reimers berichtet, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegrundstück mit dem darauf befindlichen Wohnhaus und den Lagerhallen des Bauunternehmers Heppner , Gärtnerstraße / Bahnhofstraße vorgesehen ist. Er verweist insofern auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 21.02.2005. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 28. Februar 2005 mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ebenfalls beschäftigt. Die Bau- und Grundstücksgesellschaft Westerhorn mbH beabsichtigt im unmittelbaren Bereich der Gärtnerstraße ein größeres Mehrfamilienhaus zu errichten. Die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 34 Baugesetzbuch durch den Fachdienst Bauordnung des Kreises Pinneberg ist möglich, wenn sich das Vorhaben nach Art und Maß der Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die übrigen Grundstücksflächen sollen von der Bahnhofstraße aus erschlossen werden. Die Ausweisung von 4 – 5 Grundstücken zur Bebauung mit Einfamilienhäusern ist vorgesehen. Da die Erschließung der Baugrundstücke derzeit nicht gesichert ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Herstellung der Erschließungsanlagen erforderlich. Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages wird erfolgen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen:

Die Gemeinde Westerhorn beabsichtigt für das Gebiet nördlich der Bahnhofstraße, östlich der Gärtnerstraße und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von 4 – 5 Baugrundstücken zur Errichtung von Einzelhäusern / Einfamilienhäusern und die Erschließung der Baugrundstücke. Die genaue Lage des Bebauungsplanes ergibt sich aus der diesem Aufstellungsbeschluss als wesentliche Anlage beigefügten Planzeichnung, in der das Bebauungsplangebiet rot umrandet ist. Das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes wird nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren erfolgen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.   

 

Abstimmergebnis:    9 dafür

 

Herr Harry Unger war wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Beschlussfassung im Sitzungsraum nicht anwesend.

 

Bürgermeister Reimers teilt mit, dass sich der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr ebenfalls bereits mit der Namensgebung der Erschließungsstraße des vorgenannten Bebauungsplanes beschäftigt hat. Der Ausschuss hat hierbei vorgeschlagen, die Erschließungsstraße mit „Buchenweg“ zu benennen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die in dem vorgenannten Bebauungsplan herzustellende Erschließungsstraße mit „Buchenweg“ zu benennen.

 

Abstimmergebnis:    10 dafür

 

Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass zwischenzeitlich für die städtebaulichen Leistungen ein Vertragsentwurf der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH vorliegt. Aufgrund der geringen Größe des Bebauungsplangebietes wird das Honorar nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Form von Stundensätzen vereinbart und abgerechnet. Nach der Kostenschätzung belaufen sich die planerischen Kosten der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit grünordnerischem Beitrag auf rd. 7.000 €.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Vertrag für städtebauliche Leistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Westerhorn mit dem Ingenieurbüro Klütz & Collegen GmbH abzuschließen.

 

Abstimmergebnis:     9  dafür

 

Herr Harry Unger war wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Beschlussfassung im Sitzungsraum nicht anwesend.

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt 9 der Tagesordnung – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Erlenweg“:

 

Bürgermeister Reimers berichtet über die notwendige Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Erlenweg“ und verweist auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 15. Februar 2005.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet nördlich der Bahnhofstraße, östlich der Gärtnerstraße und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“ ergibt sich eine Planüberschneidung mit dem Bebauungsplan Nr. 4.

Die ist darin begründet, dass der Gehweg von der Bahnhofstraße zum Erlenweg, der Bestandteil des Bebauungsplanes ist, nicht entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes realisiert worden ist. Um eine nicht zulässige Planüberschneidung zu verhindern, ist der Bebauungsplan Nr. 4 in der Form zu ändern, dass der Verlauf des Gehweges an den tatsächlichen Verlauf angepasst wird. Eine 1. Änderung des Bebauungsplanes ist hierzu erforderlich. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr hat sich in seiner Sitzung am 28.02.2005 mit dem Sachverhalt beschäftigt und der Gemeindevertretung empfohlen, einen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen:

Die Gemeinde Westerhorn beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 4 „Erlenweg“ der Gemeinde Westerhorn in der Form zu ändern, dass der Verlauf des Gehweges von der Bahnhofstraße zum Erlenweg den tatsächlichen Verlauf angepaßt wird. Die genaue Lage des Bebauungsplanes bzw. des Änderungsbereiches ergibt sich aus der diesem Aufstellungsbeschluss als wesentliche Anlage beigefügten Planzeichnung, in der das Bebauungsplangebiet rot umrandet ist. Das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes wird nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren erfolgen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmergebnis:   9 dafür

 

Herr Harry Unger war wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Beschlussfassung im Sitzungsraum nicht anwesend.

 

Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass für die im Rahmen der Änderung zu erbringenden städtebaulichen Leistungen ein Vertragsentwurf eines Architektenvertrages von der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH vorgelegt worden ist. Aufgrund der geringen Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 4 erfolgt die Honorarermittlung nach der Honorarordnung von Architekten und Ingenieure nach Stundensätzen. Nach einer Kostenschätzung des Ingenieurbüros werden sich die Kosten für die städtebaulichen Leistungen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 auf rd. 2.200,- € belaufen. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass diese Kosten von der Gemeinde Westerhorn zu tragen sind und nicht über den, mit dem Investor abzuschließenden städtebaulichen Vertrag abgerechnet werden können. Die Änderung des Bebauungsplanes hätte seitens der Gemeinde Westerhorn im Rahmen der Änderung des Verlaufes des Gehweges erfolgen müssen.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Vertrag für städtebauliche Leistungen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH abzuschließen.

 

Abstimmergebnis:     9  dafür

 

Herr Harry Unger war wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 Gemeindeordnung bei der Beratung und Beschlussfassung im Sitzungsraum nicht anwesend.

 

 

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung – Unterhaltungsarbeiten Dorfstraße:

 

Bürgermeister Reimers berichtet, dass die Banketten in Teilbereichen in der Dorfstraße durch den LKW – Verkehr in erheblichem Umfang gelitten haben. Die Beschädigungen wurden durch die Lastkraftwagen einer ortsansässigen Firma, die der Gemeinde bekannt ist, herbeigeführt. Bürgermeister Reimers teilt mit, dass er noch keinen Kontakt mit dem Geschäftsführer der verursachenden Firma aufgenommen hat. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in Zusammenarbeit mit der Firma die Banketten saniert werden können. Ein Teil der Kosten sind jedoch von der Gemeinde Westerhorn zu tragen.

 

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung - Ergebnis der überörtlichen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg für die Haushaltsjahre 2000 – 2002

hier: Kenntnisnahme und Stellungnahmen zum Prüfungsbericht:

 

Bürgermeister Reimers berichtet zum Ergebnis der überörtlichen Prüfung des Amtes Hörnerkirchen und der amtsangehörigen Gemeinden für die Haushaltsjahre 2000 – 2002. Seitens der Gemeindevertreter wird festgestellt, dass der Prüfungsbericht mit den Sitzungsunterlagen nicht versandt worden ist. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass dies von der Amtsverwaltung versäumt worden ist. Die Prüfungsberichte werden den Mitgliedern der Gemeindevertretung zugesandt. Die Angelegenheit sollte vertagt werden. Die Gemeindevertretung ist übereinstimmend der Auffassung, eine Beschlussfassung im Rahmen der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu fassen. 

 

 

Zu Punkt 12 der Tagesordnung - Mitteilungen und Anfragen:

 

Es erfolgen folgende Mitteilungen und Anfragen:

 

12.1.

Bürgermeister Reimers teilt mit, dass die Verabschiedung des ehemaligen Wehrführers, Manfred Berger, am 20. März 2005 um 14.00 Uhr im Gemeindezentrum Lindenhof statt- findet. Bürgermeister Reimers lädt die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner zu der Veranstaltung ein. Einladungen werden als Handzettel in der Gemeinde Westerhorn verteilt.

 

 

 

 

12.2.

Bürgermeister Reimers verweist auf den Dorfputz am 08. April 2005. Treffpunkt ist um 18.00 Uhr am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr. Er lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Westerhorn dazu ein, sich an der Aktion Dorfputz zu beteiligen. Im Anschluss an die Aktion wird eine Erbsensuppe im Feuerwehrgerätehaus gereicht.

 

12.3.

Harry Unger teilt mit, dass die Provinzial-Versicherung die Aktion Dorfputz, wie auch in den Vorjahren, mit einem Essenszuschuss von 25,- € pro Gemeinde bezuschusst.

 

12.4.

Frau Jandt erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der Durchführung von Brückenprüfungen. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass eine Ausschreibung der Leistungen derzeit vom Amt vorbereitet wird.

 

Zu Punkt 13 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil II(maximal 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde Teil II werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern folgende Fragen gestellt und von der Gemeindevertretung beantwortet:

 

13.1.

Es wird nachgefragt, ob bei der Erschließung des neuen Bebauungplangebietes die Kapazitäten der Pumpen und der Zentralen Ortsentwässerung berücksichtigt worden sind. Bürgermeister Reimers teilt mit, dass die Kapazitäten sowohl bei den Pumpen als auch bei der Klärteichanlage vorhanden sind.

 

13.2.

Es wird nachgefragt, in wie weit eine Pflicht zur Räumung der Gemeindestraßen von Schnee besteht. Bürgermeister Reimers teilt mit, dass er den betreffenden Einwohner nach Einsichtnahme in die Straßenreinigungssatzung entsprechend informieren wird.

 

13.3.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Einmündungsbereichen Fasanenweg / Dorfstraße Löcher in der Fahrbahndecke vorhanden sind.

 

13.4.

Es wird nachgefragt, ob bereits eine Entscheidung zum Betrieb der Partnerfiliale der Post in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen gefallen ist. Seitens der Amtsverwaltung wird mitgeteilt, dass eine Entscheidung dem Amt noch nicht vorliegt.

 

13.5.

Auf Anfrage wird der Stand zur Errichtung eines Verbrauchermarktes entsprechend der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden mitgeteilt. 

 

 

 

 

 

 

                              Bürgermeister                                                                       Protokollführer

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