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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.12.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Westerhorn Westerhorn, den 15

Gemeinde Westerhorn                                                         Westerhorn, den 15.12.2003

 

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn

am Montag, dem 15. Dezember  2003, im Gemeindezentrum „Lindenhof“ ,

Bahnhofstr. 25, Westerhorn

 

 

Anwesend:

Herr Bürgermeister Bernd Reimers                                                              Beginn:  19.30 Uhr

Frau Helma Burkhardt                                                                                                   Ende:                   22.10 Uhr

Herr Thomas Grafe

Frau Regina Jandt                                                                                            

Herr Alfred Marx                                                                        

Frau Magda Mauckisch

Herr Wolfgang Huckfeldt

Herr Kay Sierk

Herr Harry Unger

Herr Sönke Wischmann

 

entschuldigt fehlt:

Herr Konrad Kreimer

 

Ferner anwesend:

Herr Oberamtsrat Detlef Neumann

Herr AR Jörg Bucher, künftiger LVB des Amtes Hörnerkirchen

Frau Ursula Zumholz, Landschaftsplanungsbüro

Frau Kamin, Barmstedter Zeitung

9 Zuhörer

 

 

Protokollführer:

Amtsangestellter Wolfgang Rubart

 

Herr Bürgermeister Bernd Reimers eröffnet um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn. Er stellt fest, dass die Mitglieder am 01.12.2003 ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung eingeladen worden sind. Die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung wird festgestellt.

 

Es wird beantragt, die Tagesordnung um die Punkte „Ausbau des Wirtschaftsweges Kleiner Moordamm“, „Klärteichanlage, a) Wartung der Kompressoren, b) Pumpeneinsatz für einen Probebetrieb“ und „Regionaler Nahverkehrsplan Kreis Pinneberg“ zu erweitern. Einwände hiergegen werden nicht erhoben; damit gilt die nachstehende Tagesordnung einstimmig als genehmigt:

 

A.    Einwohnerfragestunde, längstens 15 Minuten

 

B.    Tagesordnung:

1.       Protokollgenehmigung

 

2.       Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

 

3.       Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 und Billigung des                  

  Investitionsprogrammes

4.       Landschaftsplan der Gemeinde Westerhorn

a)         Abwägungsbeschluss zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)         Billigung der endgültigen Planunterlage

 

5.       Planung eines Geh- und Radweges in der Gärtnerstraße

 

6.       Ausbau des Wirtschaftsweges „ Kleiner Moordamm “ 

 

7.       Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Westerhorn

-          Rosengarten –

hier:  Billigung der geänderten Planunterlagen aufgrund der Stellungnahme des

                    Landrates des Kreises Pinneberg             

 

8.       Klärteichanlage

a)       Wartung der Kompressoren

b)       Pumpeneinsatz für einen Probebetrieb

             

9.       Regionaler Nahverkehrsplan Kreis Pinneberg

 

10.   Verschiedenes

 

11.   Bauvoranfragen

 

12.   Grundstücksangelegenheit             

 

 

In der zunächst stattfindenden Einwohnerfragestunde bringt Herr Karl-Heinz Heise noch einmal eindeutig zum Ausdruck, dass er seine Tätigkeit für die Gemeinde, nämlich das Entleeren der gemeindeeigenen Papierkörbe, zum 31.12.2003 aufgeben wird, weil diese nicht genügend Anerkennung findet. Er weist die Anwesenden noch einmal darauf hin, dass eine Entleerung der in der Gemeinde aufgestellten Papierkörbe hauptsächlich in den Bereichen Hessberg und Am Beek dringend notwendig ist, da diese ständig durch Flaschen überfüllt sind und nach einer gewissen Zeit eine Gefahr durch Glassplitter für spielende Kinder oder Radfahrer darstellen. Danach verlässt er den Sitzungsraum.

 

Danach wird das Tagesordnungsprogramm wie folgt abgewickelt:

 

 

1.     Protokollgenehmigung

 

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig das Protokoll der Sitzung am 24.09.2003.

 

 

2.     Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

 

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig folgende Haushaltsüberschreitungen:

 

 

a.              220.6720              -               Schulkostenbeiträge                                          -                1.257,50 EUR

 

b.              454.7000              -              Gemeindeanteil für Kindergarten                            -                1.308,41 EUR

 

c.               410.6720              -              Gemeindeanteil Sozialhilfe                            -                1.511,25 EUR

 

 

3.     Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 und Billigung des Investitionsprogrammes

 

„Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird

 

1.     im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf                                                                                            1.259.800 EUR

in der Ausgabe auf                                                                                                    1.259.800 EUR

     und

 

2.     im Vermögenshaushalt

 

in der Einnahme auf                                                                                                                 479.300 EUR

in der Ausgabe auf                                                                                                                479.300 EUR

 

festgesetzt.

 

    § 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.     der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                           180.000 EUR

2.  der  Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                               0  EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                              150.000 EUR

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt :

 

1.     Grundsteuer

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                            270 %

b)   für die Grundstücke  (Grundsteuer B)                                                                                    270 %

 

2.   Gewerbesteuer                                                                                                                                            310 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 EUR.“

 

Das vorliegende Investitionsprogramm wird einstimmig gebilligt.

 

 

 

 

4.     Landschaftsplan der Gemeinde Westerhorn

a)     Abwägungsbeschluss zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen

b)     Billigung der endgültigen Planunterlage

 

a)     Herr Bürgermeister Bernd Reimers informiert die Anwesenden über den derzeitigen Stand der Planungen für den Landschaftsplan der Gemeinde Westerhorn. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt und der Termin für die Einreichung von Anregungen und Bedenken war am 24. November diesen Jahres abgelaufen. Die Träger öffentlicher Belange haben sich geäussert und eventuelle Bedenken und Anregungen vorgebracht, und  auch von privater Seite her sind während der Auslegung der Planunterlagen einige Einwände erhoben worden. Der Arbeitskreis Landschaftsplan hat sich mit diesen Einwänden mehrfach ausführlich beschäftigt und in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsplanbüro Zumholz einen Abwägungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird von Frau Ursula Zumholz noch einmal eingehend erläutert.

Der Abwägungsvorschlag wird in der vorliegenden Form einstimmig gebilligt.

b)     Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Einwände besteht die Notwendigkeit, die Planunterlagen für den Landschaftsplan zu ändern. Unter anderem fordert das Forstamt, die in der Gemeinde vorhandenen Waldflächen im Plan entsprechend einzuzeichnen, die Rad- und Reitwege sollten aus dem Plan ersichtlich sein und die Flächen für die Natura 2000 müssten eingezeichnet werden. Dieses sind nur einige Beispiele. Nach einer ausführlichen Diskussion beschliesst die Gemeindevertretung einstimmig, die Planunterlagen so kurzfristig durch das beauftragte Landschaftsplanbüro entsprechend überarbeiten zu lassen, dass diese zusammen mit dem Antrag auf Gewährung einer Landeszuweisung spätestens bis zum 23.12.2003 dem Fachministerium zugeleitet werden können.

 

5.     Planung eines Geh- und Radweges in der Gärtnerstraße

 

Der Bauausschussvorsitzende Alfred Marx informiert die Anwesenden darüber, dass bei der Planung des Geh- und Radweges in der Gärtnerstrasse seit der letzten Zusammenkunft keine neuen Erkenntnisse getroffen worden sind. Die Messungen haben ergeben, dass alle Arbeiten vor dem dortigen Knick durchgeführt werden können und ein Grünstreifen nach seinen Worten ebenfalls eingeplant werden kann. Die Planungen sind allerdings derzeit noch offen, und eine Entscheidung der Gemeinde soll im kommenden Jahr herbeigeführt werden. Die Gemeindevertretung spricht sich insofern einstimmig dafür aus, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

 

6.     Ausbau des Wirtschaftsweges „ Kleiner Moordamm “ 

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass der für einen Ausbau angemeldete Wirtschaftsweg „Kleiner Moordamm“ aller Voraussicht nach im Jahre 2004 mit EU – Fördermitteln für eine Erneuerung vorgesehen ist. Sollte eine Fördermöglichkeit anerkannt werden, spricht sich die Gemeindevertretung, wie bereits im Finanzausschuss behandelt, dafür aus, den Ausbau dieses Wirtschaftsweges zum vorgesehenen Zeitpunkt durchzuführen. Die entsprechenden Baukosten sind dann über einen Nachtrag des Haushaltsjahres 2004 haushaltsmäßig einzustellen.

 

 

7.     Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Westerhorn

-          Rosengarten –

hier:  Billigung der geänderten Planunterlagen aufgrund der Stellungnahme des

                    Landrates des Kreises Pinneberg             

 

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.08.2003 sollte nach Vorliegen der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange bezüglich der Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen der textlichen Festsetzungen der Planzeichnung und der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 diese Bebauungsplansatzung öffentlich bekanntgemacht werden. Über diesen erfolgten Beschluss ist der Landrat des Kreises Pinneberg als Vertreter der öffentlichen Belange zwischenzeitlich inhaltlich unterrichtet worden mit der Möglichkeit, Anregungen bzw. Bedenken vorzutragen. Die entsprechende Stellungnahme ist jetzt abgegeben worden:

 

Gesundheitlicher Umweltschutz:

 

„Der Plangeltungsbereich wurde jetzt als Mischgebiet ausgewiesen. Als Orientierungswerte für den Freiflächenschutz sind tagsüber 60 dB(A) und in der nach 45/50 dB(A) in der DIN 18005 genannt. Die obere Grenze der Abwägung für notwendigen Lärmschutzmaßnahmen für die Freiflächen stellt der Grenzwert für Mischgebiete tagsüber von 64 dB(A) dar.

 

Die textlichen Festsetzung 3.2.1 enthält noch den Grenzwert von 59 dB(A) für Wohnbauflächen. Das von der Gemeinde gewünschte Lärmschutzziel für seine Bewohner sollte sich auch in der textlichen Festsetzung wiederfinden.

 

In der Planzeichnung ist eine Lärmschutzeinrichtung in Lage und Höhe (4m) dargestellt und festgesetzt. In der textlichen Festsetzung 3.2.1 ist alternativ eine 2 m hohe Lärmschutzeinrichtung entlang der Bahnstrecke beschrieben.

Damit durch die alternative  Lärmschutzeinrichtung auch das Lärmschutzziel sichergestellt werden kann, ist sie in Lage mit Längenangabe in den Plangeltungsbereich aufzunehmen und einzutragen. Der schalltechnische Bericht ist entsprechend um diese Variante zu ergänzen.“

 

Die textlichen Festsetzungen werden dementsprechend ergänzt bzw. geändert.

 

Untere Bodenschutzbehörde: 

 

„Für den Plangeltungsbereich liegt eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde auf Wiederverfüllung der ehemaligen Auskiesungsfläche vor. Genehmigungsinhaber ist Walter Bothmann. Nach Auflage 5 der Genehmigung ist nur der Einbau von unbelastetem Boden, der die stofflichen Anforderungen der ZO der LAGA- Richtlinie entspricht zulässig.

 

Der Nachweis, dass die im B- Plan vorgenommenen Bodenauffüllungen für die beabsichtigte Nutzung keine Konflikte darstellen, wurde bisher nicht erbracht. Grundstücksbezogene Aussagen sind nicht möglich.

 

Nach dem Altlastenerlass des Landes Schleswig-Holstein hat die Gemeinde sicherzustellen, dass die gesunden Wohnverhältnisse gewahrt sind.

Nach Aktenlage werden noch ca. 12.000 qm Boden in den Plangeltungsbereich eingebracht. Ich rate der Gemeinde mit den Genehmigungsinhaber verbindliche Regelungen zur Sicherstellung des Schutzzieles „gesundes Wohnen“ zu vereinbaren.“

 

Eine Änderung der vorliegenden Planunterlagen ist nicht notwendig. Der Erschließer ist verpflichtet, einen Nachweis, dass die im Bebauungsplan vorgenommenen Bodenauffüllungen für die beabsichtigte Nutzung keine Konflikte darstellen, zu erbringen.

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr stellt abschliessend fest, dass die Voraussetzungen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 öffentlich bekannt zu machen, nach erfolgter Ergänzung bzw. Änderung der textlichen Festsetzungen gemäss den Anregungen des Landrats des Kreises Pinneberg nunmehr vorliegen.

 

Für die Anwesenden bestand während der Sitzung die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen.

Die Gemeindevertretung billigt einstimmig die geänderten Planunterlagen, so dass jetzt die öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann.  

 

 

8.     Klärteichanlage

a)     Wartung der Kompressoren

b)     Pumpeneinsatz für einen Probebetrieb

 

a)     Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, dass die Kompressoren der Klärteichanlage durch eine Fachfirma gewartet werden müssen. Die damit verbundenen Kosten belaufen sich gemäß einem vorliegenden Kostenangebot auf 2.282,20 EUR netto. Die Gemeindevertretung ist einstimmig damit einverstanden, den entsprechenden Antrag an die Fachfirma zu vergeben.

b)     Die Gemeindevertretung wird über ein vorliegendes Angebot der Fa. Hydrostahl GmbH auf Bereitstellung mehrerer Pumpen für einen dreimonatigen Probebetrieb unterrichtet. Die Gemeindevertretung spricht sich in Anbetracht der damit verbundenen Kosten einstimmig dafür aus, dieses Angebot anzunehmen, weil die für den Probebetrieb angebotenen Pumpen nicht so störanfällig sind wie die jetzt im Einsatz befindlichen Pumpen.

 

 

9.     Regionaler Nahverkehrsplan Kreis Pinneberg

 

Herr Bürgermeister Bernd Reimers informiert die Anwesenden darüber, dass in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen bereits über dieses Thema gesprochen wurde und dass Herr Ulrich Konkel eine Auswertung des Entwurfs des Nahverkehrsplanes im Kreis Pinneberg für die Jahre 2004 bis 2008 vorgenommen hat, über deren Inhalt die Anwesenden informiert werden. Nach inhaltlicher Billigung spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, dass auf Amtsebene eine gemeinsame Stellungnahme termingemäß dem Kreis Pinneberg gegenüber abgegeben wird.

 

 

10. Verschiedenes

 

Die Gemeindevertretung wird über einen Antrag des Sozialtherapeutischen Zentrums Elmshorn vom 03.12.2003 auf Gewährung eines gemeindlichen Anteils in Höhe von 2.515,36 EUR inhaltlich unterrichtet.  Der Zuschussantrag wurde auch an die anderen Gemeinden des Amtsbezirkes gestellt, und die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Nach einer ausführlichen Sachdiskussion spricht sich die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, zunächst eine inhaltliche Abstimmung mit den Mitgliedern des Amtsausschusses im Hinblick auf eine Fördermöglichkeit der Sucht- und Drogenberatung vorzunehmen und im Anschluss daran ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern des Sozialtherapeutischen Zentrums Elmshorn zu führen.

 

Abschliessend informiert Herr Bürgermeister Bernd Reimers über die Ergebnisse der in der Dorfstrasse in Höhe des Bezugsvereines aufgestellten Geschwindigkeitsmessanlage.

 

Im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt wird Herr Oberamtsrat Detlef Neumann von der Gemeindevertretung würdig und mit einem Dank für die geleistete Arbeit in den vergangenen fast 30 Jahren unter der Überreichung eines Wappentellers der Gemeinde Westerhorn in den Ruhestand verabschiedet. Nach einem weiteren Dank für das ehrenamtliche Engagement der Gemeindevertretung und der Mitglieder der Ausschüsse beendet Herr Bürgermeister Bernd Reimers den öffentlichen Teil der Sitzung.

 

   

 

               Bürgermeister                                           Protokollführer                                          Mitglied

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