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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.08.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Westerhorn Westerhorn, den 18

Gemeinde Westerhorn                                                         Westerhorn, den 18.08.2003

 

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn

am Montag, dem 18. August  2003, im Gemeindezentrum „Lindenhof“ ,

Bahnhofstr. 25, Westerhorn

 

 

Anwesend:

Herr Bürgermeister Bernd Reimers                   

Frau Helma Burkhardt                                                                         Beginn:  19.30 Uhr

Herr Thomas Grafe

Frau Regina Jandt                                                                               Ende:     22.10 Uhr

Herr Konrad Kreimer

Herr Alfred Marx                                                                        

Frau Magda Mauckisch

Herr Wolfgang Huckfeldt

Herr Kay Sierk

Herr Harry Unger

Herr Sönke Wischmann

 

Ferner anwesend:

15 Zuhörer

 

 

Protokollführer:

Oberamtsrat Neumann

 

 

Herr Bürgermeister Bernd Reimers eröffnet um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn. Er stellt fest, daß die Mitglieder am 01.08.2003 ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung eingeladen worden sind. Die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung wird festgestellt.

 

Es wird der Antrag gestellt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

 

a.                 Haushaltsrechnung 2002

b.                 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

c.                  Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Westerhorn

hier:  Überprüfung der Öl- und Fettabscheider

d.                 Klärteichanlage

hier:  Überprüfung der Wasserwerte

e.                 Änderung der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg

f.                    Ernennung des bisherigen Bürgermeisters der Gemeinde Westerhorn zum Ehrenbürgermeister

g.                 Grundstücksangelegenheiten

 

Einwände hiergegen werden nicht erhoben; damit gilt die nachstehende Tagesordnung einstimmig als genehmigt:

Tagesordnung:

 

1.       Protokollgenehmigung

2.       Beschlußfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 02.März 2003

3.       Haushaltsrechnung 2002

4.       Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

5.       Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003

6.       6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

7.       Bebauungsplan Nr. 6 – Rosengarten –

hier:  Änderung und Billigung einzelner Festsetzungen

8.       Planung eines Geh- und Radweges im Bereich der Gärtnerstraße

9.       Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Westerhorn

hier:  Überprüfung der Öl- und Fettabscheider

10.   Klärteichanlage

hier:  Überprüfung der Wasserwerte

11.   7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

hier:  Auswertung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange

12.   Änderung der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg

13.   Ernennung des bisherigen Bürgermeisters der Gemeinde Westerhorn zum           

  Ehrenbürgermeister  

14.   Verschiedenes

15.   Grundstücksangelegenheiten

 

 

Vor der zunächst stattfindenden Einwohnerfragestunde spricht Herr Bürgermeister Reimers dem anwesenden Herrn Karl-Heinz Heise einen Dank aus für die umfangreichen Reinigungsarbeiten, die er in den vergangenen Monaten durch das Einsammeln von Glas und sonstigen Abfällen an öffentlichen Straßen und Wegen geleistet hat, aus. Herr Heise erhält von der Gemeinde Westerhorn hierfür ein kleines Präsent.

 

 

In der stattfindenden Einwohnerfragestunde wird von einem Zuhörer nachgefragt, ob die Gemeinde Westerhorn es sich leisten kann, im Hinblick auf die angespannte Finanzsituation in absehbarer Zeit den in der Gärtnerstraße geplanten Geh- und Radweg herstellen lassen zu können. Von einer Zuhörerin wird nachgefragt, ob Bauunternehmen bereits morgens um 06.00 Uhr und samstags bis teilweise 22.00 Uhr mit Lärm verbundene Arbeiten durchführen darf. Hier wird eine Klärung durch die Amtsverwaltung herbeigeführt.

 

 

Danach wird das Tagesordnungsprogramm wie folgt abgewickelt:

 

 

1.     Protokollgenehmigung

 

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig das Protokoll der Sitzung am 02.04.2003.

 

 

 

 

 

 

 

2.     Beschlußfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 02. März 2003

 

Die Gemeindevertretung erklärt gemäß § 39 des Wahlgesetzes für die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein (GKWG) die Gemeindewahl vom 02. März 2003 für gültig.

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig

 

 

 

3.     Haushaltsrechnung 2002

 

Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, daß die Haushaltsrechnung 2002 mit folgendem Ergebnis abschließt:

 

Verwaltungshaushalt

 

Gesamteinnahmen                                                                                    =                            1.191.518,42 EUR

Gesamtausgaben                                                                                    =                            1.191.518,42 EUR

 

 

Vermögenshaushalt

 

Gesamteinnahmen                                                                                    =                               143.895,71 EUR

Gesamtausgaben                                                                                    =                               204.744,92 EUR

 

 

Der Fehlbetrag des Vermögenshaushaltes beträgt demnach 60.849,21 EUR.

 

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die vorliegende Haushaltsrechnung 2002 gemäß § 94 Abs. 3 Satz 2 GO.

 

 

4.     Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen

 

Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig folgende Haushaltsüberschreitungen:

 

 

a.              454.7000              -               Gemeindeanteil für Kindertagesstätte              -              21.771,34 EUR

 

b.              880.5000              -              Unterhaltung gemeindlicher Grund-

stücke                                                                                    -              13.583,46 EUR

c.              880.5400              -              Bewirtschaftungskosten für gemeind-

                                                        liche Grundstücke                                                        -                6.557,25 EUR

 

d.              1300.9350               -              Beschaffung eines Akkuprüf- und

                                                        Ladegerätes                                                                      -                   687,88 EUR

 

e.              7000.9600              -              Baukosten zentr. Ortsentwässerung              -                5.110,82 EUR

 

f.              8800.9350              -              Übernahme von Vermögensgegen-

                                                        ständen Lindenhof                                                        -                9.715,68 EUR

 

g.              8805.9600              -              Beschaffung eines Klimagerätes

                                                        für Lindenhof                                                                      -                1.532,36 EUR

 

 

 

5.   Erlaß der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003             

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 erlassen:

 

 

§1

 

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

1.     im Verwaltungshaushalt

 

die Einnahmen vermindert um                                                                                               30.800 EUR

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes einschl.

der Nachträge gegenüber bisher                                                                                    1.323.000 EUR

nunmehr festgesetzt auf                                                                                                          1.292.200 EUR

 

die Ausgaben erhöht um                                                                                                       76.800 EUR

     und damit der Gesamtbetrag

     des Haushaltsplanes einschl.

     der Nachträge gegenüber bisher                                                                                    1.323.000 EUR 

     nunmehr festgesetzt auf                                                                                                  1.399.800 EUR

 

 

2.     im Vermögenshaushalt

 

die Einnahmen erhöht um                                                                                                        40.000 EUR

und damit der Gesamtbetrag                                                                                                 

des Haushaltsplanes einschl.             

der Nachträge gegenüber bisher                                                                                         81.600 EUR

nunmehr festgesetzt auf                                                                                                     121.600 EUR

 

die Ausgaben erhöht um                                                                                                       25.900 EUR

     und damit der Gesamtbetrag

     des Haushaltsplanes einschl.

     der Nachträge gegenüber bisher                                                                                         95.700 EUR

     nunmehr festgesetzt auf                                                                                                     121.600 EUR

 

 

§§  2 – 4

entfallen

 

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig

6.   6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

 

Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, daß die 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn gemäß Erlaß des Innenministeriums vom 12.06.2003 mit Hinweisen bzw. Ergänzungsnotwendigkeiten genehmigt worden ist. Die Änderungen bzw. Ergänzungen der Planzeichnung bzw. des Erläuterungsberichtes werden einstimmig inhaltlich gebilligt.

 

 

7.     Bebauungsplan Nr. 6 – Rosengarten –

hier:  Änderung und Billigung einzelner Festsetzungen 

 

Die Gemeindevertretung nimmt von dem Inhalt des vorliegenden Vermerks vom 13.08.2003 zustimmend Kenntnis. Sie beschließt in Verfolg des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.12.2002 den Erlaß der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet Rosengarten unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen der textlichen Festsetzungen gemäß der Planzeichnung und der Begründung, die während der Sitzung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

 

Nach Vorliegen der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange zu diesen vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen ist die Bebauungsplansatzung öffentlich bekannt zu machen.

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 02.04.2003 den einstimmigen Beschluß gefaßt, die Frage der Genehmigung der vorliegenden Entwurfsplanung für die Erschließungsanlage zur endgültigen Beratung und Entscheidung an den Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr zu verweisen. Diese Entwurfsunterlagen sind vom Fachausschuß einstimmig gebilligt worden, wobei sicherzustellen ist, daß die geänderten bzw. ergänzten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 bei der Ausführung der Planung berücksichtigt werden. Hierzu gehört auch die Verpflichtung des Erschließungsträgers, die gemäß Bebauungsplan geforderte Lärmschutzeinrichtung so schnell wie möglich im Interesse der künftig dort Wohnenden gemäß dem vorliegenden schalltechnischen Gutachten herstellen zu lassen. Die an der Bahntrasse vorgesehene Lärmschutzwand in einer Höhe von 2 m bedarf eines Baugenehmigungsverfahrens. Die Gemeindevertretung stellt hierzu fest, daß der im Einvernehmen mit der Gemeinde Westerhorn zu erarbeitende Bauantrag bis zum 1.10.2003 durch den Erschließungsträger zu stellen ist. Nach Erteilung der Baugenehmigung ist der Lärmschutz innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten herzustellen.

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig 

 

 

8.     Planung eines Geh- und Radweges im Bereich der Gärtnerstraße 

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, daß sich die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr bei einer Ortsbegehung dafür ausgesprochen haben, daß der Geh- und Radweg im Bereich der Gärtnerstraße auf der Nordostseite errichtet wird. Die Planung dieses Vorhabens bedarf noch einer abschließenden Überprüfung bzw. Änderung im Hinblick auf einen vorhandenen bepflanzten Erdwall. Die Gemeindevertretung beschließt insofern einstimmig, diese Angelegenheit zunächst zu einer weiteren Beratung durch den Fachausschuß zurückzustellen.

 

 

9.     Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Westerhorn

hier:  Überprüfung der Öl- und Fettabscheider

 

Die Gemeindevertretung wird über einen vorliegenden Vermerk bezüglich des Bau‘s und der Unterhaltung von Vorrichtungen zur Abscheidung von Benzin, Ölen u.a. aus dem Abwasser (Abscheider) unterrichtet. Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, daß eine kurzfristige Überprüfung der Grundstücke vorgenommen wird, bei denen zu vermuten ist, daß ein entsprechender Abscheider vorhanden sein muß.

 

Die Gemeindevertretung spricht sich einstimmig dafür aus, daß die Frage der künftigen Überprüfung entsprechender Öl- und Fettabscheider dem Amtsausschuß zur Entscheidung übertragen wird, damit sichergestellt ist, daß eine amtsbezogen gleiche Regelung getroffen wird.

 

   

10.   Klärteichanlage

  hier:  Überprüfung der Wasserwerte 

 

Herr Bürgermeister Reimers informiert die Gemeindevertretung darüber, daß im Juni diesen Jahres erneut Grenzwertüberschreitungen des geklärten Abwassers aus dem Bereich der Klärteichanlage festgestellt worden sind. Daraufhin ist eine Überprüfung gemeinsam mit der Firma GAA erfolgt mit dem Ergebnis, daß die Belüfter durchgehend in Betrieb bleiben. Es bleibt zunächst abzuwarten, bis neue Ergebnisse noch durchzuführender Proben vorliegen. Außerdem ist ein kurzfristiges Gespräch mit der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen vorgesehen. Eine weitere Möglichkeit, die Abwasserergebnisse zu verbessern, könnte unter Umständen die Säuberung der Belüfter bewirken. Die Gemeindevertretung wird außerdem davon unterrichtet, daß bei einer Nachrüstung der Lüfter die Voraussetzungen einer Zuschußmöglichkeit aus dem dem Land zur Verfügung stehenden Aufkommen der Abwasserabgabe vorliegen könnten. Die Gemeindevertretung nimmt hiervon Kenntnis.

 

 

 

11. 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

hier:  Auswertung des Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, daß die an dem Verfahren der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes beteiligten Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Nachdem die 6. Flächennutzungsplan –Änderung rechtsverbindlich geworden ist, sollte die 7. Änderung zügig weiter betrieben werden. Es würde sich anbieten, daß der von den 4 amtsangehörigen Gemeinden beschlossene Planungsumfang aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen in einem gemeinsamen Arbeitsgespräch einer genauen Überprüfung unterzogen wird, bevor in das weitere Verfahren eingestiegen wird. Die Gemeindevertretung spricht sich insofern einstimmig dafür aus, daß eine gemeinsame Arbeitssitzung der beteiligten Gremien der 4 amtsangehörigen Gemeinden nach der Sommerpause terminlich vereinbart wird. Ziel sollte es sein, daß diese Bauleitplanung ohne zeitliche Verzögerungen weiter durchgeführt wird.                                                                  

12. Änderung der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg

 

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, daß der Wegeunterhaltungsverband Pinneberg an der Änderung in der Aufgabenerweiterung gemäß Verbandssatzung für zu leistende Nebenarbeiten interessiert ist. Hierzu wird auf ein Antragsschreiben des Verbandes vom 11.06.2003 verwiesen. Grundsätzlich fallen bei den jährlich durchzuführenden Wegeunterhaltungsarbeiten auch gemeindliche Nebenarbeiten an, die sich in der Regel auf Bankettangleichungen bei nicht randgefaßten Straßen sowie auf Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen, Grundstücksauffahrten usw. bei randgefaßten Straßen beschränken. Die Auftragserteilung hierfür erfolgte durch die gemeindlichen Gremien. Da diese Angelegenheit sehr kosten- und zeitaufwendig ist, sollen diese Arbeiten künftig mit in die satzungsmäßigen Aufgaben des Verbandes gemäß § 3 der Verbandssatzung aufgenommen werden. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf 4 Cent / qm, für die Gemeinde Westerhorn somit auf rd. 3.300,- EUR jährlich. Die Gemeindevertretung ist einstimmig mit einer vorgesehenen Änderung der Verbandssatzung einverstanden.   

 

 

13.  Ernennung des ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Westerhorn zum

Ehrenbürgermeister

 

Die Gemeindevertretung hat Kenntnis darüber, daß aufgrund fraktionsübergreifender Gespräche der bisherige Bürgermeister der Gemeinde Westerhorn, Herr Helmut Thies, bei seiner offiziellen Verabschiedungsfeier im Hinblick auf seine besonderen Verdienste für die Gemeinde durch das Überreichen einer Ernennungsurkunde zum Ehrenbürgermeister geehrt worden ist. Die Gemeindevertretung billigt formell die bereits ausgesprochene besondere Ehrung.

 

Stimmenverhältnis:  einstimmig

 

 

14. Verschiedenes

 

a)

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, daß verschiedene Regenwasserabläufe im Bereich der Bahnhofstraße und der Gärtnerstraße noch einer Überprüfung bedürfen. Diese Angelegenheit wird an den zuständigen Fachausschuß zur weiteren Beratung verwiesen.

 

b)

Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, daß der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr aufgrund eines Antrages des CDU – Gemeindeverbandes die Genehmigung für die Aufstellung mehrerer Parkbänke und Tische an geeigneten öffentlichen Anlagen erteilt hat. Die Aufstellungsstandorte werden durch den Bürgermeister festgelegt.

 

 

 

 

        Vorsitzender                                 Protokollführer                              Mitglied     

 

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