Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
Gemeinde Westerhorn Westerhorn, den 24.02.2003
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
am Montag, dem 24. Februar 2003, im Gemeindezentrum „Lindenhof“ ,
Bahnhofstr. 25, Westerhorn
Anwesend:
Herr Bürgermeister Helmut Thies
Herr Walter Bothmann Beginn: 19.30 Uhr
Herr Thomas Grafe
Herr Bernd Reimers Ende: 22.00 Uhr
Herr Henning Sierk
Herr Wolfgang Sprenger
Herr Harry Unger
Entschuldigt fehlen:
Frau Sigrid Grabosch
Herr Werner Hildebrandt
Herr Konrad Kreimer
Frau Magda Mauckisch
Ferner anwesend:
17 Zuhörer
Frau Kamin von der Barmstedter Zeitung
Protokollführer:
Oberamtsrat Neumann
Herr Bürgermeister Helmut Thies eröffnet um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn. Er stellt fest, daß die Mitglieder am 06.02.2003 ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung eingeladen worden sind. Die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung wird festgestellt.
Es wird der Antrag gestellt, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:
„Durchführung einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 – „Rosengarten“ der Gemeinde Westerhorn“.
Einwände hiergegen werden nicht erhoben; damit gilt die nachstehende Tagesordnung einstimmig als genehmigt:
Tagesordnung:
1. Protokollgenehmigung
2. Planung der A 20- Linienbestimmungsverfahren-
hier: Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme
3. Planung des Linearbeschleunigers „TESLA“
hier: Information über den Planungsstand
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 –Dorfstraße“
hier: Satzungsbeschluß
5. Durchführung einer Änderung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 6 –
„Rosengarten“- der Gemeinde Westerhorn
6. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
7. Erlaß einer Satzung über die Gemeinnützigkeit von gemeindlichen Einrichtungen
8. Verschiedenes
9. Grundstücksangelegenheiten
Von der Möglichkeit einer Einwohnerfragestunde wird von den anwesenden Zuhörern kein Gebrauch gemacht. Das Tagesordnungsprogramm wird wie folgt abgewickelt:
1. Protokollgenehmigungen
Die Protokolle der Sitzungen der Gemeindevertretung vom 18.11.2002 vom 16.12.2002 werden jeweils einstimmig genehmigt.
2. Planung der A 20 – Linienbestimmungsverfahren –
hier: Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme
Die Gemeindevertretung wird davon unterrichtet, daß der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr die abzugebende gemeindliche Stellungnahme für das Linienbestimmungsverfahren der A 20 inhaltlich gebilligt hat. Der Text wird der Gemeindevertretung inhaltlich zur Kenntnis gegeben.
3. Planung des Linearbeschleunigers „TESLA“
hier: Information über den Planungsstand
Die Gemeinde Westerhorn ist von DESY davon unterrichtet worden, daß zur Zeit alle weiteren Planungen für den Linearbeschleuniger „TESLA“ eingestellt worden sind. Nach einer vorliegenden Erklärung der Bundesforschungsministerin wird zur Zeit kein deutscher Standort für den TESLA-Linearbeschleuniger vorgeschlagen. Bevor eine Standortentscheidung getroffen wird, sollen die Entwicklungen auf internationaler Ebene abgewartet werden.
4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Dorfstraße“
hier: Satzungsbeschluß
Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, daß von den Trägern öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Dorfstraße“ der Gemeinde Westerhorn folgende Einwände geäußert worden sind:
A. Staatliches Umweltamt Itzehoe
„ Im einzelnen Baugenehmigungsverfahren ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 Punkt 1 c der TA – Lärm von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) an den angrenzenden Wohnhäusern nachzuweisen. Hierzu gehören unter anderem auch die Fahrzeugbewegungen von Lieferanten und Besuchern auf dem Grundstück der Pflegeheimwohnlage. Dieses sollte als Punkt „Immissionsschutz“ mit in den Teil B – Text – aufgenommen werden.“
B. Straßenbauamt Itzehoe
„ Aus Sicht der A 20 – Planung bestehen wegen der Lage im Wirkungsbereich des Linienverlaufs der Varianten b-1 und b-2 Bedenken gegen den B-Plan Nr. 5.
Die Fortführung der Ostseeautobahn A 20 als „Nord-West-Umfahrung Hamburg“ mit einer neuen Elbquerung westlich der Hansestadt ist ausgewiesenes Ziel des Landesraumordnungsplanes Schleswig-Holstein (1998) sowie des Regionalplanes für den Planungsraum I (1998). Die von der Planungsmaßnahme im Kreis Pinneberg betroffenen Gemeinden wurden letztmalig am 06.01.2003 über den Stand der Untersuchung zur Linienführung unterrichtet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 wird von 2 der Untersuchungskorridoren der zur Zeit laufenden Umweltverträglichkeitsstudie überlagert. Die Betroffenheit und die in diesen Korridoren in Aussicht genommenen Linienführungen sind aus dem beiliegenden Kartenausschnitt ( M 1:50.000) ersichtlich.
Die Stellungnahme bezieht sich nur auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen.“
C. Kreis Pinneberg
„a) Gesundheitlicher Umweltschutz
Dem V+E –Plan 5 mit der Ausweisung eines Baugebietes für ein Alten- und Pflegewohnheim stimme ich zu. Aus der näheren dörflichen Umgebung sind keine Geruchs- oder Lärmimmissionen zu erwarten. Aus anderen Pflegeeinrichtungen ist bekannt, daß sich im Umfeld Probleme ergeben, wenn keine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Besucher und Mitarbeiter geplant wird.
Hinweis: Für die Planung ist die DIN 18024 – 1 Barrierefreies Bauen, Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze, anzuwenden. Das betrifft insbesondere die Übergänge (keine Stufen und Absätze) und die Oberflächenbeschaffenheit von Straßen und Wegen.
Die in der landschaftspflegerischen Stellungnahme (S. 4 ,Abschnitt 1.2) dargestellte Lage des Plangeltungsbereichs V+E 5 ist falsch.
b) Untere Bodenschutzbehörde
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Altablagerungen im Planungsbereich (sowohl Bebauungsfläche als auch Ausgleichsfläche) nicht bekannt.
Hinweise auf Altlasten aus früheren gewerblichen/industriellen Nutzungen von Grundstücken im B-Plan-Gebiet liegen zur Zeit nicht vor. Für künftige Bauvorhaben ist sicherzustellen, dass bei Auftreten von Bodenbelastungen die Belange der gesunden Wohnverhältnisse gewahrt werden.
Sollten bei Erschließungsarbeiten bzw. beim Aushub von Baugruben Auffälligkeiten im Untergrund angetroffen werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder auf eine Altablagerung deuten, sind die Erdarbeiten in diesem Bereich zu unterbrechen; der Fachdienst Umwelt –Untere Bodenschutzbehörde – ist gemäß § 2 Landesbodenschutzgesetz unverzüglich zu benachrichtigen.
Die nach Bundes-Bodenschutzgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Bodens und dessen Nutzungsfunktionen bzw. zum Schutz der Gewässer sind mit der Bodenschutzbehörde abzustimmen.
Auffälliger/verunreinigter Bodenaushub ist bis zum Entscheid über die fachgerechte Entsorgung oder die Möglichkeit zur Verwendung auf dem Grundstück gesondert zu lagern. Dieser Bodenaushub ist vor Einträgen durch Niederschlag und gegen Austräge in den Untergrund, z.B. durch Folien oder Container, zu schützen. Die Entsorgung ist mit der zuständigen Abfallbehörde abzustimmen.
c) Untere Naturschutzbehörde
Seitens der UNB bestehen keine Bedenken, wenn der Plangeltungsbereich des VE- Planes 5 sich aus dem F-Plan entwickelt.
d) Wasserbehörde
Die Zuständigkeit für das Regenwassersiel liegt bei der Gemeinde –Westerhorn. Bei der zur Zeit anstehenden Überarbeitung des Niederschlagswasserkonzeptes ist die zusätzliche Einleitungsmenge zu berücksichtigen.
e) Straßenverkehr
Es sollte eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen auf dem Grundstück vorgehalten werden.“
D. IHK zu Kiel
„
Bisher sind uns aus den Kreisen der gewerblichen Wirtschaft keine Bedenken, Änderungs- oder Ergänzungswünsche zugegangen. Dennoch ist nicht auszuschließen, daß bei der Umsetzung der Planungsvorhaben Nutzungskonflikte mit Betrieben entstehen können. In diesen Fällen, bitten wir Sie, direkt mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen und uns zu informieren. Wir würden dann – selbstverständlich nach eingehender Prüfung des Einzelfalles – im Rahmen unserer Möglichkeiten bemüht sein, zu einvernehmlichen Lösungen beizutragen.“
Weitere Anregungen bzw. Einwände oder Bedenken sind weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privaten vorgebracht worden.
Die Gemeindevertretung akzeptiert im Rahmen der Abwägung die Ergänzung des Teiles B- Text – gemäß der vorliegenden Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes. Hinsichtlich der vom Straßenbauamt Itzehoe verspätet geäußerten Bedenken stellt die Gemeindevertretung fest, daß im Zusammenhang mit der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Amtsbereich Hörnerkirchen im Erläuterungsbericht unter Ziffer 1.2 festgelegt ist, daß das Gebiet des Amtsbereiches Hörnerkirchen von einem der Untersuchungskorridore der zur Zeit laufenden Umweltverträglichkeitsstudie überlagert wird. Die im Gebiet des Amtes Hörnerkirchen verlaufenden Untersuchungskorridore der A 20 tangieren jedoch nicht die Änderungsbereiche der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes. Hierzu gehört auch das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 – Dorfstraße -. Abgesehen davon, daß die A 20 – Planung zur Zeit noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen ist, würde sich eine Trassenvariante der A 20 in einer räumlichen Entfernung von rd. 1 km zu dem im Ortsmittelpunkt befindlichen Bebauungsgebiet „ Dorfstraße “ befinden. Ziel der Aufstellung dieses vorgenannten B- Planes ist es, die planerischen Voraussetzungen einer baulichen Erweiterungsmöglichkeit eines bereits vorhandenen Alten- und Pflegeheimes zu schaffen. Im Übrigen sind in anderen Gemeinden im Kreis Pinneberg Gebiete zum Teil wesentlich dichter an eine bestehende Autobahn als Wohngebiet überplant worden. Die vorgebrachten Bedenken werden nicht akzeptiert.
Zu den Bedenken des Gesundheitlichen Umweltschutzes und des Fachdienstes Straßenverkehr stellt die Gemeindevertretung fest, daß im vorderen Bereich des Grundstückes des Alten- und Pflegeheimes mindestens 2 Stellplätze vorhanden sind, welche bei einer Neuordnung im Zuge der Erweiterung auch behindertengerecht hergestellt werden können. Damit ist der für eine Altenheim dieser Größenordnung anzusetzende Schlüssel von einem Stellplatz auf bis zu 15 Pflegeplätze erfüllt. Darüber hinaus bietet der öffentliche Straßenraum direkt vor dem Grundstück weitere bisher nicht ausgenutzte Parkmöglichkeiten für Besucher. Der Hinweis auf DIN 18024-1 wird im Rahmen der Hochbauplanung bzw. bei der Baugenehmigungsplanung berücksichtigt. Die angesprochene redaktionelle Änderung bezüglich der Lage des Planes wird durchgeführt.
Die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen; sie ist im Rahmen der Baumaßnahmen zu berücksichtigen.
Zur Stellungnahme der UNB stellt die Gemeindevertretung fest, daß der gemeinsame Flächennutzungsplan auf Amtsebene für die Bebauung entlang der Dorfstraße in diesem Bereich eine gemischte Baufläche vorsieht. Die Flächensignatur hierfür umfaßt jedoch nicht das komplette Grundstück, sondern reicht nur bis einer Tiefe von ca. 80 m, gemessen von der Straße. Der Plangeltungsbereich weist das komplette Grundstück als Mischgebiet aus. Der Intention des F- Planes für dieses Grundstück, eine Mischgebietsnutzung festzulegen, widerspricht der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 nicht.
Die Anregungen der IHK zu Kiel werden zur Kenntnis genommen. Die Gemeindevertretung beschließt den Erlaß der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „Dorfstraße“, bestehend aus der Begründung und textlichen Festsetzungen, die während der Sitzung öffentlich ausliegt. Diese Bebauungsplansatzung ist öffentlich bekannt zu machen.
Stimmenverhältnis: einstimmig
5. Durchführung einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6
„Rosengarten“ – der Gemeinde Westerhorn
Die Gemeindevertretung nimmt von dem Vermerk vom 24.02.2003 der Bestandteil dieses Tagesordnungspunktes ist, inhaltlich Kenntnis und beschließt, daß die vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein geforderten Regelungen, wie z.B. die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 und der Abschluß des städtebaulichen Vertrages einschließlich einer eventuell notwendigen Mischgebietsüberplanung des Gärtnereigeländes gemäß dem Inhalt des Vermerkes vorzusehen sind. Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine zügige Bebauung dieses B-Plan Gebietes herbei zu führen.
Stimmenverhältnis: einstimmig
Herr Walter Bothmann war bei der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungsraum anwesend.
6. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig nachstehende Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2002:
a) 220.6720 - Schulkostenbeitrag - 3.138,70 €
b) 410.6720 - Gemeindeanteil an den Sozialhilfekosten - 7.366,06 €
c) 630.5100 - Unterhaltung der Straßen und Wege - 3.911,80 €
d) 700.5400 - Bewirtschaftungskosten für Ortsentwässerung 4.593,02 €
f) 900.8100 - Gewerbesteuerumlage - 7.936,00 €
7. Erlaß einer Satzung über die Gemeinnützigkeit von gemeindlichen Einrichtungen
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Erlaß einer Satzung über die Gemeinnützigkeit von gemeindlichen Einrichtungen gemäß dem vorliegenden Entwurf, der inhaltlich erläutert wird.
Herr Wolfgang Sprenger war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht im Sitzungsraum anwesend.
8. Verschiedenes
a)
Herr Thomas Grafe spricht die durchgeführten Knickputzarbeiten an, die seiner Meinung nach nicht optimal ausgeführt worden sind.
b)
Der diesjährige Frühjahrsputz in der Gemeinde Westerhorn ist am 04.04.2003 mit Treffpunkt um 18.00 Uhr beim Gerätehaus vorgesehen.
Vorsitzender Protokollführer Mitglied
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