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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 03.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

 

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr

der Gemeinde Westerhorn

am Montag, dem 03. Dezember 2007,

in der Gastwirtschaft „Rhodos“, Bahnhofstr. 25 in Westerhorn

 

 

Beginn:  19:30 Uhr

Ende:                  20:55 Uhr

 

 

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

- Alfred Marx, Vorsitzender                                                              

- Helma Burkhardt

- Hans-Dieter Gierga                                                                                                 

- Konrad Kreimer

- Kerstin Rubart

- Sönke Wischmann

- Martin Wulff

 

b)     nicht stimmberechtigt

 

- Bürgermeister Bernd Reimers

- Kay Sierk

- Magda Mauckisch

- John Höft

- Regine Jandt

- Amtsvorsteher Harry Unger ab TOP 6

- Amtsangestellter Wolfgang Rubart vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn waren mit Einladung vom 22.11.2007 auf Montag, den 03.12.2007 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Einladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

Bürgermeister Bernd Reimers bittet darum, die Tagesordnung unter dem Punkt 13 in nichtöffentlicher Sitzung um „Grundstücksangelegenheiten“ zu erweitern. Seitens des Ausschusses bestehen hiergegen keine Bedenken, so dass die folgende Tagesordnung als genehmigt gilt:

Tagesordnung:

 

1.                 Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten)

2.                 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.10.2007

3.                 Bericht des Ausschussvorsitzenden

4.                 Öffentliche Widmung der Straßenfläche des Bebauungsplangebietes „Buchenweg“

5.              Brückenprüfung der Gemeinde Westerhorn

              hier: Ergebnis der Prüfung der Bahnbrücke „Am Beek“

6.               Erschließung des Gewerbegebietes „Landhandel Frauen“

7.               Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet

              der Gewerbebetriebe Firma Paninkret und Firma Landhandel Frauen

8.              Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden

9.               Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Rosengarten“ westlich der nördlichen Gärtnerstrasse und östlich der Bahn

9.1.              Genehmigung des Planentwurfes

9.2.               Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss

9.3.              Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

10.              Betrieb der Lorenbahn der Torfwerke Meiners

Hier: Abschluss eines Sondernutzungsvertrages

11.              Mitteilungen und Anfragen

12.              Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten) 

 

nicht öffentlich:

 

13.               Grundstücksangelegenheiten

 

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern

keine Fragen gestellt und keine Anregungen gegeben.

 

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung - Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.10.2007:

 

Die Sitzungsniederschrift vom 09. Oktober 2007, die allen Mitgliedern des Ausschusses in Ablichtung zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

 

Abstimmergebnis: 7 dafür

 

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung – Bericht des Ausschussvorsitzenden:

 

Mehrere Vertreter der Gemeinde Westerhorn haben kürzlich an einer Sitzung des Amtes für ländliche Räume (ALR) teilgenommen und sind darüber informiert worden, welche Möglichkeiten es im Rahmen des Wirtschaftswegekonzeptes der A 20 im Zuge einer Flurbereinigung gibt. Das Wirtschaftswegekonzept wird zwar auf freiwilliger Basis durchgeführt, doch es bietet hauptsächlich den Landwirten viele Möglichkeiten zum Tausch, um nach dem Bau der A 20 an günstiger gelegene Ländereien zu kommen, ohne dass großartige Kosten entstehen, denn z.B. Grunderwerbskosten, Notarkosten oder ähnliches werden den betreffenden Grundstückseigentümern von der Hand gehalten.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung – Öffentliche Widmung der Straßenfläche des Bebauungsplangebietes „Buchenweg“

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Straßenfläche  „Buchenweg „ (Flurstück 92/58 der Flur 7)  nach den Bestimmungen des Strassen- und Wegegesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Abstimmergebnis: 7 dafür

 

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung – Brückenprüfung der Gemeinde Westerhorn

hier: Ergebnis der Prüfung der Bahnbrücke „Am Beek“

 

Bürgermeister Bernd Reimers informiert die Anwesenden über die allgemeine Situation: die Brücken des Amtsbezirkes Hörnerkirchen sind seit ihrem jeweiligen Bau noch nicht offiziell überprüft worden. Normalerweise unterliegen Brücken einer Prüfungspflicht und zwar alle 6 Jahre. Seit 2005 arbeiten die Gemeinden nun auch an diesem Thema und eine Ausschreibung ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. Für die Bahnbrücken gelten dort natürlich andere Voraussetzungen wie bei normalen Straßenbrücken. Diese Prüfung der Bahnbrücken sollten am 18.11. bzw. 19.11.2007 durchgeführt werden. Da die Prüfungen relativ zügig durchgeführt werden konnten, musste die Strecke auch nur an einem Tag gesperrt werden. Inwieweit dies zu Kosteneinsparungen führt, kann jetzt noch nicht beurteilt werden. Die Westerhorner Brücke weist unterhalb nur geringe Mängel auf und im oberen Bereich gibt es kleinere Mängel, die im Zuge des Wirtschaftswegebaus behoben werden können. Die Brücke erhält eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die nächsten 6 Jahre.

 

 

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung – Erschließung des Gewerbegebietes „Landhandel Frauen“

 

Die Firmen Landhandel Frauen und Paninkret planen die Erweiterung bzw. die Neuordnung ihrer baulichen Anlagen. Zur Erweiterung der Firma Landhandel Frauen ist bereits eine Fläche in der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes vorgesehen worden. Bisher ist die konkrete Aufstellung eines Bebauungsplanes aufgrund einer nicht vorhandenen Erschließung nicht zustande gekommen. Nunmehr beabsichtigt auch die Firma Paninkret auf ihrem Betriebsgelände eine neue Produktionshalle zu errichten. Hierfür ist ebenfalls voraussichtlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hinsichtlich der Erschließung des Betriebsgeländes der Firma Landhandel Frauen zeichnet sich eine Einigung zwischen den beiden Gewerbebetrieben ab. Voraussichtlich stellt die Firma Paninkret die Wegstrecke an der Bahn dem Landhandel Frauen als Zuwegung zu ihrem Firmengelände zur Verfügung und der Landhandel Frauen wird dann die Herstellung dieser Zuwegung übernehmen. Die Firma Paninkret möchte den Bau der Produktionshalle gerne schon bis Mai nächsten Jahres sichergestellt haben.

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung der Gewerbeflächen der beiden Firmen als Gewerbegebiet (GE). Bisher sind die Flächen als Mischgebiet Dorf (MD) zu beurteilen.

 

Nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Weiter ist der Aufstellungsbeschluss den Genehmigungsbehörden anzuzeigen.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung – Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet der Gewerbebetriebe Firma Paninkret und Firma Landhandel Frauen

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen:

 

Die Gemeinde Westerhorn beabsichtigt für das Gebiet östlich der Bahntrasse, südlich der Bahnhofstrasse die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung der Betriebsflächen der Firmen Landhandel Frauen und Paninkret als Gewerbegebiet. Die genaue Lage des Bebauungsplanes ergibt sich aus der diesem Aufstellungsbeschluss als wesentliche Anlage beigefügten Planzeichnung, in der das Bebauungsplangebiet umrandet ist.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmergebnis:  7 dafür

 

 

 

Zu Punkt 8 der Tagesordnung – Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden

 

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen:

 

Die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn beabsichtigen die 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes aufzustellen. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes ist die Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen GmbH in Bokel beauftragt worden. Mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Behörden wird das Amt Hörnerkirchen beauftragt.

Die Änderungsbereiche der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes ergeben sich aus der diesem Aufstellungsbeschluss als wesentlichen Anlage beigefügten textlichen Übersicht der Änderungsbereiche und der ebenfalls diesem Aufstellungsbeschluss als wesentliche Anlage beigefügten Übersichtskarte, in der die Änderungsbereiche zeichnerisch dargestellt sind.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung durchgeführt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmergebnis:  7 dafür

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt 9 der Tagesordnung – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet

nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Rosengarten“ westlich der nördlichen

Gärtnerstrasse und östlich der Bahn

 

Ausschußvorsitzender Alfred Marx erläutert den Anwesenden noch einmal im groben den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Rosengarten“ westlich der nördlichen Gärtnerstrasse und östlich der Bahn.

 

 

9.1.  Genehmigung des Planentwurfes:

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 6 „Rosengarten“ westlich der nördlichen Gärtnerstrasse und östlich der Bahn zu genehmigen.

  

Abstimmergebnis:  7  dafür

 

 

9.2.   Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegungsbeschluss:

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen und die Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorzunehmen.

 

Abstimmergebnis:  7  dafür

 

 

9.3.  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Baugesetzbuch unter Vorbehalt des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

 

Abstimmergebnis:  7  dafür    

 

 

 

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung – Betrieb der Lorenbahn der Torfwerke Meiners

hier: Abschluss eines Sondernutzungsvertrages

 

Zwischen den Torfwerken und der Gemeinde Westerhorn ist im Jahre 1958 ein Gestattungsvertrag abgeschlossen worden. Dieser beinhaltet das Recht für die Torfwerke, an gemeindeeigenen Wegen  bzw. Grundstücken Feldbahngleise zu verlegen. Dieses Recht bezieht sich jedoch nur auf die Flächen des Breitenburger Moores in der Gemeinde Westerhorn und nicht auf die übrigen Moorflächen. Aus diesem Grunde wurde nun ein neuer Vertragsentwurf (Sondernutzungsvertrag) erarbeitet, der allen Mitgliedern des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr vorliegt. Diesen Vertrag hat auch Herr Günther Meiners von den Torfwerken erhalten und um einige Änderungen zum Beispiel bezüglich der Laufzeit des Vertrages, der Kündigungsfrist oder der Entschädigung gebeten.

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss eines Sondernutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Westerhorn und der Firma Torfwerke A.-Günther Meiners GmbH & Co.KG unter Berücksichtigung der von den Torfwerken gewünschten Änderungen zu.

 

 

Abstimmergebnis:  7  dafür    

 

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung – Mitteilungen und Anfragen

 

 

Frau Helma Burkhardt gibt den Hinweis, dass im Bereich des Fußweges in der Nachtigallentwiete ein Gullydeckel vor steht.

 

Weiter gibt sie den Hinweis, dass in der Dorfstrasse am Wiesenrand vor der Köhlerwiese ein Gullydeckel hochsteht und der Deckel langsam in sich zusammenfällt. Bürgermeister Bernd Reimers wird sich der Sache annehmen.

 

Außerdem regt Frau Burkhardt an, auf dem Bolzplatz einen weiteren Ballfangzaun in Richtung Klärteichanlage zu errichten.

 

Bei einem Regenwasserschacht an der Bahnhofstraße in Höhe des Bahnüberganges lässt sich der Deckel nicht mehr hochnehmen. Dieser Bereich ist ständig überflutet. Dieser Sache wird sich Kay Sierk mittels seines Gabelstaplers annehmen.

 

Der Bahntunnel Birkenweg / Gärtnerstraße ist voller Blätter und müsste aufgrund der entstehenden Rutschgefahr dringend gesäubert werden.

 

 

Zu Punkt 12 der Tagesordnung - Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)

 

Ein Anwohner fragt nach dem Zustand der Abwasserpumpen im Bereich der Gärtnerstraße in Höhe der Abzweigung Erlenweg. Diese wurden seiner Meinung nach in letzter Zeit des Öfteren gewartet oder repariert. Bürgermeister Bernd Reimers bestätigt, dass die Firma Lefenau in letzter Zeit des Öfteren vor Ort war und Verstopfungen beseitigen musste. Hierbei handelte es sich jedoch nicht um technische Defekte.

 

 

                Vorsitzender                                                                       Protokollführer    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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