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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 28.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr

der Gemeinde Westerhorn

am Montag, dem 28. Februar 2005,

im Gemeindezentrum „Lindenhof“, Bahnhofstr. 25 , 25364 Westerhorn

 

 

Beginn:  19.30 Uhr

Ende:                   21:20 Uhr

 

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

-Alfred Marx, Vorsitzender                                                              

-Hans-Dieter Gierga                                                                                                 

-Konrad Kreimer

-Sönke Wischmann

-Kerstin Rubart

-Helma Burkhardt

-Martin Wulff

 

b)     nicht stimmberechtigt

 

-Bürgermeister Bernd Reimers

-Kay Sierk

-Thomas Grafe

-Harry Unger

-Magda Mauckisch

-Regina Jandt

-Wolfgang Huckfeldt

-Wolfgang Neumeyer

-Walter Bothmann

              -Amtsangestellter Wolfgang Rubart vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn waren mit Einladung vom 15.02.2005 auf Montag, den 28.02.2005 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

Die Beratungen und Beschlussfassungen zu den TOP‘s 9 und 10 fanden in nicht öffentlicher Sitzung statt. Bürgermeister Reimers bittet darum, die Tagesordnung unter dem Punkt 3 um die „Beschaffung von 2 Abwasserpumpen“ zu erweitern. Seitens des Ausschusses bestehen hiergegen keine Bedenken, so dass die folgende Tagesordnung als genehmigt gilt:

 

 

Tagesordnung:

 

1.     Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24. November 2004

2.     Betrieb der Kläranlage/ Zustandsbericht und Beschaffung von 2 Abwasserpumpen

3.     Indirekteinleiterüberwachung

hier: Übertragung der Aufgaben auf den Abwasserzweckverband

4.     Kreisentwicklungskonzept  - KEK – des Kreises Pinneberg

5.     Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der Bahnhofstrasse, östlich der Gärtnerstrasse und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“

6.     1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Erlenweg“

7.     Unterhaltungsarbeiten Dorfstrasse

8.     Mitteilungen und Anfragen

 

nicht öffentlich

9.     Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der Bahnhofstrasse, östlich der Gärtnerstrasse und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“

10. Abschluss eines Erschließungsvertages für die Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der Bahnhofstrasse, östlich der Gärtnerstrasse und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“

 

 

 

Zu Punkt 1 der TO – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24. November 2004:

 

Die Sitzungsniederschrift vom 24. November 2004, die allen Mitgliedern des Ausschusses in Ablichtung zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

 

Abstimmergebnis:  7 dafür

 

 

 

Zu Punkt 2 der TO – Betrieb der Kläranlage / Zustandsbericht und Beschaffung von 2 Abwasserpumpen

 

Herr Bürgermeister Reimers informiert die Anwesenden über den derzeitigen Sachstand: die Klärteichanlage weist trotz der bereits getroffenen Maßnahmen weiterhin schlechte Werte aus und eine Verbesserung ist zur Zeit nicht in Sicht. Die letzte Untersuchung des Abwasser- Zweckverbandes (AZV) wies im Ablauf einen weitaus schlechteren BSB- und CSB-Wert aus wie bei den vorhergehenden Untersuchungen und die Grenzwerte wurden bei weitem nicht eingehalten. Die Gründe hierfür können laut  AZV vielfältig sein wie z.B. Belastungsstöße, die nicht ausreichend abgearbeitet werden können, eine insgesamt höhere Belastung als ursprünglich angenommen und geplant usw.. Um hierüber Klarheit zu erzielen und den Fehler zu suchen, sollten mehrere Schritte unternommen werden. Als erstes sollte ein Meßprogramm über einen längeren Zeitraum vorgenommen werden und ein Beratungsgespräch  mit der Wasserbehörde des Kreises Pinneberg unter Beteiligung des AZV Pinneberg anberaumt werden. Es sollte auf jeden Fall darauf hingewirkt werden, dass eine Ausnahmeregelung bezüglich der Berechnung der Abwasserabgabe geschaffen wird. Der Ausschuss wird darüber informiert, dass die zu zahlende Abwasserabgabe für die Klärteichanlage nach diesen Werten berechnet wird. Für das Jahr 2004 fällt diese mit 22.000,- € sehr hoch aus.

Desweiteren informiert Bürgermeister Bernd Reimers die Anwesenden darüber, dass bei einer Abwasserpumpe in der Gärtnerstraße der Motor durchgebrannt ist. Da ein neuer Motor 75  % von dem kostet, was eine neue Pumpe kosten würde, schlägt er die Beschaffung von 2 neuen Abwasserpumpen vor. Die erste sollte gegen die viel genutzte Pumpe im Eichengrund ausgetauscht werden, die dann in der Gärtnerstraße eingesetzt werden soll und die zweite Pumpe sollte als Reserve dienen, um im Ernstfall im ganzen Gemeindegebiet schnell für Ersatz sorgen zu können.

Nach einer Preisumfrage kostet die Pumpe bei einem Kauf über die Fa. Lefenau 1.941,65 € und über die Firma Unger-Abwassertechnik 1.837,73 €. Da die Hiro-Stahl-Pumpe der Firma Lefenau eine weitaus bessere Qualität vorweisen kann und dadurch bedingt eine bessere Haltbarkeit verspricht und eine Wartung schneller vor Ort durchgeführt werden kann, spricht sich der Ausschuss für die Beschaffung von 2 Pumpen von der Firma Lefenau aus Brande-Hörnerkirchen aus.

 

Abstimmergebnis:  7 dafür

 

 

 

Zu Punkt 3 der TO – Indirekteinleiterüberwachung hier: Übertragung der Aufgaben auf den Abwasserzweckverband

 

Bürgermeister Bernd Reimers verweist zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Informationsveranstaltung des Amtes Hörnerkirchen am 22.02.2005, an der ein großer Teil der Anwesenden teilgenommen hat und erläutert die Übertragung der Aufgaben der Indirekteinleiterüberwachung. Dem Ausschuss liegen ein Vertragsentwurf und ein Angebot des Abwasserzweckverbandes vor.

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufgabe der „Genehmigung und Überwachung von Indirekteinleitungen gemäß § 33 LWG“ und die erweiterte Aufgabenerledigung in der kommunalen Indirekteinleiterüberwachung auf den AZV Pinneberg  oder an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu übertragen und stimmt dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft zwischen dem Amt Hörnerkirchen und dem Abwasserzweckverband zu.

 

Abstimmergebnis: 7 dafür

 

 

 

Zu Punkt 4 der TO – Kreisentwicklungskonzept – KEK – des Kreises Pinneberg

 

Herr Harry Unger erläutert den Anwesenden das Kreisentwicklungskonzept des Kreises Pinneberg. Es handelt sich hierbei um ein modernes, freiwilliges und dynamisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg, das die Nachfolge der sogenannten Kreisentwicklungspläne (KEP) bilden soll. Hierzu haben Harry Unger und Wolfgang Neumeyer am 14. Januar diesen Jahres an einem Workshop teilgenommen.  Hier wurde den Teilnehmern unter anderem auch der Zeitplan bzw. die Entwicklung des Konzeptes dargestellt. So soll bis Ende Februar 2005 die Informationsphase beendet sein, um bis Oktober 2005 eine Profilierungs- und Beratungsphase unter Beteiligung der Gemeinden in zu bildenden Arbeitsgruppen, bestehend aus verschiedenen Gemeindevertretern, durchzuführen. Diese Arbeitsgruppen sollen dann den Entwurf erarbeiten, der dann im Juni 2006 zum Beschluss durch den Kreistag führen soll.

 

 

 

 

Zu Punkt 5 der TO – Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet nördlich der Bahnhofstrasse, östlich der Gärtnerstrasse und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn verweist auf die Beschlußvorlage, die allen Mitgliedern mit der Einladung zugegangen ist.
nach kurzer Sachdiskussion empfiehlt der Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeindevertretung, folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen:

Die Gemeinde Westerhorn beabsichtigt für das Gebiet nördlich der Bahnhofstrasse, östlich der Gärtnerstrasse und westlich des Bebauungsplangebietes Nr. 4 „Erlenweg“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung von 4 – 5  Baugrundstücken zur Errichtung von Einzelhäusern/ Einfamilienhäusern und die Erschließung der Baugrundstücke. Die genaue Lage des Bebauungsplanes ergibt sich aus der diesem Aufstellungsbeschluss als wesentliche Anlage beigefügten Planzeichnung, in der das Bebauungsplangebiet rot umrandet ist. Das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmergebnis: 7 dafür

 

Desweiteren empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung einstimmig, zu beschließen, den sich im Bereich des aufzustellenden B-Planes befindlichen Weg „Buchenweg“ zu benennen.

 

Abstimmergebnis: 7 dafür

 



Zu Punkt 6 der TO – 1. Änderung des B-Planes Nr. 4 Erlenweg

 

Der Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen:

 

Die Gemeinde Westerhorn beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 4 „Erlenweg“ der Gemeinde Westerhorn in der Form zu ändern, dass der Verlauf des Gehweges von der Bahnhofstrasse zum Erlenweg dem tatsächlichen Verlauf angepasst wird.

Die genaue Lage des Bebauungsplanes bzw. des Änderungsbereiches ergibt sich aus der diesem Aufstellungsbeschluss als wesentliche Anlage beigefügten Planzeichnung, in der das Bebauungsplangebiet rot umrandet ist. Das Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes wird voraussichtlich nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erfolgen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmergebnis: 7 dafür

 

 

 

Zu Punkt 7 der TO – Unterhaltungsarbeiten Dorfstrasse

 

Der Ausschuss wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass in der Dorfstraße Bankettenarbeiten notwendig sind. Hauptsächlich ab Haus-Nr. 48 sind die Banketten alle 50 bis 100 Meter derart ausgefahren sind, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht. In einem Gespräch mit der Firma E.K.W. soll versucht werden, eine günstige gemeinsame Lösung zu finden vielleicht in der Form, dass die Firma das Recyclingmaterial zur Verfügung stellt und die Gemeinde das Material einbringt. Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung sollen die näheren Einzelheiten geklärt sein, um danach die Arbeiten vornehmen zu können.

 

 

 

Zu Punkt 8 der TO – Mitteilungen und Anfragen

 

Herr Alfred Marx informiert den Ausschuss darüber, dass der Antrag des Herrn Carsten Dawurske auf die Errichtung eines überdachten Holzlagerplatzes in einer Größe von 10 x 10 Meter im Birkenweg an den Umweltausschuss delegiert wurde und dieser ihm nahegelegt hat, den Antrag zurückzuziehen, eine eventuelle kurzfristige Lagerung von Holz würde von der Gemeinde geduldet werden.

 

Vorsitzender Alfred Marx informiert die Anwesenden darüber, dass sich Herr Schaller aus dem Bürgermeister-Thies-Weg über eine eventuelle Pflege des Dorfgartens erkundigt hat. Er hat sich bereiterklärt, bestimmte Pflegearbeiten im Bereich des Dorfgartens im Birkenweg zu übernehmen. Vorher will die Gemeinde jedoch noch in einer Frühjahrsaktion den Teich komplett entleeren und einmal gründlich säubern.

 

Die weiteren Punkte werden in nichtöffentlicher Sitzung fortgeführt.

 

 

                            Vorsitzender                                                                       Protokollführer  

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