Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr
der Gemeinde Westerhorn
am Mittwoch, den 24. November 2004,
im Gemeindezentrum „Lindenhof“, Bahnhofstr. 25 , 25364 Westerhorn
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 21:30 Uhr
Anwesend:
a) stimmberechtigt
-Alfred Marx, Vorsitzender
-Hans-Dieter Gierga
-Konrad Kreimer
-Sönke Wischmann
-Kerstin Rubart
-Helma Burkhardt
-Martin Wulff
b) nicht stimmberechtigt
-Bürgermeister Bernd Reimers
-Kay Sierk
-Thomas Grafe
-Harry Unger
-Magda Mauckisch
-Regina Jandt
-Amtsangestellter Wolfgang Rubart vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer
Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn waren mit Einladung vom 11.11.2004 auf Mittwoch, den 24.11.2004 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.
Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Sitzung war öffentlich.
Die Beratungen und Beschlussfassungen zu den TOP‘s 7 und 8 fanden in nicht öffentlicher Sitzung statt.
Tagesordnung:
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19. August 2004
2. Betrieb der Kläranlage/ Zustandsbericht
3. 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
hier: Planungsanzeige des Amtes und Stellungnahme des Kreises Pinneberg,
FD Regionalplanung
4. Prüfung von Brücken/ Anlegung von Brückenbüchern
hier: Bestandsaufnahme und Angebot der DEKRA
5. Landschaftsplan der Gemeinde Westerhorn
hier: Stellungnahme der Naturschutzbehörde
6. Mitteilungen und Anfragen
nicht öffentlich
7. Abschluss eines Erschließungsvertrages für die Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Bahn im Bereich der Gärtnerstraße
8. Grundstücksangelegenheiten/ Bauanträge
Zu Punkt 1 der TO – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19. August 2004:
Die Sitzungsniederschrift vom 19. August 2004, die allen Mitgliedern des Ausschusses in Ablichtung zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.
Abstimmergebnis: 7 dafür
Zu Punkt 2 der TO – Betrieb der Kläranlage / Zustandsbericht:
Herr Bürgermeister Reimers erläutert den Anwesenden, daß die Werte der Klärteichanlage durch verschiedene Maßnahmen inzwischen stark verbessert werden konnten. Die Luftzufuhr wurde durch eine Veränderung an der Drehleistung der Pumpe verändert. Dadurch ist die Belüftung nur so hoch, wie es für die Teichanlage notwendig ist, die Schwebstoffe werden nicht mehr wie vorher derartig aufgewirbelt, daß sie ungefiltert in den nächsten Teich gelangen, sondern schon hier eine biologische Behandlung erfolgen kann. Desweiteren führt diese Maßnahme noch zu dem Nebeneffekt, daß Stromkosten durch die geringere Leistung eingespart werden können. Herr Bürgermeister Reimers informiert den Ausschuss weiter darüber, dass zwischenzeitlich mit dem AZV Pinneberg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen wurde die erste Beprobung zwischenzeitlich stattgefunden hat. Die Zusammenarbeit mit dem AZV Pinneberg verläuft zur Zufriedenheit der Gemeinde, es werden seitens des AZV lesbare und vor allem zeitnahere Ergebnisse präsentiert, so dass man jederzeit schnell reagieren kann.
Ein weitaus größeres Problem stellen immer noch die auftretenden Verstopfungen der Pumpen durch hygienische Artikel dar, die man scheinbar nicht durch Information und Mundpropaganda in den Griff bekommt, weil die Anwohner nicht einsichtiger werden.
Zu Punkt 3 der TO – 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
hier: Planungsanzeige des Amtes und Stellungnahme des
Kreises Pinneberg, FD Regionalplanung
Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen wurde bereits mit Aufstellungsbeschlüssen im Jahre 2002 beschlossen. Nachdem bisher die weitere Planung nicht vorangetrieben wurde, beabsichtigen die Gemeinden jetzt die weitere Planung zu verfolgen. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn spricht sich zu den einzelnen Flächen wie folgt aus und empfiehlt auch der Gemeindevertretung, gleich zu entscheiden:
Amt Hörnerkirchen:
1. Positionierung eines Verbrauchermarktes im Amtsbereich Hörnerkirchen
An das Amt Hörnerkirchen wurde eine Anfrage eines Investors zur Positionierung eines Verbrauchermarktes (Aldi/Lidl o.ä.) herangetragen. Die Nutzfläche des Marktes soll unter 1.200 Quadratmeter betragen. Der Verbrauchermarkt soll ausschließlich der regionalen Versorgung der amtsangehörigen Gemeinden dienen. Ein konkreter Standort im Amtsbereich Hörnerkirchen ist noch nicht erörtert worden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Verbrauchermarkt in den Gemeinde Westerhorn oder Brande-Hörnerkirchen positioniert werden soll. Im Amtsbereich des Amtes Hörnerkirchen sind derzeit lediglich 1 kleinerer Verbrauchermarkt (Brande-Hörnerkirchen), ein Einzelhandelsgeschäft sowie 2 Verkaufsstellen für Bäckereierzeugnisse vertreten. Diese reichen zur Deckung des Bedarfes nicht aus. Die Einwohner/innen des Amtes Hörnerkirchen müssen auf Verbrauchermärkte ausweichen, die in einer Entfernung von rund 12 Kilometern (Horst/ Barmstedt) liegen. Eine Positionierung in der Gemeinde Westerhorn würde den Einzugsbereich über die Kreisgrenzen hinaus auf die Gemeinde Hohenfelde und Umgebung einbeziehen.
Abstimmergebnis: 7 dafür
2. Errichtung eines Sport- und Freizeitzentrums im Amtsbereich Hörnerkirchen.
Von einer Investorengruppe ist die Vorstellung an das Amt herangetragen worden, im Bereich des Amtes Hörnerkirchen ein Sport- und Freizeitzentrum zu errichten. Das gesamte Sportzentrum hat mit Erschließungsanlagen und Außenanlagen einen Flächenbedarf von rund 5 Hektar. Ein konkreter Standort ist dabei noch nicht betrachtet worden. Geplant ist die Errichtung einer Dreifeldhalle, eines Sportplatzes sowie eines Internatgebäudes für ca. 50 Personen mit Seminarräumen, Küche usw.. Vorgesehen ist das Sport- und Freizeitzentrum überwiegend für die Förderung des Handball-Sports aus dem Hamburger Raum. Das Konzept des Zentrums beinhaltet jedoch auch die Förderung anderer Sportarten.
Der Standort „Amt Hörnerkirchen“ ist von den Investoren gewählt worden, da das Amt über die Autobahn A 23 (Abfahrten Horst/Elmshorn und Hohenfelde) sowie über die Bundesbahnstrecke Hamburg-Kiel mit dem Bahnhof Dauenhof sehr gut erreichbar ist und sportliche als auch persönliche Verbindungen zum Amtsbereich bestehen.
Die Vorstellung der Realisierung des Sport- und Freizeitzentrums wird parallel im Rahmen der Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalyse (LSE II) unter dem Begriff Tourismus, hier Sporttourismus, eingebracht.
Abstimmergebnis: 7 dafür
Gemeinde Brande-Hörnerkirchen:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
Die als Gewerbegebiet dargestellten Flächen sollen im Flächennutzungsplan teilweise als gemischte Bauflächen und als allgemeines Wohngebiet dargestellt werden. Das Mischgebiet mit Schwerpunkt Gewerbe soll 3 Grundstücke in einer Größe von je rund 1.600 Quadratmeter umfassen.
Das Mischgebiet mit dem Schwerpunkt Wohnen soll 6 Grundstücke mit einer Größen von je rund 600 Quadratmetern umfassen. Das WA-Gebiet soll 12 Grundstücke mit einer Größe von je rund 600 Quadratmetern umfassen.
Bei der Ausweisung des Gewerbegebietes bestand seinerzeit noch Bedarf nach Gewerbeflächen. Die Flächen konnten jedoch in dem geplanten Umfang nicht veräußert werden. Aufgrund der geringen Nachfrage nach Gewerbeflächen in dem vorgenannten Gewerbegebiet und der Lage vom vorhandenen Gewerbegebiet zum in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Wohngebiet soll die abgestufte Nutzung von der Nutzung Gewerbe über die Nutzung Mischgebiet bis zur Nutzung Wohnen erfolgen. Für zukünftige Ansiedlung von Gewerbeflächen stehen noch ausreichend überplante Flächen in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Verfügung.
Abstimmergebnis: 6 dafür, 1 Enthaltung
Gemeinde Westerhorn:
1. Ausweisung eines Mischgebietes
In der Gemeinde Westerhorn wird beabsichtigt, ein Mischgebiet in einer Größe von rund 12.000 Quadratmetern südlich der Landesstraße L 112/ Bahnhofstrasse auszuweisen . Das Mischgebiet gliedert sich unmittelbar an ein als Mischgebiet Dorf (MD) ausgewiesenes Gebiet an.
Die Ausweisung des Gebietes soll unter anderem erfolgen, um einem seit Jahren in der Gemeinde Westerhorn ansässigen Gewerbebetrieb eine Gewerbefläche für eine Erweiterung anzubieten. Eine konkrete Anfrage des Gewerbetriebes, ein Küchenstudio, liegt vor. Sollte die Gemeinde Westerhorn nicht in der Lage sein eine Fläche zu überplanen, würde der Gewerbetreibende die Gemeinde Westerhorn mit seinem Gewerbe verlassen. Ein reines Gewerbegebiet wurde aus dem Grunde nicht gewählt, da es weitere Einschränkungen wie zum Beispiel die Berücksichtigung anderer Immissionswerte, größere Abstandflächen und die Einflussnahme auf die Art und Weise der Bebauung durch die Gemeinde nach sich ziehen würde.
Sönke Wischmann hat gem. § 22 GO an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teilgenommen.
Abstimmergebnis: 6 dafür
2. Ausweisung einer bereits als Gewerbe genutzten Fläche im Bereich des Bahnhofes Dauenhof
Im Bereich des Bahnhofes hat sich seit Jahrzehnten ein Betrieb für Produkte für die Landwirtschaft (Dünger, Saatgut, Landhandel usw.) entwickelt, der im Flächennutzungsplan bisher nicht dargestellt worden ist. Die Gemeinde beabsichtigt die Darstellung im Flächennutzungsplan und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes um die tatsächliche Nutzung im Flächennutzungsplan darzustellen und dem Betrieb auch Planungssicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Es handelt sich um ein Fläche von rund 7.000 Quadratmetern.
Abstimmergebnis: 7 dafür
3. Ausweisung einer bereits als Gewerbe genutzten Fläche im Bereich südlich der Bahnhofstrasse
In dem vorgenannten Bereich ist vor wenigen Jahren eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Betriebsgebäudes und von Fahrzeughallen für ein ortsansässiges Busunternehmen erteilt worden. Die Fläche wird derzeit schon gewerblich genutzt. Derzeit ist die Fläche im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Gemeinde beabsichtigt die Darstellung einer rund 5.000 Quadratmeter tatsächlich durch den Gewerbebetrieb genutzten Fläche für Gewerbe.
Abstimmergebnis: 7 dafür
4. Ausweisung von Bauflächen nördlich der Dorfstrasse
Im Bereich der Dorfstrasse ist die Darstellung von Bauflächen als Dorfgebiet bzw. als gemischte Baufläche in einer Größe von rund 2.500 Quadratmeter vorgesehen. Eine Aufteilung in 6 einzelne Baugrundstücke ist vorgesehen. Mit der Darstellung im Flächennutzungsplan wird die Lücke zu dem in der Nachbarschaft liegenden landw. Betrieb, der seit Jahren nicht mehr bewirtschaftet wird, geschlossen.
Abstimmergebnis: 7 dafür
5. Ausweisung von Bauflächen östlich der Gärtnerstraße
In Fortsetzung einer im 6. Flächennutzungsplan dargestellten Bebauung, die sich derzeit auch realisiert, sollen in südlicher Richtung 4 Baugrundstücke mit einer Größe von je 500-600 Quadratmetern als Wohnbauflächen dargestellt werden. Die Flächen waren im Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits vorgesehen.
Abstimmergebnis: 5 dafür, 2 Gegenstimmen
6. Ausweisung von Bauflächen im Nachbarbereich zum Bebauungsplan Rosengarten (B-Plan Nr. 6)
Zur Füllung einer noch vorhandenen Baulücke soll in südöstlicher Richtung vom vorgenannten Bebauungsplan 4 Grundstücke mit einer Größe von ca. 500 Quadratmetern als Wohnbauflächen dargestellt werden. Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist vorgesehen.
Abstimmergebnis: 7 dafür
7. Ausweisung einer bereits bebauten Fläche im Bereich nördlich des Baugebietes Rosengarten (B-Plan Nr. 6)
Die tatsächlich bebaute Fläche in einer Größe von rund 3.000 Quadratmetern soll als Wohnbaufläche ausgewiesen werden.
Abstimmergebnis: 7 dafür
8. Ausweisung einer bereits bebauten Fläche im Bereich nördlich der Gärtnerstraße (Anlage 9)
Die tatsächlich bebaute Fläche in einer Größe von rund 6.000 Quadratmetern soll als eine Fläche als Mischgebiet dargestellt werden, und zwar in der Form, dass in der Zeichnung berichtigend dargestellt wird, dass die Fläche in einer Linie mit dem vorhandenen Wall abschliesst.
Abstimmergebnis: 7 dafür
Gemeinde Osterhorn:
1. Ausweisung einer bereits bebauten Fläche im Bereich der Strasse Kloster (Anlage 10)
Die tatsächlich bebaute Fläche in einer Größe von 4.500 Quadratmetern soll wie die Nachbarflächen als Gemischte Baufläche dargestellt werden.
Abstimmergebnis: 7 dafür
Zu Punkt 4 der TO – Prüfung von Brücken/ Anlegung von Brückenbüchern
hier: Bestandsaufnahme und Angebot der DEKRA
Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr werden darüber informiert, dass sämtliche Brücken und Tunnel in der Gemeinde nach der DIN 1076 einer einfachen Bauwerksprüfung alle 3 Jahre sowie einer Hauptprüfung der Bauwerke alle 6 Jahre unterliegen und die Führung eines entsprechenden Bauwerkbuches (Brückenbuch) erforderlich ist. Derzeit ist eine Bestandsaufnahme der Brücken in Zusammenarbeit mit der DEKRA im Amtsgebiet vorgenommen worden und den Gemeinden ein entsprechendes Angebot zur Durchführung der Bauwerksprüfung unterbreitet worden. Mit der Bestandsaufnahme bzw. dem Leistungsverzeichnis können Vergleichsangebote von Ingenieurbüros und anderen Prüfinstitutionen eingeholt werden. Diese Aufgabe kann durch das Amt wahrgenommen werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung, das Amt damit zu beauftragen, Vergleichsangebote einzuholen, um dann zu einer endgültigen Entscheidung zu gelangen.
Abstimmergebnis: 7 dafür
Zu Punkt 5 der TO – Landschaftsplan der Gemeinde Westerhorn
hier: Stellungnahme der Naturschutzbehörde
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr nimmt inhaltlich von der Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis. Die in der Stellungnahme genannten Bedenken bezüglich der Eignungsflächen für bauliche Nutzung sollten im Plan entsprechend berichtigt werden. Es handelt sich hierbei um Flächen im Bereich der nördlichen Gärtnerstraße, nördlich des Birkenweges und eine weitere Fläche im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortslage. Die Anmerkungen und Bedenken der unteren Naturschutzbehörde bezüglich des Wasserverbundssystems konnten zwischenzeitlich zwischen den Vertretern der Behörde und dem Planungsbüro weitgehend ausgeräumt werden.
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung, einen Beschluss zu fassen, der beinhaltet, die von der unteren Naturschutzbehörde vorgebrachten Änderungswünsche in den vorhandenen Landschaftsplan einzuarbeiten.
Abstimmergebnis: 7 dafür
Zu Punkt 6 der TO – Mitteilungen und Anfragen
- Herr Bürgermeister Bernd Reimers informiert die Anwesenden darüber, dass eine Absackung an der Bushaltestelle in der Bahnhofstraße von den Amtsarbeitern inzwischen beseitigt worden ist.
- Die Anwesenden werden darüber informiert, dass das Ortsschild in der Bahnhofstraße aus Hörnerkirchen kommend an den Einmündungsbereich Gärtnerstraße/Bokelseßer Straße zur Schulwegsicherung versetzt worden ist.
- Im Bankettenbereich in der Dorfstraße gibt es ebenfalls einige Absackungen, die in Kürze aufgefüllt werden solle.
- In der Gärtnerstraße vor dem neu bebauten Grundstück Höft/Bahr muss die Straßenlampe versetzt werden.
- Die Altpapier- und Altglascontainer an der Kegelbahn des Lindenhofes sind unter anderem aus brandschutztechnischen Gründen in den hinteren Bereich der ehemaligen Ladestraße umgesetzt worden, desweiteren ist ein Altkleidercontainer hinzugekommen. Die vorhandenen Unebenheiten sowie der vorhandene Bewuchs müssen durch die Amtsarbeiter noch beseitigt werden.
- Die in der Bahnhofstraße vor den Grundstücken 8 und 10 belegene Bushaltestelle wird von der Firma Nirotec mit Beleuchtung ausgerüstet. Die Stromkosten übernimmt die dort ansässige Firma Nirotec.
- Das von der Bahn in der Dorfstraße/Im Hufeisen auf dem Gelände von Heinz-Jürgen Wischmann zwischengelagerte Recyclingmaterial wurde in der Zwischenzeit in Eigenarbeit durch die Gemeinde als Wegbefestigung auf verschiedene Moorwege verbracht. Der verbleibende Rest wurde von der Bahn abgeholt.
- Die in der Gärtnerstraße geplante Lärmschutzwand ist zwischenzeitlich bis auf die Fluchttür gebrauchsfertig hergestellt worden. Sie könnte noch begrünt werden.
Vorsitzender Protokollführer
Kontakt & Öffnungszeiten
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76