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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.06.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn am Montag, den 07. Juni 2004,

im Gemeindezentrum „Lindenhof“, Bahnhofstr. 25 , 25364 Westerhorn

 

 

Beginn:  19.30 Uhr

Ende:                   21.10 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

-Alfred Marx, Vorsitzender                                                              

-Regina Jandt für Hans-Dieter Gierga                                                                                                 

-Konrad Kreimer

-Sönke Wischmann

-Kerstin Rubart

-Helma Burkhardt

-Martin Wulff

 

b)     nicht stimmberechtigt

 

-Wolfgang Huckfeldt

-Harry Unger

-Wolfgang Neumeyer

-Bernd Reimers

              -Wolfgang Rubart vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn waren mit Einladung vom 24.05.2004 auf Montag, den 07.06.2004 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Vorsitzende, Alfred Marx, diese wie folgt zu erweitern:

 

-    Top 4 b:  „Regenwassereinläufe und Gullydeckel “

 

Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

Abstimmergebnis:    7 dafür

 

 

Tagesordnung:

 

1.                 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13. November 2003

2.                 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Amt Hörnerkirchen

3.                 Betrieb der Kläranlage

hier: Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband Pinneberg

4.                 a. Anfüllen der Strassenbanketten in der Gemeinde Westerhorn

b. Regenwassereinläufe und Gullydeckel

5.                 Sanierung des Fussbodens im Saal im Gemeindezentrum Lindenhof

hier: Genehmigung einer Eilentscheidung zur Auftragsvergabe

6.                 Mitteilungen und Anfragen

 

nicht öffentlich

7.              Grundstücksangelegenheiten

 

 

 

Zu Punkt 1 der TO – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13. November 2003:

 

Die allen Mitgliedern des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr in Ablichtung zugegangene Sitzungsniederschrift vom 13. November 2003 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

 

Abstimmergebnis:  6 dafür, 1 Enthaltung

 

 

 

Zu Punkt 2 der TO – 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Amt Hörnerkirchen:

 

Ausschussvorsitzender Alfred Marx verweist auf den vorliegenden Vermerk des Amtes Hörnerkirchen vom 13.05.2004 über ein stattgefundenes Gespräch hinsichtlich der Planungsabsichten der Gemeinden Brande-Hörnerkirchen und Westerhorn im Fachdienst Regionalplanung des Kreises Pinneberg am 11.05.2004.

 

Danach sind für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Amt Hörnerkirchen folgende Planungen erörtert worden:

 

a. – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

 

Hierbei ist von dem Investor / Eigentümer des Geländes der Wunsch an die Gemeinde herangetragen worden, die bisherige Ausweisung als Gewerbeflächen in Flächen für Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet zu ändern. Begründet ist dies darin, dass bei der Planung des Gebietes eine Nachfrage nach Gewerbeflächen seinerzeit bestand. Die damals zur Verfügung stehenden Interessenten haben jedoch den Verkauf von Gewerbegrundstücken nicht realisiert. Derzeit besteht eine Nachfrage in dem geplanten Umfang nicht mehr. Gewerbeflächen konnten bisher in dem geplanten Umfang nicht veräußert werden. Nach dem vorliegenden Plan ist daher zu dem vorhandenen Gewerbegebiet eine Bebauung zunächst in Form eines Mischgebietes und daran anschließend eine Bebauung in Form eines allgemeinen Wohngebietes vorgesehen. Aufgrund der geringen Nachfrage nach Gewerbeflächen in dem vorgenannten Gebiet und der insgesamt planungsrechtlich vom Gewerbegebiet zum vorhandenen Baugebiet abgestuften Nutzung von einer Gewerbenutzung zur Nutzung als allgemeines Wohngebiet wird dieses Vorhaben seitens der Regionalplanung des Kreises Pinneberg unterstützt werden.

 

Der Ausschuss für Planung Wirtschaft und Verkehr wertet dieses Vorhaben als positiv und empfiehlt der Gemeindevertretung, dieses Vorhaben ebenfalls zu befürworten. Seitens des Amtes Hörnerkirchen ist eine Planungsanzeige vorzubereiten und die landesplanerische Stellungnahme der Landesplanungsbehörde abzuwarten.

 

b. - Ausweisung eines Mischgebietes – Gewerbegebietes im Bereich der Gemeinde Westerhorn

 

Aufgrund einer konkret vorliegenden Nachfrage eines Gewerbetreibenden aus der Gemeinde Westerhorn ist die Ausweisung einer Fläche als Mischgebiet im Bereich der Bahnhofstraße Richtung Brande-Hörnerkirchen bis zum Ende der geschlossenen Ortschaft vorgesehen. Der Bedarf wird damit begründet, dass durch die Ausweisung des Mischgebietes ein Traditionsunternehmen aus der Gemeinde Westerhorn dort gehalten werden kann. Im Übrigen fügt sich die Ausweisung des Mischgebietes an die vorhandene Gewerbebetriebe in dem Bereich an. Da dieses Vorhaben ebenfalls von dem Fachdienst Regionalplanung des Kreises Pinneberg positiv begleitet werden wird, spricht sich der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr ebenfalls für dieses von der Gemeinde Westerhorn geplante Vorhaben aus, insbesondere auch deshalb, weil hier örtliche Unternehmer Interesse bekundet haben, die dieses Vorhaben nur in Westerhorn und nicht anderswo realisieren würden.

 

c. - Bebauung der Fläche des ehemaligen Gemeindezoos der Gemeinde Westerhorn

 

Die Gemeinde Westerhorn beabsichtigt die Flächen des ehemaligen Gemeindezoos für eine Bebauung freizugeben. In diesem Zuge sollte insgesamt die Fläche bis zum nächsten landwirtschaftlichen Betrieb mit einbezogen werden, so dass ca. 6 Bauplätze, davon etwa 3 auf den Flächen der Gemeinde, entstehen. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.

 

d. - Neubau eines Sport- und Freizeitzentrums im Bereich Hörnerkirchen

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr, Alfred Marx, informiert die Anwesenden ferner darüber, dass ein namhafter Investor an das Amt Hörnerkirchen und den SV Hörnerkirchen herangetreten ist, um ein Sport- und Freizeitzentrum im Amtsbereich Hörnerkirchen zu errichten. Ein 1. Entwurf eines Grundflächenplanes für das mögliche Sport- und Freizeitzentrum liegt vor und wurde bereits mit dem Fachdienst Regionalplanung erörtert. Für die Errichtung des Sport- und Freizeitzentrums ist ein Flächenbedarf von ca. 5,5 ha erforderlich. Nach einer ausführlichen Diskussion spricht sich der Ausschuss positiv für das Vorhaben aus. 

 

e. - Positionierung / Errichtung eines Aldi / Lidl – Marktes im Bereich des Amtes Hörnerkirchen

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr wird davon unterrichtet, dass an das Amt eine Anfrage hinsichtlich der Errichtung eines Verbrauchermarktes im Amtsbereich Hörnerkirchen herangetragen worden ist. Es soll sich um einen Verbrauchermarkt handeln, der eine Nutzfläche von unter 1.200 qm haben wird. Der Verbrauchermarkt wird daher nur der regionalen Versorgung dienen. Nach § 11 Baunutzungsverordnung sind solche Verbrauchermärkte grundsätzlich in sonstigen Sondergebieten unterzubringen. Es ist jedoch bei Märkten bei einer Geschossfläche von weniger als 1.200 qm die Ausweisung eines Sondergebietes für die Unterbringung eines derartigen Marktes nicht erforderlich.

 

 

 

Zu Punkt 3 der TO – Betrieb der Kläranlage, hier: Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband Pinneberg:

 

Die Gemeinde Westerhorn ist nach der Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) zur Eigenkontrolle der Teichkläranlage verpflichtet. Zur Zeit werden die wöchentlich anfallenden Kontrollen durch den Klärwärter, Herrn Hans-Peter Hoffmann, und die vierteljährlich anfallenden Analytiken von der LUFA vorgenommen. Nachdem der Abwasserzweckverband Pinneberg vor kurzem den Anlagenbetriebszustand ermittelt hat und der Gemeinde Verbesserungsvorschläge unterbreitet worden sind, ist die Gemeinde auch in Hinsicht der gemäss SÜVO durchzuführenden vierteljährlichen Untersuchungen an einer Zusammenarbeit mit dem AZV interessiert. Hierzu liegt dem Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor, die diese Aufgabenstellung regeln soll. Der Ausschuss nimmt den Entwurf zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der dargestellten Form anzunehmen.

 

Abstimmergebnis: 7 dafür

 

 

 

Zu Punkt 4 a. der TO – Anfüllen der Strassenbanketten in der Gemeinde Westerhorn:

 

In der Gemeinde gibt es an einigen Strassenbereichen, insbesondere an der Dorfstrasse und in der Bahnhofstrasse gegenüber dem Grundstück der Apotheke sehr stark ausgefahrene Banketten. Um Folgeschäden zu vermeiden, sollten hier kurzfristig Reparaturmassnahmen durchgeführt werden. Die kostengünstigste Lösung stellt nach Aussage von Bürgermeister Bernd Reimers die Auffüllung mit Asphaltrecycling an den betroffenen Stellen in Eigenregie dar. Einige Landwirte könnten mit Helfern die zu reparierenden Bereiche anfahren, das Material abkippen und per Hand verteilen bzw. einebnen lassen. Der Ausschuss spricht sich für eine schnelle Durchführung dieser Massnahme aus.

 

Abstimmergebnis: 7 dafür

 

 

 

Zu Punkt 4 b. der TO – Regenwassereinläufe und Gullydeckel:

 

Im Einmündungsbereich Bahnhofstrasse / Dorfstrasse ist ein Regenwasserschacht reparaturbedürftig. Da dieser Bereich sehr stark, gerade durch viele LKW’s, befahren wird, ist eine Reparatur um so dringlicher. Dieser Schacht sollte in Kürze durch dieselbe Firma, die in Brande-Hörnerkirchen diese Arbeiten durchgeführt hat, saniert werden.

Desweiteren besteht an einigen Regenwassereinläufen in der Gemeinde Westerhorn ein erhöhter Reparaturbedarf. Am dringlichsten ist dieser Bedarf an einem Schacht vor dem Grundstück Dorfstr. 47. Hier ist die Versackung bereits so weit fortgeschritten, dass bereits eine Unfallgefahr besteht. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr beschließt, die notwendigsten Arbeiten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten möglichst kurzfristig zu erledigen. Im Zuge einer Kostenfeststellung soll dann über die weiteren Reparaturarbeiten erneut beraten werden.

 

Abstimmergebnis: 7 dafür

 

 

 

 

 

Zu Punkt 5 der TO – Sanierung des Fussbodens im Saal Gemeindezentrum Lindenhof, hier: Genehmigung einer Eilentscheidung zur Auftragsvergabe:

 

Vorsitzender Alfred Marx informiert die Anwesenden über den derzeitigen Baufortschritt bei der Sanierung des Fussbodens im Saal des Gemeindezentrums Lindenhof. Die Durchführung der Sanierung ist bereits in vollem Gange und wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.04 beschlossen. Mit der I. Nachtragshaushaltssatzung wurden die entsprechenden Mittel von 22.000 € zur Verfügung gestellt.

Nunmehr hat die beschränkte Ausschreibung und die Submission der Lieferung des Materials für den Holzfußboden (Tanzfläche) und für die Verlegung des PVC-Bodens stattgefunden. Die Submission hat je einen günstigsten Bieter ergeben:

 

Material Holzfußboden:                                                                                     9.348,08 € (3 % Skonto)
Lieferung und Verlegung PVC-Fußboden:                                           5.541,90 €

 

Damit verbleiben rund 6.700 € für die Erd- und Betonarbeiten. Eine beschränkte Ausschreibung ist hier nicht erforderlich, da die einzelnen Gewerke (Sand, Beton, Eisen) voraussichtlich jeweils unterhalb der Auschreibungsbeträge liegen werden.

Da die Baumaßnahme nunmehr durchgeführt werden soll werden die Aufträge durch den Bürgermeister als Eilentscheidung erteilt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe der Aufträge an die günstigsten Bieter, an die Firma Egon Haupthoff zum Preis von 9.348,08 € (3%Skonto) und an die Fa. Teppich-Kibek zum Preis von 5.541,90 € nachträglich zu genehmigen und zu vergeben.

 

Abstimmergebnis:  7 dafür

 

 

Zu Punkt 6 der TO – Mitteilungen und Anfragen:

 

Es erfolgen folgende Mitteilungen und Anfragen:

 

-               Frau Helma Burkhardt berichtet dem Ausschuss darüber, dass ihr Mann das Spielhaus auf dem Spielplatz Nachtigallentwiete/Fasanenweg ehrenamtlich renovieren wollte und dabei festgestellt hat, dass einige Bretter des Daches und des Fussbodens so morsch sind, dass sie ausgetauscht werden müssen. Er bittet um Zustimmung für den Austausch der betroffenen Materialien. Das Holz wird durch den Vorsitzenden Alfred Marx zur Verfügung gestellt.

-                     Der Ausschuss wird auf Nachfrage darüber informiert, dass auf dem Bolzplatz vor dessen Inbetriebnahme eine Trennung zwischen der Schafwiese und dem Bolzplatz vorgenommen werden soll. Inzwischen ist dort durch Kay Sierk Sand aufgetragen worden und er wird in Kürze kostenlos Grassaat auftragen und einfräsen.

-                     Auf dem Spielplatz Birkengrund fehlt eine Stange. Sie müsste allein aus Sicherheitsgründen dringend wieder eingebaut werden.

-                     Auf Nachfrage wird den Anwesenden mitgeteilt, dass auch die Baumassnahme „Seilbahn“ seitens der Gemeinde nicht vergessen wurde. Eine Renovierung soll im Anschluss an die anderen Baumassnahmen der Gemeinde vorrangig durchgeführt werden.

 

 

 

                              Vorsitzender                                                                       Protokollführer    

 

 

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