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Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
Gemeinde Westerhorn Hörnerkirchen, den 13.08.2003
- Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr -
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses
für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn
am Mittwoch, dem 13. August 2003,
im Amtshaus Hörnerkirchen, Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Anwesend:
Herr Alfred Marx als Vorsitzender Beginn: 19.30 Uhr
Herr Hans-Dieter Gierga
Herr Konrad Kreimer Ende: 21.40 Uhr
Herr Sönke Wischmann
Frau Helma Burkhardt
Frau Kerstin Rubart
Herr Martin Wulff
Ferner anwesend:
Herr Bürgermeister Bernd Reimers
Herr Thomas Grafe
Herr Wolfgang Huckfeldt
Frau Magda Mauckisch
Herr Harry Unger
sowie 1 weiterer Zuhörer
Protokollführer:
Oberamtsrat Neumann
Herr Alfred Marx als Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn eröffnet um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung. Er stellt fest, daß die Mitglieder am 29.07.2003 ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung eingeladen worden sind. Die Beschlußfähigkeit wird festgestellt.
In der zunächst vorgesehenen Einwohnerfragestunde wird von einem Anwesenden die Information gegeben, daß die Dorfstraße in Teilbereichen erhebliche Löcher aufweist. Hierzu wird festgestellt, daß die Gemeinde dem Wegeunterhaltungsverband des Kreises Pinneberg kurzfristig die Straßen melden soll, die im nächsten Jahr wegen Straßenschäden instand gesetzt werden sollen. Insofern wird als Termin für eine notwendige Straßenbegehung der 15.08.2003, 15.00 Uhr festgelegt.
Von einem weiteren Anwesenden wird herausgestellt, daß im Bereich des Gemeindezentrums „Lindenhof“ mehrere Mängel bei einer privaten Begehung festgestellt worden sind. Der Umfang dieser Mängel ist von ihm dokumentiert worden. Herr Bürgermeister Reimers und Herr Marx als Bauausschußvorsitzender werden kurzfristig mit dem Pächter dieses vorgenannten Objekts eine gemeinsame Ortsbesichtigung durchführen.
Von einem Zuhörer wird nachgefragt, wann davon auszugehen ist, daß ein zusätzliches Buswartehaus im Bereich des Grundstückes Grotz in der Bahnhofstraße aufgestellt wird. Hier erfolgt die Information durch den leitenden Verwaltungsbeamten des Amtes, daß die Voraussetzungen zum Abschluß eines Pachtvertrages zwischen Herrn Grotz und der Gemeinde Westerhorn als Notwendigkeit für einen entsprechenden Zuschußantrag jetzt geschaffen worden sind.
Im Anschluß an die Einwohnerfragestunde wird der Antrag gestellt, daß die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern ist:
a.) Antrag des CDU- Gemeindeverbandes auf Errichtung von Parkbänken
b.) Änderung der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes des Kreises Pinneberg
Einwände hiergegen werden nicht erhoben; damit gilt die nachstehende Tagesordnung einstimmig als genehmigt:
Tagesordnung:
1. Protokollgenehmigung
2. Antrag des CDU- Gemeindeverbandes auf Errichtung von Parkbänken
3. 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
4. Bebauungsplan Nr. 6 - „ Rosengarten “
hier: Änderung und Billigung einzelner Festsetzungen
5. Planung eines Geh- und Radweges im Bereich der Gärtnerstraße
6. Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Westerhorn
hier: Überprüfung der Öl- und Fettabscheider
7. Klärteichanlage
hier: Überprüfung der Abwasserwerte
8. 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
hier: Auswertung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange
9. Änderung der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes des Kreises
Pinneberg
10. Verschiedenes
Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten werden folgende Beschlüsse gefaßt:
1. Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Sitzung am 13.05.2003 wird einstimmig genehmigt.
2. Antrag des CDU- Gemeindeverbandes auf Errichtung von Parkbänken
Die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr werden über den vorliegenden Antrag des CDU- Gemeindeverbandes auf Erteilung einer Genehmigung für die Aufstellung mehrerer Parkbänke und Tische an geeigneten öffentlichen Anlagen unterrichtet. Es wird einstimmig beschlossen, diesem vorliegenden Antrag zu entsprechen und die jeweiligen Aufstellungsstandorte durch den Bürgermeister festzulegen.
3. 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr nimmt davon Kenntnis, daß die 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn gemäß Erlaß des Innenministeriums vom 12.06.2003 mit Hinweisen bzw. Ergänzungsnotwendigkeiten genehmigt worden ist. Die Änderungen bzw. Ergänzungen der Planzeichnung bzw. des Erläuterungsberichtes werden inhaltlich gebilligt. Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, einen gleichlautenden Beschluß zu fassen.
4. Bebauungsplanes Nr. 6 – Rosengarten –
hier: Änderung und Billigung einzelner Festsetzungen
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr nimmt von dem Inhalt des vorliegenden Vermerks vom 13.08.2003 zustimmend Kenntnis. Er beschließt in Verfolg des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 16.12.2002 den Erlaß der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet Rosengarten unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen der textlichen Festsetzungen gemäß der Planzeichnung und der Begründung, die während der Sitzung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Nach Vorliegen der Zustimmung der Träger öffentlicher Belange zu diesen vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen ist die Bebauungsplansatzung öffentlich bekannt zu machen.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, einen gleichlautenden Beschluß zu fassen.
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr ist darüber informiert, daß die Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.04.2003 den einstimmigen Beschluß gefaßt hat, die Frage der Genehmigung der vorliegenden Entwurfsplanung für die Erschließungsanlage zur endgültigen Beratung und Entscheidung an den Fachausschuß zu verweisen. Diese Entwurfsunterlagen werden einstimmig gebilligt, wobei sicherzustellen ist, daß die geänderten bzw. ergänzten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 bei der Ausführung der Planung berücksichtigt werden. Hierzu gehört auch die Verpflichtung des Erschließungsträgers, die gemäß Bebauungsplan geforderte Lärmschutzeinrichtung so schnell wie möglich im Interesse der künftig dort Wohnenden gemäß dem vorliegenden schallschutztechnischen Gutachten herstellen zu lassen. Da die an der Bahntrasse vorgesehene Lärmschutzwand in einer Höhe von 2 Meter eines Baugenehmigungsverfahrens bedarf, spricht sich der Ausschuß dafür aus, daß der im Einvernehmen mit der Gemeinde Westerhorn zu erarbeitende Bauantrag bis zum 01.10.2003 durch den Erschließungsträger zu stellen ist. Nach Erteilung der Baugenehmigung ist der Lärmschutz innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten herzustellen.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, einen gleichlautenden Beschluß zu fassen.
5. Planung eines Geh- und Radweges im Bereich der Gärtnerstraße
In einer Ortsbegehung haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr dafür ausgesprochen, daß der Geh- und Radweg im Bereich der Gärtnerstraße auf der Nordostseite gemäß den während der Sitzung ausliegenden Planunterlagen errichtet wird. Diese Planunterlage beinhaltet eine 5 Meter breite Asphaltdecke, einen 2 Meter breiten Grünstreifen und einen 2 Meter breiten Geh- und Radweg.
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr spricht sich als Empfehlung für die Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, daß diese Planung zu gegebener Zeit entsprechend den vorliegenden Planunterlagen ausgeführt wird.
6. Abwasserbeseitigung im Bereich der Gemeinde Westerhorn
hier: Überprüfung der Öl- und Fettabscheider
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr wird über einen vorliegenden Vermerk bezügl. des Baus und der Unterhaltung von Vorrichtungen zur Abscheidung von Benzin, Ölen u.a. aus dem Abwasser (Abscheider) unterrichtet. Nach einer Sachdiskussion spricht sich der Ausschuß dafür aus, daß eine Überprüfung der Grundstücke kurzfristig vorgenommen wird, bei denen zu vermuten ist, daß ein entsprechender Abscheider vorhanden sein muß. Es wird festgelegt, daß bei der Überprüfung der Bürgermeister, der Bauausschußvorsitzende und ein Mitarbeiter der Amtsverwaltung teilnehmen.
Der Ausschuß spricht sich einstimmig dafür aus, daß die Frage der künftigen Überprüfung entsprechender Öl- und Fettabscheider dem Amtsausschuß Hörnerkirchen zur Entscheidung übertragen wird, damit sichergestellt ist, daß eine amtsbezogen gleiche Regelung getroffen wird.
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, einen gleichlautenden Beschluß zu fassen.
7. Klärteichanlage
hier: Überprüfung der Abwasserwerte
Herr Bürgermeister Reimers gibt die Information, daß im Juni diesen Jahres erneut Grenzwertüberschreitungen des geklärten Abwassers aus dem Bereich der Klärteichanlage festgestellt worden sind. Daraufhin ist eine Überprüfung gemeinsam mit der Firma GAA erfolgt mit dem Ergebnis, daß die Belüfter durchgehend im Betrieb bleiben. Es bleibt zunächst abzuwarten, bis neue Ergebnisse noch durchzuführender Proben vorliegen. Außerdem ist ein kurzfristiges Gespräch mit der Ingenieurgemeinschaft Klütz & Collegen vorgesehen. Eine weitere Möglichkeit, die Abwasserergebnisse zu verbessern, könnte unter Umständen die Säuberung der Belüfter bewirken.
Herr Reimers gibt den Hinweis, daß bei einer Nachrüstung der Lüfter die Voraussetzungen einer Zuschußmöglichkeit aus dem dem Land zur Verfügung stehenden Aufkommen der Abwasserabgabe vorliegen könnten.
8. 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes
hier: Auswertung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr wird davon unterrichtet, daß die an dem Verfahren der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes beteiligten Träger öffentlicher Belange ihre Stellungnahmen abgegeben haben. Nachdem die 6. Flächennutzungsplan – Änderung rechtsverbindlich geworden ist, sollte die 7. Änderung zügig weiter betrieben werden. Es würde sich anbieten, daß der von den 4 amtsangehörigen Gemeinden beschlossene Planungsumfang aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen in einem gemeinsamen Arbeitsgespräch einer genauen Überprüfung unterzogen wird, bevor in das weitere Verfahren eingestiegen wird. Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr spricht sich insofern einstimmig dafür aus, daß eine gemeinsame Arbeitssitzung der beteiligten Gremien der 4 amtsangehörigen Gemeinden nach der Sommerpause terminlich vereinbart wird. Ziel sollte es sein, daß diese Bauleitplanung ohne zeitliche Verzögerungen weiter durchgeführt wird.
9. Änderung der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungsverbandes des Kreises Pinneberg
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr wird davon unterrichtet, daß der Wegeunterhaltungsverband Pinneberg an der Änderung in der Aufgabenerweiterung gemäß Verbandssatzung für zu leistende Nebenarbeiten interessiert ist. Hierzu wird auf ein Antragsschreiben des Verbandes vom 11.06.2003 verwiesen. Grundsätzlich fallen bei den jährlich durchzuführenden Wegeunterhaltungsarbeiten auch gemeindliche Nebenarbeiten an, die sich in der Regel auf Bankettangleichungen bei nicht randgefaßten Straßen sowie auf Arbeiten an den Entwässerungseinrichtungen, Grundstücksauffahrten u.s.w. bei randgefaßten Straßen beschränken. Die Auftragserteilung hierfür erfolgte durch die gemeindlichen Gremien. Da diese Angelegenheit sehr kosten- und zeitaufwendig ist, sollen diese Arbeiten künftig mit in die satzungsmäßigen Aufgaben des Verbandes gemäß § 3 der Verbandssatzung aufgenommen werden. Die Mehrkosten hierfür belaufen sich auf 4 Cent / qm, für die Gemeinde Westerhorn somit auf rd. 3.300,00 EUR jährlich.
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, diesem vorliegenden Antrag zu entsprechen.
10. Verschiedenes
a)
Herr Alfred Marx gibt die Information, daß er nähere Einzelheiten des Anschlusses des Grundstückes „Falcone“, Gärtnerstraße, an die Ortskanalisation geklärt hat.
b)
Herr Alfred Marx unterrichtet den Ausschuß darüber, daß die Kosten für die Erneuerung des Saales des Gemeindezentrums „Lindenhof“ sich nach seiner Einschätzung auf rd. 35.000 EUR belaufen werden. Bei zu erbringenden Eigenleistungen könnte eine spürbare Verringerung dieser Kosten erzielt werden.
c)
Der Ausschuß erhält Kenntnis darüber, daß die Frage der Oberflächenentwässerung auf dem Betriebsgrundstück der Firma Wolfgang Schmidt zwischenzeitlich planungsmäßig mit der Wasserbehörde des Kreises Pinneberg und dem Kremper Au – Verband einvernehmlich geklärt ist.
d)
Der Ausschuß erhält Kenntnis darüber, daß im Bereich der öffentlichen Zufahrt zwischen den Grundstücken O. Hachmann und Wischmann gegenüber der Einfahrt in die Gärtnerstraße eine lose Eisenplatte als Abdeckung eines Regenwasserkontrollschachtes vorhanden ist. Hier hat sich bereits ein Fahrzeugschaden ergeben. Ein Ausschußmitglied erklärt sich bereit, dafür zu sorgen, daß sich künftige Schadensereignisse dort nicht wiederholen können.
Vorsitzender Protokollführer Mitglied
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