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Auszug - importierte Sitzung
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Beschluss |
Gemeinde Westerhorn Westerhorn, den 13.02.2003
- Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr -
N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses
für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn
am Donnerstag, dem 13. Februar 2003, im Amtshaus Hörnerkirchen,
Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Anwesend:
Herr Walter Bothmann als Vorsitzender
Herr Hans-Dieter Gierga
Herr Thomas Grafe
Herr Wolfgang Sprenger
Herr Wolfgang Huckfeldt Beginn: 19.30 Uhr
Herr Harry Unger
Herr Heinz-Jürgen Wischmann Ende: 20.45 Uhr
Ferner anwesend:
Frau Magda Mauckisch
Herr Bernd Reimers
Protokollführer:
Oberamtsrat Neumann
Herr Walter Bothmann als Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn eröffnet um 19.30 Uhr die öffentliche Sitzung. Er stellt fest, daß die Mitglieder am 03.02.2003 ordnungsgemäß zur heutigen Sitzung eingeladen worden sind. Die Beschlußfähigkeit wird festgestellt.
Einwände gegen die nachstehende Tagesordnung werden nicht erhoben; damit gilt diese einstimmig als genehmigt:
Tagesordnung
1. Protokollgenehmigung
2. Planung der A 20 – Linienbestimmungsverfahren –
hier: Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme
3. Planung des Linearbeschleunigers „TESLA“
hier: Information über eine Planungsänderung
4. Grabenanschluß im Bereich des Grundstückes des Busunternehmens Schmidt
5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „ Dorfstraße“
hier: Satzungsbeschluß
6. Gemeindezentrum „ Lindenhof “
hier: Genehmigung von Auftragsvergaben
7. Verschiedenes
8. Grundstücksangelegenheiten
Für die Durchführung einer Einwohnerfragestunde wird von den Anwesenden kein Bedarf gesehen, so daß das Tagesordnungsprogramm wie folgt abgewickelt werden kann:
1. Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Sitzung am 24.09.2002 wird mit 6 Stimmen bei einer 1 Stimmenenthaltung genehmigt.
2. Planung der A 20 – Linienbestimmungsverfahren –
hier: Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme
Es wird eingangs festgestellt, daß die Gemeindevertretung den Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr ermächtigt hat, eine gemeindliche Stellungnahme zum Linienbestimmungsverfahren der A 20 abzugeben. Der Ausschuß beschließt hierzu einstimmig, folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeinde Westerhorn hat von den Unterlagen der für die Linienbestimmung der A 20 notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung, die öffentlich ausgelegen haben, inhaltlich Kenntnis genommen. Danach wird die Linienführung der Trasse I .10 neben zwei weiteren Varianten gleichrangig als günstig eingestuft. Die Gemeinde Westerhorn als Betroffene dieser Trassenvariante I .10 erhebt gegen diese Planung erhebliche Einwände.
Da die geplante A 20 auf einer Dammlage im nördlichen Bereich der Gemeinde Westerhorn gebaut werden würde – vorausgesetzt, die Trasse I .10 wird realisiert – würden sich ganz erhebliche Lärmpegelüberschreitungen und sehr erhebliche Immissionsbelastungen durch Fahrzeugabgase ergeben, weil der überwiegende nordwestliche Wind die Fahrzeuggeräusche und -abgase in den gesamten bewohnten Teil der Gemeinde Westerhorn transportieren würde. Aufgrund dessen fordert die Gemeinde Westerhorn zur Vermeidung der erheblichen Umweltbelastungen, daß der Trassenverlauf der Variante I . 10 um ca. 3 km in nördlicher Richtung verschoben wird. Im Falle, daß dieser Forderung der Gemeinde nicht entsprochen wird, fordert die Gemeinde Westerhorn bereits heute, daß im Trassenverlauf der Variante I .10 im gesamten Gemeindebereich umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden, um die gesamte Bevölkerung vor unzumutbaren Lärm- und Emissionsbelastungen zu schützen. Nach Auswertung der vorliegenden Planunterlagen ergibt sich, daß im Trassenverlauf der I .10 – Variante im gesamten Bereich des Amtes Hörnerkirchen keinerlei Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind.
Die Gemeinde Westerhorn entnimmt den vorliegenden Planunterlagen, daß auf Westerhorner Gebiet eine Anschlußstelle vorgesehen ist, die den Straßenverkehr unter anderem aus dem Bereich der Landesstraße 112 aufnehmen soll. Hier fordert die Gemeinde Westerhorn den völligen Entfall dieser Anschlußstelle. Die dörfliche Verkehrsinfrastruktur ist in keinem Falle in der Lage, diese geplante Anschlußstelle, die zu einer erheblichen zusätzlichen Verkehrs- und Immissionsbelastung insbesondere durch den Schwerlastverkehr führen würde, aufzunehmen.
Für die Realisierung dieser A 20 –Planung müßten für die Trassenvariante I .10 umfangreiche landwirtschaftliche Flächen im Bereich der Gemeinde Westerhorn in Anspruch genommen werden, und zwar für die Autobahntrasse selbst und auch für die zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen. Da im Bereich der Gemeinde Westerhorn mehrere aktive Landwirte größere intakte Hofstellen bewirtschaften, befürchtet die Gemeinde, daß viele landwirtschaftliche Existenzen erheblich beeinträchtigt bzw. sogar vernichtet werden.
Auch bei einer nördlichen Linienverschiebung, so wie sie die Gemeinde Westerhorn fordert, wird wegen der Durchschneidung der landwirtschaftlichen Flächen ein Flurbereinigungsverfahren zu Lasten des Straßenbaulastträgers gefordert.
Die Gemeinde Westerhorn kommt deshalb zu dem abschließenden Ergebnis, daß die Planung der Autobahn 20 im Hinblick auf die unzumutbaren Belastungen, die sich für die Trassenvariante I .10 ergeben würden, noch einer weiteren Zäsur unterzogen werden muß.
3. Planung des Linearbeschleunigers „TESLA“
hier: Information über eine Planungsänderung
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr wird davon unterrichtet, daß zunächst eine Information des planenden Ingenieurbüros vorgelegt worden ist, wonach untersucht werden soll, die Tunnelschleife auf die Ostseite der Gärtnerstraße zu verlegen. Zwischenzeitlich ist von DESY insbesondere über die Medien mitgeteilt worden, daß zur Zeit alle weiteren Planungen für den Linearbeschleuniger TESLA eingestellt worden sind. Nach einer vorliegenden Erklärung der Bundesforschungsministerin wird zur Zeit kein deutscher Standort für den TESLA – Linearbeschleuniger vorgeschlagen. Bevor eine Standortentscheidung getroffen wird, sollen die Entwicklungen auf internationaler Ebene abgewartet werden.
4. Grabenanschluß im Bereich des Grundstückes des Busunternehmens Schmidt
Der Ausschuß für Planung , Wirtschaft und Verkehr wird davon unterrichtet, daß im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben des Busunternehmens Wolfgang Schmidt – Errichtung einer Bushalle und eines Wohnhauses – der genehmigte Entwässerungsantrag vorsieht, daß das anfallende Oberflächenwasser auf dem Grundstück versickern soll bzw. in einen Graben neben dem Knick auf der Südseite des Grundstückes abgeführt wird. Das Grundstück ist zur Zeit insbesondere auch durch starke Regenfälle erheblich durchnäßt. Ursache dafür ist vor allem, daß das hoch angestaute Wasser im Graben nicht abfließen kann. Um diese Situation erheblich zu verbessern, müßte der Graben einen Abfluß in Form einer Leitung zu einem benachbarten Vorfluter des Wasser- und Bodenverbands Kremper Au erhalten. Die Kosten für die Leitungsverlegung hat Herr Wolfgang Schmidt zu übernehmen. Die Gemeinde Westerhorn sollte sich nach einstimmigem Beschluß des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr beim Kremper Au- Verband dafür einsetzen, daß einem zu stellenden Antrag auf Einleitung des Regenwassers aus dem Grabenbereich in die Verbandsrohrleitung zugestimmt wird.
5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 „Dorfstraße“
hier: Satzungsbeschluß
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, folgenden Beschluß zu fassen:
„Die Gemeindevertretung nimmt davon Kenntnis, daß von den Trägern öffentlicher Belange für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Dorfstraße“ der Gemeinde Westerhorn folgende Einwände geäußert worden sind:“
A. Staatliches Umweltamt Itzehoe im Hinblick auf den Immissionsschutz
„Im einzelnen Baugenehmigungsverfahren ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6 Punkt 1 c der TA – Lärm von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) an den angrenzenden Wohnhäusern nachzuweisen. Hierzu gehören unter anderem auch die Fahrzeugbewegungen von Lieferanten und Besuchern auf dem Grundstück der Pflegewohnanlage. Dieses sollte als Punkt „Immissionsschutz“ mit in den Teil B – Text – aufgenommen werden.“
B. Straßenbauamt Itzehoe
„Aus Sicht der A 20- Planung bestehen wegen der Lage im Wirkungsbereich des Linienverlaufes der Varianten b-1 und b-2 Bedenken gegen den B- Plan Nr. 5.
Die Fortführung der Ostseeautobahn A 20 als „Nord – West – Umfahrung Hamburg“ mit einer neuen Elbquerung westlich der Hansestadt ist ausgewiesenes Ziel des Landesraumordnungsplanes Schleswig-Holstein (1998) sowie des Regionalplanes für den Planungsraum I (1998). Die von der Planungsmaßnahme im Kreis Pinneberg betroffenen Gemeinden wurden letztmalig am 06.01.2003 über den Stand der Untersuchung zur Linienfindung unterrichtet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 wird von 2 der Untersuchungskorridoren der zurzeit laufenden Umweltverträglichkeitsstudie überlagert. Die Betroffenheit und die in diesem Korridor in Aussicht genommenen Linienführungen sind aus dem beiliegenden Kartenausschnitt ( M 1 : 50.000 ) ersichtlich.
Die Stellungnahme bezieht sich nur auf die Straßen des überörtlichen Verkehrs mit Ausnahme der Kreisstraßen.“
C. IHK zu Kiel
„Bisher sind uns aus Kreisen der gewerblichen Wirtschaft keine Bedenken, Änderungs- oder Ergänzungswünsche zugegangen. Dennoch ist nicht auszuschließen, daß bei der Umsetzung der Planungsvorhaben Nutzungskonflikte mit Betrieben entstehen können. In diesen Fällen bitten wir Sie, direkt mit den Betroffenen Kontakt aufzunehmen und uns zu informieren. Wir würden dann – selbstverständlich nach eingehender Prüfung des Einzelfalles – im Rahmen unserer Möglichkeiten bemüht sein, zu einvernehmlichen Lösungen beizutragen.“
Weitere Anregungen bzw. Einwände oder Bedenken sind weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privaten vorgebracht worden.
Die Gemeindevertretung akzeptiert im Rahmen der Abwägung die Ergänzung des Teiles B – Text – gemäß der vorliegenden Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes. Hinsichtlich der vom Straßenbauamt Itzehoe verspätet geäußerten Bedenken stellt die Gemeindevertretung fest, daß im Zusammenhang mit der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes für den Amtsbereich Hörnerkirchen im Erläuterungsbericht unter Ziffer 1.2 festgelegt ist, daß das Gebiet des Amtsbereiches Hörnerkirchen von einem der Untersuchungskorridore der zur Zeit laufenden Umweltverträglichkeitsstudie überlagert wird. Die im Gebiet des Amtes Hörnerkirchen verlaufenden Untersuchungskorridore der A 20 tangieren jedoch nicht die Änderungsbereiche der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes. Hierzu gehört auch des Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 – Dorfstraße -. Abgesehen davon, daß die A 20- Planung zur Zeit noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen ist, würde sich eine Trassenvariante der A 20 in einer räumlichen Entfernung von rd. 1 km zu dem im Ortsmittelpunkt befindlichen Bebauungsgebiet „Dorfstraße“ befinden. Ziel der Aufstellung dieses vorgenannten B- Planes ist es, die planerischen Voraussetzungen einer baulichen Erweiterungsmöglichkeit eines bereits vorhandenen Alten- und Pflegeheimes zu schaffen. Im Übrigen sind in anderen Gemeinden im Kreis Pinneberg Gebiete z. Teil wesentlich dichter an eine bestehende Autobahn als Wohngebiet überplant worden. Die vorgebrachten Bedenken werden nicht akzeptiert.
Die Anregungen der IHK Kiel werden zur Kenntnis genommen.
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlaß der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „ Dorfstraße“, bestehend aus der Begründung und den textlichen Festsetzungen, die während der Sitzung öffentlich ausliegt. Diese Bebauungsplansatzung ist öffentlich bekannt zu machen.
6. Gemeindezentrum „ Lindenhof“
hier: Genehmigung von Auftragsvergaben
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr wird davon unterrichtet, daß das Gemeindezentrum mit Wirkung vom 01.02.2003 an einen neuen Pächter überlassen worden ist. Bei der Übergabe des Pachtobjektes von dem bisherigen Pächter, dem Ehepaar Dawurske, haben sich im Bereich der Wohnung im Obergeschoß und im Restaurantbereich verschiedene erhebliche Mängel ergeben, die behoben werden mußten. Um dem neuen Pächter ein mängelfreies Pachtobjekt zu überlassen, sind Aufträge an die Firma Joachim Borowski, Alfred Marx und Martin Wulff mit einem Gesamtkostenvolumen von rd. 4.000 € erteilt worden. Da der neue Pächter vertragsgemäß die Wohnung nutzt, mußte die Auftragsvergabe unverzüglich erfolgen. Der Ausschuß genehmigt einstimmig die erfolgten Auftragsvergaben.
7. Verschiedenes
Unter diesem Tagesordnungspunkt sind keine besonderen Angelegenheiten zu erörtern.
8. Grundstücksangelegenheiten
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr ist einstimmig mit dem Abschluß eines Pachtvertrages zwischen der Gemeinde Westerhorn und Herrn Helmut Thies über die Nutzung der rd. 2 ha großen Ausgleichsfläche nördlich der Klärteichanlage gemäß dem vorliegenden Vertragsentwurf einverstanden.
Der Ausschuß für Planung, Wirtschaft und Verkehr wird davon unterrichtet, daß der Gemeinde Westerhorn ein Kaufangebot für eine rd. 14.000 qm große Moorfläche vorliegt. Eine Entscheidung hierüber wird die Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung herbeiführen.
Vorsitzender Protokollführer Mitglied
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76