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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Gemeinsamer Fraktionsantrag der SPD- und WBH-Fraktion: Fraktionszuwendungen gemäß § 32 a Abs. 4 GO  

Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 07.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2023-377 Gemeinsamer Fraktionsantrag der SPD- und WBH-Fraktion: Fraktionszuwendungen gemäß § 32 a Abs. 4 GO
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Frau Sybille Buchner bittet Herrn Reinhart Reiner, den gemeinsamen Fraktionsantrag der SPD- und WBH-Fraktion vorzustellen.

 

Herr Reiner erläutert den gemeinsamen Fraktionsantrag.

 

Nach einer eingehenden Diskussion führt Herr Christian Schütz aus, dass er es für schwierig hält, die Arbeit der Partei und die Aufgaben der Fraktion zu trennen und damit die Zuwendungen eindeutig der Fraktionsarbeit zuzuordnen. Er ist außerdem der Auffassung, dass der Aufwand der Fraktionsarbeit nicht durch die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen getragen werden muss. Er führt weiterhin aus, dass die Kosten der Fraktionsarbeit der CDU-Fraktion nahezu gegen Null gehen. Aus diesen Gründen beantragt Herr Schütz, den gemeinsamen Fraktionsantrag der SPD- und WBH-Fraktion abzulehnen.

 

Herr Ole Kielhorn ergänzt die Erläuterungen von Herrn Reiner zum gemeinsamen Fraktionsantrag. Er macht deutlich, dass die Arbeit der WBH-Fraktion finanziert werden sollte, wenn für diesen Zweck Gelder zur Verfügung stehen. Herrr Kielhorn spricht sich für die Unterstützung des Antrags aus.

 

Herr Reiner macht noch einmal deutlich, dass diese Zuwendungen auch nur in Anspruch genommen werden sollen, wenn tatsächlich Kosten der Fraktion für ihre Arbeit angefallen sind. Darüber hinaus soll die Verwaltung eine Richtlinie über die Verwendung der Zuwendungen erarbeiten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen gewährt den in der Gemeindevertretung vertre-tenden Fraktionen einen jährlichen Sockelbetrag von 500 € zuzüglich eines Betrages von jährlich 100 € je Gemeindevertreter.

 

2. Die Verwaltung wird gebeten eine Richtlinie zur Verwendung der Fraktionszuwendungen zu erstellen. Die Richtlinie soll am 01.01.2024 in Kraft treten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

0

Nein- Stimmen:

2

Enthaltungen:

3


 

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