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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung der Gemeindevertretung

der Gemeinde Osterhorn

am Mittwoch, dem 07. Dezember 2005, in der Gaststätte „Titanic“,

Dorfstr. 49, 25364 Osterhorn

 

 

Beginn:   19.30 Uhr     

Ende:                    20.35 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

              -Bürgermeister Friedrich Pommerening                                                            

-Günter Thies ab TOP 4                                                                                                  

-Jürgen Langbehn

-Dierk Bornholdt ab TOP 3

-Bengt-Uwe Herrmann

-Andrea Hülsen                                                                        

-Jörg Kröger

-Dirk Salehi-Jens

     -Brigitte Schotte

    

                           

b)     nicht stimmberechtigt

 

    - Oberamtsrat Bucher vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren mit Einladung vom 28.11.2005 auf Mittwoch, den 07.12.2005 zu 19.30 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Die Gemeindevertretung war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Bürgermeister Pommerening, diese um den Tagesordnungspunkt 9 „Resolution der Gemeinde Osterhorn zum Bau der Bundesautobahn A20“ zu erweitern.

 

Abstimmergebnis:   7  dafür

 

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.     Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten)

2.     Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.10.2005

3.     Bericht des Bürgermeisters

4.     Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 mit Finanzplan und Investitionsprogramm

5.     Strompreisausschreibung für die Vertragslaufzeit ab 01.01.2007

6.     Erhöhung der Kreisumlage 2005

hier: Widerspruch der Gemeinde Osterhorn

7.     Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Westerhorn

hier: Übertragung der Abwasserbeseitigung für die Grundstücke „Am Beek“

8.     Betrieb der Kläranlage der Gemeinde Osterhorn

9.     Resolution der Gemeinde Osterhorn zum Bau der Bundesautobahn A 20

10. Mitteilungen und Anfragen

11. Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)

 

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde werden keine Fragen gestellt.

 

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.10.2005:

 

Die allen Gemeindevertretern/innen in Ablichtung zugegangene Sitzungsniederschrift vom 18.10.2005 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

 

Abstimmergebnis:    7 dafür

 

 

Zu Punkt 3 der Tagesordnung – Bericht des Bürgermeisters:

 

Bürgermeister Pommerening berichtet zu folgenden Angelegenheiten:

 

3.1.

Am 01. Dezember 2005 hat eine Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg stattgefunden. Bürgermeister Pommerening berichtet, dass auf der Verbandsversammlung über die Reparatur von Spurbahnen gesprochen worden ist. Die Reparatur von Spurbahnen ist nach Auffassung des Verbandes sehr kostenintensiv. Ausbaustandard der Spurbahnen ist jeweils 1 m Breite der Betonspurbahn und 1 m Breite der dazwischen liegenden Grünfläche. Vom Verband wurde daraufhin gewiesen, dass durch Starkniederschläge auf die Straßen regelmäßig Wasser stehen bleibt und daraus Folgeschäden durch Frostaufbrüche und Absackungen entstehen. Der Verband hat daraufhin gewiesen, dass aus diesem Grund die Banketten und Seitengräben künftig regelmäßig abgeschoben / abgefräst und unterhalten werden müssen.

     

 

 

 

 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung – Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 mit Finanzplan und Investitionsprogramm :

 

Oberamtsrat Bucher erläutert den Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2006. Aufgrund der sehr schlechten Finanzlage der Gemeinde Osterhorn ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen der Ansätze gegenüber dem Haushalt 2005. Wesentliche Ausgaben der Gemeinde Osterhorn stellen die Umlage für die Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen, die Schulkostenbeiträge, der Anteil an den ungedeckten Kosten der Kindergärten und der Kostenausgleich für auswärtige Kindergärten sowie die Kreis- und die Amtsumlage dar. Wesentliche Einnahmen sind die im Einzelplan 9 veranschlagten Steueranteile der Gemeinde Osterhorn. Hier ist festzustellen, dass sich die Schlüsselzuweisungen und Sonderschlüsselzuweisungen auf 127.300,-- € erhöht haben. Dies ist aufgrund der schlechten Finanzkraft der Gemeinde Osterhorn im Bemessungszeitraum 2004 / 2005 zurückzuführen. Bei der Veranschlagung der Kreisumlage ist wie vom Kreistag beschlossen von einer Senkung der Kreisumlage um 1 von hundert ausgegangen worden. Wesentliche Investitionen aus dem Vermögenshaushalt ergeben sich nicht. Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes belaufen sich damit auf 374.700,-- €. Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes belaufen sich auf 451.100,-- €. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 76.400,-- € im Haushaltsjahr 2006. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich auf jeweils 12.000,-- €.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den dieser Niederschrift beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Investitionsprogramm für die Gemeinde Osterhorn als Satzung zu erlassen.

 

Abstimmergebnis:    9  dafür        

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung – Strompreisausschreibung für die Vertragslaufzeit ab 01.01.2007:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 28.11.2005. Mit der im Jahr 2004 erfolgten Strompreisausschreibung wurde die Stromlieferung für die Verbraucher der amtsangehörigen Gemeinden über die Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH (GeKom) ausgeschrieben. Im Jahr 2006 ist erneut eine Ausschreibung für die Stromlieferverträge für die Zeit ab 01.01.2007 vorzunehmen. Für die Gemeinde Osterhorn wurde ein Stromliefervertrag nicht abgeschlossen. Die Gemeinde Osterhorn verfügt als einzigen Verbraucher lediglich über eine Straßenbeleuchtung. Die Straßenbeleuchtung ist von der Strompreisausschreibung nicht erfasst, da diese in den Konzessionsverträgen mit der E.ON Hanse geregelt ist.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt von dem vorgenannten Sachverhalt Kenntnis.

 

Abstimmergebnis:     9 dafür

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung – Erhöhung der Kreisumlage 2005

hier:  Widerspruch der Gemeinde Osterhorn:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 28.11.2005. Mit Schreiben vom 08. Juli 2005 wurde in Absprache mit ihm vorsorglich Widerspruch gegen die Erhöhung der Kreisumlage um 5,75 % auf 39,75 % rückwirkend zum 01.01.2005 eingelegt. Die Einlegung des Widerspruches erfolgte in erster Linie aus Solidarität mit den anderen Gemeinden und Ämtern im Kreis Pinneberg. Von der Gemeinde Halstenbek wurde im Namen aller Gemeinden ein Fachanwalt beauftragt, zu prüfen, ob ein Widerspruchsverfahren / Klageverfahren gegen die Erhöhung der Kreisumlage Aussicht auf Erfolg hat. Der Fachanwalt ist nunmehr zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Verfahren nur geringe Aussichten auf Erfolg hat. Dem Kreis Pinneberg ist schwer nachzuweisen, dass die Anhebung der Kreisumlage nicht gerechtfertigt ist. Oberamtsrat Bucher ergänzt weiter, dass der Kreis Pinneberg bei der Festlegung seiner Kreisumlage einen Ermessensspielraum hat. Im Rahmen des Klageverfahrens würde es darum gehen, dem Kreis Pinneberg nachzuweisen, dass er diesen Ermessensspielraum überschritten hat. Dies ist wohl sehr sehr schwierig nachzuweisen. Sollten die Gemeinden in einem Verwaltungsverfahren / Klageverfahren unterliegen, könnte eine gegenteilige Wirkung als die mit der Einlegung des Widerspruches gewünschte Wirkung erzielt werden. Aus diesem Grund wird empfohlen, den Widerspruch nicht weiter aufrecht zu erhalten.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt von dem eingelegten Widerspruch gegen die Erhöhung der Kreisumlage Kenntnis. Die Gemeindevertretung beschließt, den Widerspruch der Gemeinde Osterhorn gegen die Erhöhung der Kreisumlage nicht aufrecht zu erhalten. 

 

Abstimmergebnis:    9 dafür   

 

 

Zu Punkt 7 der Tagesordnung – Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Westerhorn

hier:   Übertragung der Abwasserbeseitigung für die Grundstücke „ Am Beek“:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf die Beschlussvorlage des Amtes Hörnerkirchen vom 28.11.2005. Im Bereich des Gemeindegebietes der Gemeinde Osterhorn in der Straße „Am Beek“ sollen 2 Grundstücke mit jeweils einem Einzelhaus bebaut werden. Ein Anschluss an die zentrale Ortsentwässerung der Gemeinde Osterhorn ist aus technischen Gründen nicht möglich. Lediglich ein Anschluss an die zentrale Ortsentwässerung der Gemeinde Westerhorn ist durch den Bau eines öffentlichen Kanals in einer Länge von rd. 50 m möglich. Gespräche mit der Gemeinde Westerhorn, den Grundstückseigentümern und der Wasserbehörde haben ergeben, dass ein Anschluss an eine zentrale Ortsentwässerung favorisiert wird. Die Gemeinde Westerhorn ist bereit, die Grundstücke an ihr Kanalnetz anzuschließen. Oberamtsrat Bucher weist daraufhin, dass damit auch das Satzungsrecht der Gemeinde Westerhorn für die beiden Grundstücke gelten muss. Aus diesem Grund ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden Westerhorn und Osterhorn abzuschließen. Die Kosten für den Bau des Schmutzwasserkanals werden von den Grundstückseigentümern getragen. Auf den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, die ebenfalls jedem Mitglied der Gemeindevertretung vorliegt, wird verwiesen.       

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, die dieser Niederschrift beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Westerhorn abzuschließen.

 

Abstimmergebnis:      9  dafür

 

Zu  Punkt 8 der Tagesordnung Betrieb der Kläranlage der Gemeinde Osterhorn:

 

Bürgermeister Pommerening berichtet zum Betrieb der Kläranlage Osterhorn. Durch umfangreiche Arbeiten in der Kläranlage hat diese bis Anfang November 2005 gute Werte erzielt. Mitte November 2005 wurde eine Einleitung von Milch in größerem Umfang in die zentrale Ortsentwässerung und damit in die Klarteichanlage der Gemeinde Osterhorn festgestellt. Die Biologie in der Kläranlage war damit nicht mehr in der Lage, die Schmutzfracht abzubauen und die vorgegebenen Wasserwerte am Auslauf einzuhalten. Der Verursacher der Milcheinleitung konnte von Bürgermeister Pommerening festgestellt werden. Der Verursacher hat den Schaden seiner Betriebshaftpflichtversicherung mitgeteilt. In Absprache mit der Wasserbehörde wurde zunächst eine mobile Belüftungsanlage in die Klärteichanlage eingebracht, die mit dem Notstromaggregat des Amtes Hörnerkirchen betrieben wird. Am 02. Dezember hat ein Sachverständiger der Versicherung, Dr. Pätzold / Münster, sich von dem Schaden überzeugt und eine Besichtigung der Klärteichanlage durchgeführt. Der Sachverständige hat empfohlen, eine zusätzliche Belüftung / einen zweiten Belüfter zum schnelleren Abbau der Schmutzfracht in der Klärteichanlage einzubringen. Weiter hat er empfohlen, eine Pumpe inkl. Schläuche zu installieren, um Wasser aus dem letzten Klärbecken wieder in den zweiten Teich umzupumpen. Es ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der vorgenommenen Maßnahmen die Werte in den nächsten 14 Tagen normalisieren müssten. Bürgermeister Pommerening berichtet, dass er den zweiten Lüfter von der Firma Unger Abwassertechnik erhalten hat. Grundsätzliches Problem der Kläranlage Osterhorn ist der fehlende Stromanschluss. Erste Gespräche mit der E.ON Hanse haben ergeben, dass die Erstellung eines Stromanschlusses rd. 100.000,-- € an Kosten verursachen würde. Ca. 600 Meter Stromkabel müssten verlegt werden. Diesbezüglich soll jedoch noch ein konkreteres Gespräch mit der E.ON Hanse, Netzcenter Uetersen, geführt werden. Des Weiteren spricht Bürgermeister Pommerening den Anschluss der Milchkammern an die Zentrale Ortsentwässerung an. Mit den 3 Landwirten in der Gemeinde Osterhorn wurde bereits Kontakt aufgenommen, die Umleitung der Milchkammern an die Güllesammelgruben wird von den Landwirten für möglich gehalten und derzeit geprüft. Weiter teilt Bürgermeister Pommerening mit, dass die Fa. Ewers von ihm beauftragt worden ist, dass Schilf in der Klärteichanlage abzumähen.

 

Die Gemeindevertretung nimmt von dem vorgenannten Sachverhalt Kenntnis.          

 

 

Zu Punkt 9 der Tagesordnung – Resolution der Gemeinde Osterhorn zum Bau der Bundesautobahn A20:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf ein Schreiben des Bürgermeisters der Gemeinde Osterhorn an die Herren Minister Dietrich Austermann und Dr. Christian von Boetticher hinsichtlich der Linienführung der Bundesautobahn A 20 im Bereich der Gemeinde Osterhorn. Das Schreiben liegt jedem Gemeindevertreter/innen in Ablichtung vor. Inhalt des Schreibens ist, dass die Linie der Bundesautobahn A 20 in nordwestlicher Richtung direkt an der Teichkläranlage der Gemeinde Osterhorn entlang läuft.

In dem Schreiben wird weiter mitgeteilt, dass es sich bei der Teichkläranlage der Gemeinde Osterhorn um eine unbelüftete Teichkläranlage handelt. Dies bedeutet, dass die Belüftung durch den Wind auf natürlichem Wege erfolgt. Seitens der Gemeinde Osterhorn wird befürchtet, dass durch den Bau der Bundesautobahn A 20 die natürliche Belüftung der Teichkläranlage erheblich eingeschränkt wird. Das Schreiben wurde in Kopie den Bundestagsabgeordneten Dr. Ole Schröder und Dr. Ernst Dieter Rossmann sowie den Landtagsabgeordneten Peter Lehnert und Günter Hildebrand zugestellt. Herr Lehnert hat sich bereits gemeldet und Bürgermeister Pommerening mitgeteilt, dass er sich für die Belange der Gemeinde Osterhorn einsetzen will. Herr Günter Hildebrand hat einen Ortstermin am 19.12.2005 mit den Gemeinden Westerhorn und Osterhorn vereinbart.      

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Resolution zur Linienführung der Bundesautobahn A 20 im Bereich der Gemeinde Osterhorn mit dem Inhalt des Schreibens vom 22. November 2005 an die Herren Minister Dietrich Austermann und Dr. Christian von Boetticher

 

Abstimmergebnis:   9  dafür

 

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung – Mitteilungen und Anfragen:

 

Es erfolgen folgende Mitteilungen und Anfragen:

 

10.1.

Es wird die Nutzung des Schulbusses des ÖPNV für Schüler der Grund- und Hauptschule Hörnerkirchen angesprochen. Frau Andrea Hülsen teilt mit, dass es sich um einen normalen Linienbus handelt und dass gegen Entgelt jeder diesen Bus benutzen kann. In diesem Zusammenhang wird daraufhin gewiesen, dass von dem Fahrplanaushang der Fahrplan und die Scheibe an der Bushaltestelle defekt sind.

 

10.2.

Bürgermeister Pommerening verweist auf den vorliegenden Entwurf einer Beitrags- und Gebührenkalkulation und einer Beitrags- und Gebührensatzung für die Gemeinde Osterhorn. Er schlägt vor, Anfang Januar eine Arbeitssitzung der Gemeindevertretung Osterhorn zu dem vorgenannten Thema durchzuführen. Es wird vereinbart, diese Arbeitssitzung am 10.01.2005 um 19.30 Uhr im Amtshaus Hörnerkirchen durchzuführen.    

 

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde werden keine Fragen gestellt.

 

 

Bürgermeister Pommerening wünscht allen Anwesenden eine schöne Vorweihnachtszeit, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2006.

                                                                                                                                 

 

 

 

 

Bürgermeister                                                                       Protokollführer    

 

 

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