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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.12.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: ordentliche Sitzung
 
Beschluss

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung der Gemeindevertretung

der Gemeinde Osterhorn

am Mittwoch, dem 15. Dezember  2004, in der Gaststätte „Titanic“,

Dorfstr. 49, 25364 Osterhorn

 

 

Beginn:   20.00 Uhr     

Ende:                    22.25 Uhr

 

Anwesend:

 

a)  stimmberechtigt

 

              -Bürgermeister Friedrich Pommerening                                                            

-Günter Thies                                                                                                  

-Jürgen Langbehn

-Dierk Bornholdt

-Bengt-Uwe Herrmann

-Andrea Hülsen                                                                        

-Jörg Kröger

-Dirk Salehi-Jens

     -Brigitte Schotte

    

                           

b)     nicht stimmberechtigt

 

              -Oberamtsrat Bucher vom Amt Hörnerkirchen als Protokollführer

 

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung waren mit Einladung vom 02.12.2004 auf Mittwoch, den 15.12.2004 zu 20.00 Uhr unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen worden.

 

Tag, Zeit und Ort der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekanntgegeben worden.

 

Der Vorsitzende stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen Form und Frist der Ladung Einwendungen nicht erhoben wurden.

 

Die Gemeindevertretung war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Sitzung war öffentlich.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Bürgermeister Friedrich Pommerening, diese um den TOP 12 „Benennung eines Wahlvorstandes für die Landtagswahl“ zu ergänzen. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

 

Abstimmergebnis:   9  dafür

 

 

 

Tagesordnung:

 

1.                 Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten)

2.                 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.06.2004

3.                 Bericht des Bürgermeisters

4.                 Erlass einer Satzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Osterhorn

5.                 Betrieb der Kläranlage

hier: Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband Pinneberg

6.                               Prüfung von Brücken/ Anlegung von Brückenbüchern

hier: Bestandsaufnahme und Angebot der DEKRA

7.                 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

hier: Planungsanzeige des Amtes und Stellungnahme des Kreises Pinneberg, 

FD Regionalplanung

8.                 Haushaltspläne des Kirchenkreises Rantzau für die Kindergärten

hier: Billigung der Entwürfe

9.                 Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004

10.             Erlass einer Haushaltsatzung mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2005

11.             Erlass einer Strassenreinigungssatzung

12.                           Benennung eines Wahlvorstandes für die Landtagswahl

13.             Mitteilungen und Anfragen

14.             Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten)

 

 

Zu Punkt 1 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil I (maximal 15 Minuten):

 

In der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohner/innen keine Fragen gestellt.

 

 

Zu Punkt 2 der Tagesordnung – Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.06.2004:

 

Die allen Gemeindevertretern/innen in Ablichtung zugegangene Sitzungsniederschrift vom 08.06.2004 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.

 

Abstimmergebnis:    9 dafür

 

  

Zu Punkt 3 der Tagesordnung – Bericht des Bürgermeisters:

 

Bürgermeister Pommerening berichtet wie folgt:

 

3.1.

Bürgermeister Pommerening teilt mit, dass die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn seit Jahrzehnten wieder einmal in einer Gaststätte in der Gemeinde Osterhorn stattfindet. Im Jahr 1964 ist die letzte Gaststätte „Schippmann“ am Bornkamp abgebrannt. Die letzte Sitzung der Gemeindevertretung in der Gemeinde Osterhorn hat im Büro der Firma Sturm stattgefunden. Danach fanden die Sitzungen der Gemeindevertretung regelmäßig in den Gaststätten in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen statt. Bürgermeister Pommerening wünscht der Gaststätte „Titanic“ immer „eine Hand breit Wasser unterm Kiel“.

 

 

3.2.

Am 13. August 2004 hat das Spielplatzfest stattgefunden. Die Organisation wurde wiederum von Frau Brigitte Schotte durchgeführt. Der Gemeinde sind hier wiederum keine Kosten entstanden.

 

3.3.

Bürgermeister Pommerening verweist auf Probleme, die die Firma Sturm mit der Verwertung von Tierhäuten mit Behörden und Veterinären hat. Seitens des Landrates des Kreises Pinneberg und der Firma Sturm ist ein Anschreiben an die Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein erfolgt. Bürgermeister Pommerening weist daraufhin, dass es sich bei der Firma Sturm um ein Unternehmen handelt, das für Osterhorn hinsichtlich der Arbeitsplätze, der Spenden und der sonstigen Leistungen für die Gemeinde sehr wichtig ist.

 

3.4.

Hinsichtlich der Beschädigung der Straßenlampe in der Straße am Bornkamp konnte die Versicherungsfrage nunmehr geklärt werden. Ein Verrechnungsscheck der Versicherung wurde bereits beim Amt Hörnerkirchen eingereicht. Die Lampe wird an gleicher Stelle wieder errichtet.

 

3.5.

Die Hydranten in der Gemeinde sind geprüft und gewartet worden.

 

3.6.

Am 19.10.2004 hat eine Bürgermeisterdienstversammlung in der Gemeinde Ellerau stattgefunden. Themen waren die Landesgartenschau in Ellerhoop, die Umsetzung der Arbeitsmarktreform „HARTZ IV“ und der Baumschutz in den Gemeinden.

 

3.7.

Am 23.11.2004 hat die Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg stattgefunden.

 

3.8.

Am 13.12.2004 fand die Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Hörnerkirchen statt. Bürgermeister Pommerening teilt in diesem Zusammenhang mit, dass er von Amtsvorsteher Harry Unger gebeten worden ist, der Gemeindevertretung Osterhorn Weihnachts- und Neujahrsgrüße zu überbringen.

   

 

Zu Punkt 4 der Tagesordnung – Erlass einer Satzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn :

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf den vorliegenden Entwurf einer Satzung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn und einer Tarifordnung über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn. Er teilt mit, dass eine kontroverse Diskussion in der Freiwilligen Feuerwehr stattgefunden hat und die Feuerwehr bisher den Erlass der Satzung nicht befürwortet hat. Nunmehr hat noch ein abschließendes Gespräch mit den Wehrführern der Gemeinde Bokel und der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn im Amt stattgefunden. Seitens des Amtes und der anwesenden Bürgermeister Pingel und Winter wurde die Notwendigkeit des Erlasses der Satzung nochmals dargestellt. Desweiteren wurde den Wehrführern die Handhabung der Satzung und der Tarifordnung nochmals erläutert. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass in der Satzung und in der Tarifordnung auf Wunsch der Feuerwehr kleinere Ergänzungen vorgenommen worden sind und legt die Ergänzungen als Tischvorlage vor. Frau Andrea Hülsen weist daraufhin, dass Arbeitgeber im Amt Hörnerkirchen bisher die Feuerwehrleute ohne Geltendmachung von Ersatzansprüchen von Arbeitslohn für Einsätze der Feuerwehr freigestellt hat. Bei Erlass einer entsprechenden Satzung könnte dies zu einem Umdenken führen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, den vorliegenden Entwurf mit den vorgelegten Änderungen einer Satzung  der Gemeinden Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn als Satzung zu erlassen. Weiter beschließt die Gemeindevertretung die Tarifordnung der Gemeinden Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen / Osterhorn mit der dargestellten Änderung zu beschließen.

 

Abstimmergebnis:   8 dafür,  1 Enthaltung

 

 

Zu Punkt 5 der Tagesordnung – Betrieb der Kläranlage

hier: Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband Pinneberg:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf den vorliegenden Vertragsentwurf über die Zusammenarbeit der Gemeinde Westerhorn mit dem Abwasserzweckverband Pinneberg. Auch seitens der Gemeinde Osterhorn sollte die Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband angestrebt werden. Die Abwasserwerte der Kläranlage der Gemeinde Osterhorn sind auch durch die Zusammenarbeit mit dem Abwasserzweckverband besser geworden. Herr Jürgen Langbehn berichtet zu den Abwasserwerten der Kläranlage Osterhorn. Probleme in der Kläranlage gibt es hinsichtlich der CSB – Werte und der Stickstoffwerte. Dies deutet darauf hin, dass die Anlage wohl zu klein ausgelegt ist. Bürgermeister Pommerening teilt mit, dass zunächst eine Reinigung / Entschlammung der Kläranlage stattfinden sollte.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn beschließt, den dieser Niederschrift beigefügten Entwurf einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit dem Abwasserzweckverband Pinneberg abzuschließen.

 

Abstimmergebnis:     9 dafür

 

 

Zu Punkt 6 der Tagesordnung – Prüfung von Brücken / Anlegung von Brückenbüchern

hier: Bestandsaufnahme und Angebot der DEKRA:

 

Bürgermeister Pommerening berichtet, dass die DEKRA GmbH an das Amt Hörnerkirchen herangetreten ist und ein Angebot zur Überprüfung der Brücken im Amtsbereich nach einer erfolgten Bestandsaufnahme unterbreitet hat. Nach den geltenden DIN – Normen ist eine Hauptprüfung der Brücken und die Anlegung von Brückenbüchern vorgeschrieben. Oberamtsrat Bucher teilt mit, das Ingenieur- und Architektenbüros aus dem Amtsgebiet mitgeteilt haben, dass sie in der Lage sind, eine derartige Brückenprüfung ebenfalls durchzuführen. Weiter wurde von den Gemeindevertretungen Brande-Hörnerkirchen, Westerhorn und Bokel empfohlen, die Sicherheitsüberprüfungen der Spielplätze bei einer Angebotseinholung mit zu berücksichtigen.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt die notwendige Überprüfung der Brückenbauwerke in der Gemeinde Osterhorn zur Kenntnis und beschließt vor einer Auftragserteilung weitere Angebote über die Leistung der Überprüfung von Brückenbauwerken auf Amtsebene einzuholen. Die Sicherheitsüberprüfung der Spielplätze sollte in die Angebotseinholung mit einbezogen werden.

 

Abstimmergebnis:    9 dafür   

 

 

Zu Punkt 7 der Tagesordnung – 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes

hier: Planungsanzeige des Amtes und Stellungnahme des Kreises Pinneberg, FD Regionalplanung:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf die allen Mitgliedern der Gemeindevertretung vorliegende Planungsanzeige des Amtes Hörnerkirchen und die Stellungnahme des FD Regionalplanung des Kreises Pinneberg. Er teilt mit, dass sich aus der Planungsanzeige die in den amtsangehörigen Gemeinden im Rahmen der 7. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes zu berücksichtigenden Flächen ergeben. Für die Gemeinde Osterhorn ist dies die Einbeziehung der bereits bebauten Flächen in der Straße Kloster. Eine Stellungnahme der Landesplanungsbehörde liegt dem Amt derzeit noch nicht vor.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt sowohl die Planungsanzeige des Amtes Hörnerkirchen als auch die Stellungnahme des Fachdienstes Regionalplanung des Kreises Pinneberg zu Kenntnis.

 

Abstimmergebnis:   9  dafür 

 

 

Zu Punkt 8 der Tagesordnung – Haushaltspläne des Kirchenkreises Rantzau für die Kindergärten

hier: Billigung der Entwürfe:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf die vorliegenden Entwürfe der Haushaltspläne des Kirchenkreises Rantzau für die Kindergärten Küsterkoppel und Kirchenstraße in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Die in den Haushalten 2005 aufgeführten ungedeckten Kosten sind von den Gemeinden mit 90 % (Kita Kirchenstraße) und 91,5 % (Kita Küsterkoppel) zu tragen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Entwürfe der Pläne 2005 des Kirchenkreises Rantzau für die Kindergärten Kirchenstraße und Küsterkoppel zu billigen.

 

Abstimmergebnis:   9  dafür

 

 

 

 

 

 

 

Zu Punkt 9 der Tagesordnung – Erlass einer I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage hinsichtlich der bestehenden Kassenkredite der amtsangehörigen Gemeinden beim Amt Hörnerkirchen. Mit Stand vom 02.08.2004 beläuft sich der Kassenkredit insgesamt auf rd. 700.000,- €. Auf die Gemeinde Osterhorn entfällt ein Anteil von rd. 200.000,- €. Wie sich aus der Beschlussvorlage ergibt, ergeben sich diese Summen insbesondere aus den Fehlbeträgen aus den Haushaltsjahren 2002 und 2003. Diese sind insbesondere entstanden, da im Jahr 2003 durch die spitze Abrechnung der Sozialhilfekosten erhebliche Sozialhilfekosten in der Gemeinde Osterhorn entstanden sind. Weiter musste im Jahr 2004 eine erhebliche Gewerbesteuerzahlung aus Vorjahren erstattet werden. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, eine Kreditaufnahme von 110.000,- € durchzuführen. Oberamtsrat Bucher teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Kreditaufnahme mit der Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg abgestimmt ist und diese ihre Genehmigung signalisiert hat. Weiter teilt er mit, dass die Gemeinde ohne die Aufnahme des Kredites zum 31.12.2004 schuldenfrei sein würde. Vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung Osterhorn wurde bereits eine Ausschreibung der Kreditaufnahmen durchgeführt.      

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn nimmt den vorgenannten Sachverhalt zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung beschließt, zur Finanzierung der erfolgten Investitionen bzw. der Sollfehlbeträge einen längerfristigen Kredit in einer Summe von 110.000,- € aufzunehmen. Die Kreditaufnahme soll bei dem günstigsten Anbieter erfolgen.

 

Abstimmergebnis:     9 dafür

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf den vorliegenden Entwurf einer I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2004. Oberamtsrat Bucher erläutert, dass neben kleineren Veränderungen insbesondere die Kreditaufnahme dargestellt ist. Bei der Gewerbesteuer ergibt sich ein Ansatz von 0 EUR, da im Haushaltsjahr 2004 rd. 60.000,- € an Gewerbesteuern zu erstatten sind. Da eine negative Gewerbesteuereinnahme nicht dargestellt werden kann, wurde der negative Betrag im Rahmen des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer berücksichtigt. Trotz der Kreditaufnahme wird sich voraussichtlich im Haushaltsjahr 2004 entsprechend dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung ein Fehlbetrag von 89.300,- € ergeben.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf einer I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2004 als Satzung zu erlassen.

 

Abstimmergebnis:   9 dafür

 

 

Zu Punkt 10 der Tagesordnung – Erlass einer Haushaltssatzung mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2005:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf den vorliegenden Entwurf einer Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2005. Er teilt mit, dass der Entwurf bei Berücksichtigung erheblicher Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen aufgestellt worden ist. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass die Steuereinnahmen der Gemeinde Osterhorn entsprechend im Haushaltserlass des Landes Schleswig-Holstein berechnet worden sind.

Auch im Jahr 2005 wird der Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag von 94.100,- € aufweisen. Im Finanzplanungszeitraum 2006 bis 2008 wird sich der Fehlbetrag von 90.000,- € auf 72.000,- € reduzieren. Bürgermeister Pommerening teilt weiter mit, dass Sozialhilfekosten im Haushalt nicht mehr dargestellt sind, da diese ab dem Haushaltsjahr 2005 über den Amtshaushalt finanziert werden und nach dem Schlüssel der Amtsumlage verteilt werden. Dies führt zu einer größeren Planungssicherheit für die einzelnen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen, da die Sozialhilfekosten im Rahmen der Solidargemeinschaft des Amtes Hörnerkirchen abgedeckt werden. Hierin begründet sich auch die Erhöhung der Amtsumlage. Oberamtsrat Bucher teilt mit,  dass sich hinsichtlich der Umsetzung der Arbeitsmarktreform „HARTZ IV“ noch erhebliche Unsicherheiten für die Gemeinden ergeben. Derzeit ist noch nicht geklärt, ob eine Abrechnung des Anteiles an den Wohnungskosten für die Empfänger des Arbeitslosengeldes II spitz auf die Ämter und Gemeinden heruntergebrochen wird oder aber, ob die Finanzierung über die Erhöhung der Kreisumlage erfolgt. Bei der Erstellung der Gemeindehaushalte und des Amtshaushaltes ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass eine spitze Verteilung der gemeindlichen Anteile an den Kosten der Unterkunft erfolgen wird. Diese Planung als auch die ausschließliche Verteilung der Kosten über die Kreisumlage ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Nach einer abschließenden Entscheidung durch den Kreis Pinneberg muss gegebenenfalls dies mit dem Erlass von Nachtragshaushaltssatzungen im Haushaltsjahr 2005 korrigiert werden. Die Amtsumlage wäre dementsprechend zu vermindern und die Kreisumlage in den Gemeindehaushalten entsprechend zu erhöhen. Herr Bucher weist jedoch daraufhin, dass der bisherige Aufwand an den Sozialhilfekosten insgesamt im Amtshaushalt haushaltsplanmäßig berücksichtigt worden ist.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorliegenden Entwurf einer Haushaltssatzung mit Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2005 als Satzung zu erlassen und damit der Verteilung der Sozialhilfekosten nach dem Schlüssel der Amtsumlage zuzustimmen.

 

Abstimmergebnis:   9  dafür

 

 

Zu Punkt 11 der Tagesordnung – Erlass einer Strassenreinigungssatzung:

 

Bürgermeister Pommerening verweist auf den vorliegenden Entwurf einer Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Osterhorn. Herr Thies bittet hinsichtlich der Art und des Umfanges der Reinigungspflicht Hecken, Büsche und Sträucher mit zu umfassen. Oberamtsrat Bucher teilt mit, dass § 3 „Art und Umfang der Reinigungspflicht“ Abs. 1 mit den Ergänzungen wie folgt lautet: „Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der in § 2 Abs.1 genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs und Laub und die Leerung der Straßenpapierkörbe. Wild wachsende Kräuter, Hecken, Büsche, Sträucher und Bäume sind zu entfernen bzw. zu beschneiden, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbelege schädigen.“

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorliegenden Entwurf einer Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Osterhorn mit der vorgenannten Änderung als Satzung zu erlassen.

 

Abstimmergebnis:   9  dafür

 

Zu Punkt 12 der Tagesordnung – Benennung eines Wahlvorstandes für die Landtagswahl:

 

Bürgermeister Pommerening berichtet, dass für die Landtagswahl am 20.02.2005 von der Gemeindevertretung der Gemeinde Osterhorn ein Wahlvorstand zu benennen ist. Die Gemeinde Osterhorn bildet einen Wahlbezirk. Für den Wahlvorstand sind ein Wahlvorsteher, stellv. Wahlvorsteher, Schriftführer und zugleich Beisitzer, stellv. Schriftführer und zugleich Beisitzer sowie 3 – 5 Beisitzer zu benennen.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt den Termin der Landtagswahl am 20.02.2005 zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgaben des Wahlvorstandes selbst wahrzunehmen und benennt für den Wahlvorstand folgende Personen:

 

Wahlvorsteher:                                                                      Friedrich Pommerening

stellv. Wahlvorsteher:                                                        Günter Thies

Schriftführerin:                                                                      Andrea Hülsen

stellv. Schriftführer:                                                                      Jürgen Langbehn

Beisitzer:                                                                                    Dirk Salehi-Jens, Jörg Kröger, Brigitte Schotte,                                                                                                   Dierk Bornholdt, Bengt-Uwe Herrmann

 

 

Abstimmergebnis:    9 dafür

 

 

Zu Punkt 13 der Tagesordnung – Mitteilungen und Anfragen:

 

Es erfolgen folgende Mitteilungen und Anfragen:

 

13.1.

Bürgermeister Pommerening teilt mit, dass der Winterdienst wie im Winter 2003/2004 durchgeführt wird.

 

13.2.

Herr Salehi-Jens bittet die Verwaltung, zukünftig die Sitzungsunterlagen früher zu versenden, da er Schwierigkeiten sieht, innerhalb von 1 Woche die umfangreichen Unterlagen durchzuarbeiten.

 

13.3.

Frau Hülsen spricht die Schülerbeförderung im Amtsbezirk Hörnerkirchen an. Bürgermeister Pommerening und Oberamtsrat Bucher nehmen hierzu Stellung.

 

13.4.

Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses, Bengt-Uwe Herrmann, berichtet zu den Aktivitäten des Ausschusses. In Eigenleistung wurden Mäharbeiten der Wegekanten, Knickarbeiten usw. durchgeführt. Insgesamt wurden bisher 109 Stunden an freiwilligen Leistungen in der Gemeinde Osterhorn erbracht. Die Schlegelarbeiten sollen nach wie vor durchgeführt werden. Knickarbeiten sollen nicht maschinell durchgeführt werden. Am 18.12.2004 werden 12 freiwillige Helfer entsprechende Knickarbeiten durchführen. Die ehrenamtlichen Arbeiten wurden von Herrn Bengt-Uwe Herrmann tabellarisch erfasst. Oberamtsrat Bucher bittet um Übersendung einer entsprechenden Tabelle, damit diese der Sitzungsniederschrift beigefügt werden kann.

 

13.5.

Herr Jürgen Langbehn berichtet von der Sitzung der BIAB am 18.10.2004. Bei der Firma Holzim hat es Veränderungen der Gestalt gegeben, dass ein neuer Verbrennungsrohstoff eingesetzt wird. Die Stäube werden entsprechend ausgefiltert. In der Zusammenarbeit mit der Leitung des Unternehmens ergibt sich die Tendenz, dass die BIAB mehr und mehr nicht mehr als Partner von Holzim anerkannt wird.

 

13.6.

Der Termin für den Laternenumzug wird angesprochen. Sollte der Termin für den Laternenumzug nach hinten verschoben werden, besteht die Gefahr, dass der Laternenumzug bei Schneetreiben, Kälte und Nässe stattfindet. Seitens der Gemeindevertretung soll der Termin geprüft werden.

 

 

Zu Punkt 14 der Tagesordnung – Einwohnerfragestunde Teil II (maximal 15 Minuten):

 

Im 2. Teil der Einwohnerfragestunde werden von den anwesenden Einwohnern folgende Angelegenheiten angesprochen.

 

14.1.

Es wird nachgefragt, ob die Dornenhecke im Bereich der Eisenbahnbrücke entfernt werden kann.

 

14.2.

Seitens eines Einwohners wird darauf hingewiesen, dass die Regelung der Schülerbeförderung für die Grundschulkinder teilweise unzumutbar ist.

 

 

                                                                                                                                 

 

 

 

 

Bürgermeister                                                                       Protokollführer    

 

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